Antrag auf Zertifizierung als "Mittelstandorientierte Verwaltung"
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 29.09.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
für die Stadt Wegberg eine Zertifizierung als „Mittelstandorientierte Verwaltung“ anzustreben, den Weg für einen Zertifizierungsprozess mit RAL Gütezeichen für „Mittelstandsorientierte Verwaltungen“ aufzuzeigen und den zuständigen Fachausschuss regelmäßig über den laufenden Prozess zu informieren.
Begründung:
Der Kommunale Wettbewerb nimmt zu. Die Kommunen stehen in direktem Konkurrenzkampf, den Mittelstand für ihre Kommune zu gewinnen oder zu halten. Diesen Prozess herbeizuführen und die damit verbundene Servicequalität zu halten, wird unserer Verwaltung einiges abverlangen.
Glücklicherweise gibt es Institutionen, die diesen Prozess unterstützen, Leitfäden anbieten und die Ziele einer Mittelstandsorientierten Verwaltung klar definieren. Nachbarkommunen wie die Stadt Mönchengladbach haben sich kürzlich ebenfalls auf den Weg gemacht und sind der Gütergemeinschaft Mittelstandsorientierter Verwaltungen beigetreten, um mittelfristig diese Zertifizierung zu erreichen und die Verwaltung auch prozessual zu optimieren.
Der damit verbundene Prozess sollte genutzt werden, um insbesondere Verbesserungen hinsichtlich Transparenz und Verfahrenslänge von Baugenehmigungsverfahren in den Fokus zu rücken. In einem ersten Schritt sollte vor der Beantragung der Mitgliedschaft eine Bestandsanalyse sowie ggf. erste Maßnahmenvorschläge vorgelegt werden. Insgesamt sollen eine verlässliche und transparente Prozessplanung mit Abschnittzielen sowie die insgesamt zeitliche Verkürzung des Baugenehmigungsverfahrens für KMU, auch gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Ansiedlungen in Uevekoven und Rath-Anhoven, erreicht werden. Über vorgenommene Analyse sowie ggf. ersten Maßnahmenvorschläge sowie den Prozess im Rahmen der Mitgliedschaft an sich ist im zuständigen städtischen Gremium regelmäßig zu berichten.
Kommunikationsstrukturen:
Auch die Einführung eines Lotsen, der nicht Teil der Sachbearbeitung ist, sollte berücksichtigt werden. Dieser soll das konkrete Anliegen in die richtige Struktur bzw. das richtige Verfahren bringen, um die sachgerechte und zielge richtete Bearbeitung des Anliegens zu ermöglichen. Weiterhin sollen auch Synergien und mögliche Umstrukturierungen hinsichtlich der Stadtentwicklungsgesellschaft Wegberg (SEWG) überprüft werden – insbesondere andere Städte und die dortigen Verzahnungen für Ansprachestrukturen sollen in den Blick genommen werden. Ziel muss es sein, Kommunikationsstrukturen für KMU verstärkt auf möglichst eine Person zu konzentrieren und somit ein attraktiver Ansiedlungs- und Entwicklungsstandort für Unternehmen zu werden.
Kosten:
Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Verwaltung e.V. kostet 3.000 €. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft ist diese kostenlos. Im zweiten Jahr wird der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben. Ab dem dritten Jahr ist der Mitgliedsbeitrag jährlich in voller Höhe zu entrichten. Die externe Überwachung im Rahmen der Mitgliedschaft verursacht Kosten in Höhe von 5.000 € zzgl. Reisekosten. Diese ist im ersten Jahr der Mitgliedschaft durchzuführen. Nach 24 Monaten ist eine erneute externe Überwachung notwendig. Im Anschluss erfolgt die Überwachung alle 36 Monate.
Wir glauben, mit dieser Mitgliedschaft einen Grundstein für eine noch serviceorientiertere Verwaltung legen zu können. Weiterhin werden wir von den Erfahrungen, dem regelmäßigen Austausch und den Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen profitieren. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft wird zudem zeitnahe und vor allem relevante Änderungsprozesse aufzeigen und dadurch zeitnah und automatisch initiieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Anfrage zu einem Baugrundstück am Ryther Weg (ehemaliger geplanter Spielplatz)
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.09.2023
Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Veräußerung des ehemaligen geplanten Spielplatzes Ryther Weg als Baugrundstück?
Begründung:
In der Ausschusssitzung des Ausschusses Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften vom 15.06.2021 wurde seines des Ausschusses beschlossen, das ursprünglich als Spielplatz eingeplante Grundstück auf dem Ryther Weg, zu überplanen, als Baugrundstück zu erschließen und im Anschluss zu veräußern. Weiterhin sollten die Erträge aus der Veräußerung vor allem zur Ertüchtigung der nahegelegenen Spielplätze Netteweg und Kringskamp und weiterhin der übrigen im Stadtgebiet befindlichen Spielplätze verwendet werden.
Weiterhin besteht seitens der Nachbarschaft auf dem Netteweg eine Erklärung, den Spielplatz vorübergehend aber maximal bis zu Ertüchtigung zu pflegen. Daher bitten wir um eine Information, ob zu diesem Thema ein Kontakt mit der Nachbarschaft gehalten wird.
Bis zum heutigen Tage fehlen aus Sicht unserer Fraktion zu diesem Thema weitere Informationen und ein regelmäßiger Sachstandsbericht.
Daher bitten wir nun um Information zum aktuellen Verfahrensstand.
Zusätzlich bitten wir um Auskunft, wann mit einer Veräußerung bzw. Vermarktung des Grundstücks zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Aufnahme der Feuerwehrgerätehäuser in die Reinigungsrahmenplanung der Stadt Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 15.08.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
in Rücksprache mit den Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehren die Reinigung der Gemeinschaftsräume der Gerätehäuser in die Reinigungsrahmenplanung der Stadt Wegberg aufzunehmen.
Begründung:
Nach Rücksprache mit den Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehren kommt es mittlerweile häufiger zu der Problematik, Freiwillige für die Reinigung der Gemeinschaftsräume der Feuerwehrgerätehäuser zu gewinnen. Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion, die Stadt Wegberg mit den freiwilligen Feuerwehren in den Austausch zu gehen und anzubieten, dass die Gerätehäuser im Rahmen der Reinigungsrahmenplanung Berücksichtigung finden und dadurch einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden.
Aktuell ist es so, dass einige Gerätehäuser von der für die Stadt Wegberg zuständigen Reinigungsfirma, einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden. Andere werden durch die Löschgruppen selber oder durch freiwillige Angehörige von Mitgliedern der Löschgruppe gereinigt. Die Fahrzeuge und Fahrzeughallen werden von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr gereinigt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich bei den Feuerwehrhäusern um Liegenschaften der Stadt Wegberg, die einer regelmäßigen Reinigung und Instandhaltung unterzogen werden sollen. Dadurch kann und soll u.a. eine Werterhaltung der städtischen Gebäude sichergestellt werden. Um eine Grundreinigung sicherzustellen, soll nach Auffassung unserer Fraktion eine regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsräume, wenn seitens der Löschgruppen gewünscht, durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgen. Die Reinigung der Fahrzeuge und Fahrzeughalle soll weiterhin den Mitgliedern der Löschgruppen obliegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Vergleich verschiedener Beteiligungsmodelle im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 02.08.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Vor- und Nachteile von verschiedenen Beteiligungsmodellen im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen gegenüberzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
Begründung:
Um Klimaneutralität zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure Beiträge leisten. Auch auf kommunaler Ebene gibt es hierzu Beispiele, wie Städte und Gemeinden mittels eigener Projekte im Bereich erneuerbare Energie einen nicht unerheblichen Beitrag zum Energiewende leisten. Neben dem vorab beschriebenen Beitrag zur Energiewende, gibt es bei solchen Projekten die Möglichkeit, attraktive Renditen für die Kommune zu erwirtschaften und somit einen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch langfristig konstante kommunale Abgaben zu ermöglichen. Weiterhin kann durch offene und transparente Kommunikation vor dem Hintergrund der beschriebenen indirekten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eine deutlich höhere Akzeptanz als bei reinen privaten Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden. In der Ausschusssitzung des WBVL vom 25.08.2023 war ein parteiübergreifender Konsens, dass die Stadt Wegberg mit Nachdruck versuchen sollte, von den Erträgen der Energiegewinnung zu partizipieren. Dadurch soll ein direkter oder indirekter monetärer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger als direkt Betroffene, erzielt werden. Bei der langfristigen Planung von direkten oder indirekten Beteiligungsmodellen, sollten aus Sicht der CDU-Fraktion alle regenerativen Energiequellen (Biomasse, Photovoltaik und Windenergie) einbezogen werden.
In der WBVL Sitzung wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, dass möglichst zeitnah mit diesem Prozess begonnen wird. Aus unserer Sicht ist es wichtig, unmittelbar mit der Aufbereitung von Vor- und Nachteilen der Beteiligungsmodelle zu beginnen und parallel dazu, die identifizierten Entwicklungsflächen zu sichern bzw. mit den Eigentümern oder auch Investoren, die diese Flächen bereits gesichert haben, in einen Austausch über optionale Nutzung und Beteiligungsmöglichkeiten zu treten.
Wir bitten, diesen Antrag schnellstmöglich im Fachausschuss zu behandeln und die aufgeführten Maßnahmen möglichst frühzeitig zu initiieren. Der Auftrag zur Aufbereitung der möglichen Beteiligungsmodelle wurde in der WBVL Ausschusssitzung bereits einstimmig beschlossen und als Auftrag an die Verwaltung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Anfrage zu OGS-Beiträgen in Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.06.2023
Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
- Wie setzen sich die in der Stadt Wegberg erhobenen OGS-Beiträge zusammen?
- Welche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt werden bisher ggf. für eine Senkung der OGS-Beiträge herangezogen?
- Mit welchem Gesamtbetrag würde der allgemeine Haushalt der Stadt Wegberg durch eine Beibehaltung der Geschwisterkindregelung belastet?
- Hat bei der erneuten Ausschreibung der OGS-Betreuung in 2023 ein allgemeiner Austausch zu Anforderungen und Vorgehen mit den Nachbarkommunen (Best Practice) stattgefunden?
- Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?
- Welche Auswirkungen hat/kann die aktuell zwischen dem Träger AWO und den Mitarbeitern öffentlich geführte Diskussion um nicht abgeschlossene neuen Arbeitsverträge zwischen den bisherigen Mitarbeitern des Vereins „Kooperativ spielend Lernen e.V“ und der AWO als neuem Arbeitgeber haben?
In den letzten Wochen wird im Kreis Heinsberg und unter den angehörigen Kommunen des Kreisjugendamtes eine große Diskussion über die bisherige Kostenübernahme für Geschwisterkinder durch das Kreisjugendamt geführt. Hierbei bemängeln die anderen angeschlossenen Kommunen, dass die Stadt Wegberg aufgrund der Umlageberechnung zum Kreisjugendamt hier rd. 26 % einzahlt, aber über 62 % dieser Mittel erstattet bekommt.
Weiterhin wird in den Medien regelmäßig aufgeführt, dass die OGS-Beiträge in Wegberg deutlich über den Beiträgen der anderen dem Kreisjugendamt angeschlossenen Kommunen liegen.
Nach unseren Recherchen stellt sich die Bandbreite der OGS-Beiträge in den Kommunen, die dem Kreisjugendamt angehören, für die OGS- Betreuung pro Kind wie folgt dar:
Wassenberg |
25 bis 31 Euro |
Wegberg |
34 bis 221 Euro |
Übach-Palenberg |
20 bis 182 Euro |
Gangelt |
25 bis 185 Euro |
Selfkant |
25 bis 50 Euro |
Waldfeucht |
nicht ermittelbar |
Diese Auflistung zeigt, dass wir mit dem kürzlich neu abgeschlossenen OGS-Vertrag auch in diesem Bereich die mit Abstand teuerste Kommune sind. Uns ist bewusst, dass ein großer und auch notwendiger Kostenpunkt die deutlich gestiegenen Personalkosten des Betreuungspersonals darstellen. Diese Kostensteigerung wird die anderen Kommunen aus unserer Sicht, bei einer erneuten Ausschreibung der Betreuungsleistungen, ebenfalls ereilen.
Unserer Fraktion ist es aber gerade auch vor dem Hintergrund der politisch und auch öffentlich geführten Diskussion zu diesem Thema wichtig, eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Bei der öffentlichen Ausschreibung zu Beginn dieses Jahres hat die Stadt Wegberg zwei Angebote erhalten. Hierbei hat die Politik sich für das günstigste entschieden.
Daher bitten wir zur Schaffung einer Transparenz um möglichst detaillierte Stellungnahme zu den oben aufgeführten Fragen.
Frage 1:
Hier sollte die Stadt Wegberg versuchen, detailliert auf die Anforderungen und auch die unterschiedlichen Anforderungen der Ausschreibung und Betreuungsleistungen zwischen den Kreisjugendamt angehörigen Kommunen eingehen.
Frage 2:
Hier sollte dargestellt werden, welche allgemeinen Haushaltsmittel seitens der Stadt Wegberg und auch der anderen Kreisjugendamt angehörigen Kommunen als Transfer für die OGS-Beiträge aufgebracht werden.
Frage 3:
Wir bitten um eine Kalkulation, welche Auswirkung eine vollständige Übernahme der Beiträge für Geschwisterkinder, wie bisher durch das Kreisjugendamt geschehen, unter Berücksichtigung der zukünftig gedeckelten Erstattung in Höhe von 75,00 EUR pro Monat für die Stadt Wegberg hätte.
Frage 4:
Ist ein Austausch zu den OGS-Ausschreibungen mit Nachbarkommunen erfolgt? Welche Erkenntnisse hat man hierbei für die Ausschreibung und auch die zukünftige Ausrichtung der OGS gewinnen können?
Frage 5:
Das öffentlich bekannte Anschreiben der Mitarbeiter des Vereins „Kooperativ spielend lernen e.V.“ haben wir dieser Anfrage beigefügt. Wir bitten um Stellungnahme der Stadt Wegberg, welche Auswirkungen ein aufgrund der aktuell allgemein sehr hohen Nachfrage nach Betreuungskräften entstehender Verlust der Mitarbeiter für die AWO haben kann.
Bzw. welche Regress- oder Kündigungsmöglichkeiten die Stadt Wegberg für den Betreuungsvertrag hat, wenn aus den aus dem Schreiben ersichtlichen offenkundigen Risiken, nicht alle Betreuungsleistungen vertragsgemäß erfüllt werden können.
Die Stadt Wegberg ist nicht nur bei den Betreuungskosten eine der teuersten Kommunen im Kreis Heinsberg. Mit Hinblick auf die aktuell geführte Diskussion zu den deutlich gestiegenen Kosten für die OGS-Betreuung ist es unserer Fraktion wichtig, dass jeder interessierte Bürger in Wegberg nachvollziehen kann, aus welchen Kosten und vor allem mit welchen Leistungen der zu erbringende Betreuungsbeitrag verbunden ist. Nur so schaffen wir es, Wegberg trotz hoher Kosten als attraktive Wohnstadt mit zufriedenen Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig weiterzuentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Fortführung des Arbeitskreises "Bestattungsformen auf Wegberger Friedhöfen"
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.05.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
I. den Arbeitskreis „Bestattungsformen auf Wegberger Friedhöfen“ fortzuführen und einen mittel- bis langfristigen Friedhofsentwicklungsplan mit konkreten Maßnahmen und Umsetzungsdaten zu erarbeiten.
II. Haushaltsmittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem auf dem Merbecker Friedhof im Haushalt 2024 einzuplanen.
Begründung:
I. Arbeitskreis Bestattungsformen:
Im Jahr 2023 hat der Arbeitskreis „Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg“ zum ersten Mal getagt. Im Anschluss hat die Verwaltung in einer WBVL-Ausschusssitzung einige Entwicklungsmöglichkeiten auf den Wegberger Friedhöfen vorgestellt, die bei der Politik großen Anklang gefunden haben. Wir möchten nun den Arbeitskreis regelmäßig fortführen und damit eine mittel- bis langfristige Entwicklungsplanung mit Umsetzungsterminen auf den Wegberger Friedhöfen initiieren.
II. Haushaltsmittel Urnenstelen
Der kirchliche Ortsausschuss Merbeck hat ebenfalls über Bestattungsformen beraten und den Wunsch an uns herangetragen, in Merbeck auch die Bestattung in Urnenstelen anzubieten.
Aufgrund der starken Nachfrage auf den anderen Friedhöfen halten wir die Einrichtung solcher Urnenstelen in weiteren Ortsteilen für sinnvoll und unterstützen diese Überlegungen. Wir beantragen daher im Haushalt 2024 entsprechende Mittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem Merbecker Friedhof einzuplanen.
Die Entwicklung und Erschließung neuer Bestattungsformen ist eine wichtige Aufgabe unserer Kommunen. Die Nachfrage nach Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahren weiter rückläufig. Aus Sicht unserer Fraktion ist es wichtig, dass wir perspektivisch in jedem Ortsteil unserer Stadt auch die Urnenbestattung in Kolumbarien oder Urnenstelen anbieten. Der Friedhof ist gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine zentraler Anlaufpunkt und eine Gedenkstätte für verloren Angehörige die den Anforderungen der Zeit regelmäßig angepasst werden muss. Aus diesem Grund sollte die Stadt Wegberg im Arbeitskreis einen „Friedhofsentwicklungsplan“ entwickeln, der erstens für die Bürgerinnen und Bürger langfristige Planungssicherheit schafft und für die regelmäßige Haushaltsplanung entsprechende Mittel planbar macht.
Weiterhin führt die Verlagerung von Erdbestattung in Kolumbarien und Urnenstelen auf mittel- bis langfristige Sicht zur Einsparung von Pflegeaufwand durch den Bauhof und damit zu einer nicht unerheblichen Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Erfüllung der Nachfrage unserer Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Einsetzen eines Projektsteuerungsbüros zur Sanierung städt. Straßen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 19.05.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Sanierung der städtischen Straßen durch ein Projektsteuerungsbüro begleiten zu lassen, um eine vollständige Beseitigung des Sanierungsstaus bis Ende 2026 sicherzustellen.
Begründung:
In der Ausschusssitzung des KUVT vom 09.05.2023 wurde der Zustand der städtischen Straßen erläutert und das städtische Straßen- und Wegekonzept vorgestellt. Laut der Darstellung gibt es hier einen nicht unerheblichen Sanierungsstau von ca. 12,5 Mio EUR.
Die personelle Situation lasse laut Aussage der Verwaltung ein maximales Sanierungsvolumen von rd. 900 TEUR pro Jahr zu. Dies führt aus Sicht unserer Fraktion dazu, dass der Sanierungsstau nicht abgearbeitet wird, sondern sich in den nächsten Jahren drastisch aufbaut. Hierdurch entstehen weitere nicht abschätzbare investive aber auch konsumtive Kosten.
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion, die gesamte Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro zu vergeben. Hierbei würde alle delegierbaren Bauherrenaufgaben, wie die Strukturierung, die Kosten- und Terminüberwachung und regelmäßige Sachstandsberichte durch den externen Dienstleister übernommen. Die Fachabteilung der Stadtverwaltung würde entlastet und auch zeitaufwendige Arbeiten wie das Protokollieren der Team- und Baubesprechungen könnten durch das Projektsteuerungsbüro übernommen werden.
Zusätzlich zur Problematik, dass die Kosten überproportional steigen werden, hat die damalige Landesregierung im Jahr 2022 beschlossen, die Anlieger von Straßenbaubeiträgen befristet bis 31.12.2026 freizustellen. Vor dem Hintergrund des großen Sanierungsstaus in Verbindung mit der befristeten Beitragsfreistellung für Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundenen enormen Entlastung der betroffenen Wegbergerinnen und Wegberger, sollte die Beseitigung des Sanierungsstaus unserer Straßen aus unserer Sicht Priorität haben. Wir bitten daher um zeitnahe Bearbeitung und Behandlung unseres Antrages im zuständigen Fachausschuss und im Rat der Stadt Wegberg um die beantragte Beseitigung des Sanierungsstaus bis Ende 2026 in Verbindung mit der Beitragsbefreiung unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag zum Verzicht auf Standgebühren beim After-Work Markt
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.05.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, auf die Standgebühren der Sonderveranstaltungen After-Work Markt, ausgerichtet durch die Werbegemeinschaft Wegberg, für das Jahr 2023 zu verzichten.
Begründung:
Die Werbegemeinschaft Wegberg plant für die Monate August und September an jeweils einem Freitag im Monat, testweise einen After-Work Markt in den Abendstunden in der Fußgängerzone der Innenstadt aus- zurichten. Auf Anfrage der Werbegemeinschaft bei der Verwaltung wurde avisiert, nicht wie üblich die doppelte Gebühr zur Verlängerung der Marktzeiten, sondern nur die einfache Gebühr zu vereinnahmen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte für die testweise Durchführung des After-Work Marktes, die Suche nach geeigneten Marktbeschickern, die Bereitschaft der in der Innenstadt angesiedelten Geschäfte und das Engagement der Werbegemeinschaft, nicht durch eine zusätzliche Gebühr erschwert werden.
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion die testweise geplanten Veranstaltungen im August und September sowie eventuelle weitere testweise Veranstaltungen bis Jahresende 2023 mit keiner Gebühr durch die Stadt Wegberg zu belegen.
Sollte diese Veranstaltung den erhofften Anklang bei den Geschäften der Innenstadt, Marktbeschickern und auch Besuchern finden, kann aus Sicht der CDU-Fraktion für die Veranstaltungen ab dem Jahr 2024 die übliche einfache und bereits avisierte Standgebühren durch die Stadt Wegberg vereinnahmt werden.
Die geplante Veranstaltung ist ein weiterer Versuch, die Wegberger Innenstadt zu beleben und Bürgerinnen und Bürger für den lokalen Einzelhandel gewinnen. Wir möchten hier von politischer Seite eine maximale Unterstützung des Engagements unserer Werbegemeinschaft ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Erstellung eines Mobilitätskonzepts für Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 31.03.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes und nachhaltiges Mobilitätskonzept für unser gesamtes Stadtgebiet zu erstellen.
Begründung:
Dieses Mobilitätskonzept soll über einen üblichen Verkehrsentwicklungsplan hinaus gehen und damit alle Verkehrsmittel von Autos, Nutzfahrzeugen über Linienbusse, die Bahn bis hin zum Radverkehr und Fußgänger miteinbeziehen und somit die gesamte Wegberger Mobilität entwickeln. Eine clevere Weiterentwicklung unserer Mobilität ist dabei zwingend notwendig. Nur durch zusätzliche Emissionsminderungen auch in diesem Bereich, können wir unserer Verantwortung und unseren Zielen im Kampf gegen den Klimawandel gerecht werden. Das Konzept ist auch aus rein praktischen, sowie wirtschaftlichen Gründen für die Zukunft von großer Bedeutung.
Der deutsche Verkehr hat sich immer mehr hin zum Individualverkehr entwickelt. Das bedeutet, dass die Zahl der Autos immer mehr gewachsen ist und gleichzeitig die Zahl der Insassen pro Fahrt immer weiter sinkt. Das führt selbst in unserer ländlichen Region mittlerweile zu oft zu vollen Straßen und zu oft zu viel zu wenigen Parkplätzen. Natürlich können wir als ländliche Stadt nicht auf den PKW verzichten, allerdings bietet insbesondere die hervorragende Anbindung an das Schienennetz, sowie der ausreichende Platz für Radwege eine besondere Chance, um unsere Mobilität deutlich intelligenter und damit zukunftssicherer auszurichten.
Wir stellen uns vor, dass dieses Konzept in mehreren Phasen erstellt wird, sodass sicher gestellt ist, dass das Ziel dieses Projekts auch wirklich erreicht ist. Wir wollen nicht alleine die Infrastruktur betrachten, sondern Mobilität für die Zukunft ausrichten, sprich beispielsweise den Individualverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr neu vernetzen, oder auch alternativen Antriebstechniken eine Chance geben. Damit soll unsere Infrastruktur entlastet, Geld und Emissionen eingespart, sowie die alltäglichen Wege für jeden Wegberger Bürger und jede Wegberger Bürgerin angenehmer gestalten werden.
Dabei kann auch die Erstellung eines Verkehrsmodells sehr hilfreich sein. Dieses ermöglicht digital, Veränderungen zu simulieren und somit Auswirkungen potenzieller Maßnahmen zu erkennen, bevor diese umgesetzt werden.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass dieses Konzept unter starker Beteiligung der Wegberger Bürgerinnen und Bürger oder auch Institutionen, wie dem KlimaTisch Wegberg e.V. und dem ADFC erstellt wird. Dafür könnten beispielsweise Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten oder Bürgerforen geeignete Mittel sein.
Wir sind uns sicher, dass wir durch die Erstellung und anschließende Umsetzung dieses Konzepts, die Wegberger Weichen nicht nur sprichwörtlich in Richtung Zukunft stellen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Schaffung rechtl. verbindlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von Social Media
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 01.02.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, rechtliche und verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Social Media Kanälen für die Stadt Wegberg und die Streetworkerin der Stadt Wegberg zu schaffen.
Begründung:
Im Ausschuss für Bildung, Soziales und Integration vom 28.02.2023 wurde seitens mehrerer Fraktionen die Frage aufgeworfen, warum es nicht möglich ist, der Streetworkerin eine Nutzung der Social Media Kanäle (Facebook und Instagram) zu ermöglichen. Wie schon mehrfach aus ihren Berichten hervor ging, würde dies die Arbeit von Frau Wernery deutlich vereinfachen und einen Mehrwert für ihre Arbeit bieten.
Aktuell berichtet der Bürgermeister über seinen offiziellen Social Media Kanal „Bürgermeister Michael Stock“ bereits regelmäßig in Bürgermeistersprechstunden über kommunale Themen und die politische Arbeit der Stadt Wegberg. Nachbarkommunen sind ebenfalls regelmäßig auf städtischen Social Media Kanälen unterwegs und berichten hier über wichtige und interessante Themen.
Nach Darstellung in der Ausschusssitzung vom 28.02.2023 bestehen seitens des Datenschutzbeauftragten rechtliche Bedenken bei der Nutzung von Social Media Plattformen. Dies verhindert einen regelmäßigen Bericht über die gute Arbeit unserer Streetworkerin.
Im Rahmen der im Ausschuss vorgetragenen Problemstellungen bittet die CDU Faktion um Prüfung und Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, wie die bisherigen offiziellen Social Media Auftritte der Stadt und die darauf dargestellten Inhalte unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht werden konnten und wie man darauf aufbauend auch unserer Streetworkerin die Arbeit in den sozialen Medien ermöglichen kann.
Um für unsere Bürgerinnen und Bürger in der Zukunft weiterhin einen informativen Mehrwert zu schaffen, bittet die CDU Fraktion mit dem heutigen Antrag die Rahmenbedingungen zu schaffen, einen offiziellen Social Media Auftritt der „Stadt Wegberg“ und auch der „Streetworkerin Stadt Wegberg“ zu ermöglichen.
Auch anderen Kommunen ist es gelungen sich und ihre Themen über soziale Medien modern und bürgerorientiert darzustellen. Unserer Fraktion ist es daher wichtig, auch für die Wegberger Bürgerinnen und Bürger einen solchen Mehrwert auf Grundlage rechtssicherer Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag zum Doppelhaushalt 2022/23
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 01.02.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Doppelhaushalt 2022/23 vorgehaltenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in städtische konsumtive und investive Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.
Begründung:
Bezugnehmend auf den Antrag der SPD Fraktion vom 31.01.2023 stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Ergänzungsantrag. Genau wie der SPD Fraktion, ist es der CDU-Fraktion wichtig, die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für zielgerichtete und nachhaltige Investitionen in den Klimaschutz zu verausgaben. Anders als in den Vorjahren, sehen auch wir die Notwendigkeit, mit der Planung der Maßnahmen bereits frühzeitig zu beginnen.
Die seitens der SPD Fraktion vorgeschlagene Investition in Einzelmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger, erscheint unserer Fraktion allerdings vor dem Hintergrund der Budgethöhe im Verhältnis zu den Zuschussmöglichkeiten jeder Einzelmaßnahme und dem damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwand als nicht zielführend. Für die Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung eines Zuschusses werden aus unserer Sicht zu große organisatorische und verwaltungsseitige Aufwendungen betrieben, die einen Großteil des Budgets verschlingen und zusätzlich die begrenzt verfügbaren Personalressourcen der Verwaltung binden. Wir bitten daher ergänzend zu SPD Antrag um Aufschlüsselung mit welchen Maßnahmen, Kosten und Zeitkapazitäten und mit welchem Umsetzungshorizont die Auflegung eines kommunalen Förderprogramms durch die Stadt Wegberg verbunden ist.
Weiterhin ist die CDU Fraktion der Auffassung, dass ein solches Förderprogramm gerade vor dem Hintergrund einer Vielzahl zur Verfügung stehenden Förderprogramme durch Land und Bund zu keiner effektiven Maßnahmenausweitung führen wird, sondern bereits geplante Maßnahmen und vorgesehene Investitionen mit einem geringen städtischen Zuschuss die ohnehin schon angespannte Haushaltssituation unserer Stadt belasten.
Die CDU Faktion schlägt daher vor, die zur Verfügung stehenden Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen an eigenen Liegenschaften zu verwenden.
Die seitens der SPD vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen gerade zum Thema Verbesserung des Stadtklimas durch Investition in Dach- und Fassadenbegrünung erachten wir als durchaus sinnvoll und beauftragen daher die Verwaltung, mit den zur Verfügung stehenden Klimaschutzmitteln nachfolgende Maßnahmen zu planen, der Politik vorzustellen und für eine Umsetzung in 2023 Sorge zu tragen:
- Dachbegrünung aller möglichen städtischen Dach- und Fassadenflächen (Schulen, Sporthallen, Schwimmbad etc.)
- Stärkung des mit breiter politische Mehrheit beschlossenen Maßnahme Baumpflanzungen für ein gesundes Klima
- Einrichtung eines Bürgerwaldes nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz und wie bereits in ähnlicher Form von der Fraktion Freie Wähler Wegberg in 2019 beantragt.
- Aufbringung von Bienenweiden auf städtischen Grünflächen
Die von uns vorab und noch durch die Verwaltung und andere Parteien zu ergänzende Liste in konsumtive und investive kommunale Maßnahmen, ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der damit begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen unserer Stadt, deutlich effektiver und vor allem auch zielführend und schneller umzusetzen als eine Unterstützung von privaten Einzelmaßnahmen mit Kleinstbeträgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag zur Investitionsplanung der städt. Feuerwehrgerätehäuser
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 02.01.2023
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Aufstellung der städtischen Feuerwehr Gerätehäuser zu erstellen, verbunden mit einer Investitionsplanung für die nächsten
10 Jahre.
Begründung:
Die Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser ist für den städtischen Haushalt mit umfangreichen Kosten verbunden und belastet diesen in bedeutender Form.
Gleichzeitig ist es aus Sicht er CDU-Fraktion wichtig, für die Feuerwehren im Stadtgebiet einen hohen Standard der Räumlichkeiten zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren sind im Stadtgebiet viele Gerätehäuser umfangreich saniert bzw. auch neu gebaut worden. In einigen Gerätehäusern besteht weiterhin Handlungsbedarf. Für die Verwaltung, die Politik aber auch die freiwilligen Feuerwehren ist es wichtig, im Rahmen einer Langzeitplanung einen Überblick zu erlagen, welcher Handlungsbedarf für das jeweilige Gerätehaus identifiziert wird und wann mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist.
Weiterhin soll diese Information als Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung dienen. Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion die Erstellung eines Liegenschaftskatasters für die städtischen Feuerwehrgerätehäuser.
Dies soll mindestens folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung Liegenschaft
- akuter Handlungsbedarf, geplante und beschlossene Maßnahmen Sanierung/ Modernisierung
- Grobkosten akute Maßnahmen Sanierung/Modernisierung
- mittels / bis langfristige Maßnahmen Sanierung/Modernisierung
- geplantes Investitionsjahr
- Grobkosten langfristige Maßnahmen Sanierung/ Modernisierung
Dieses vorab aufgeführte Liegenschaftskataster mit geplanten zukünftigen Maßnahmen für die Feuerwehrgerätehäuser, soll aus Sicht der CDU Fraktion erstellt und im Anschluss fortlaufend gepflegt werden. Die darin enthaltenen Informationen sollen der Politik einmal jährlich als Information zugeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Transparenz bei der Vergabe von OGS-Plätzen, Schaffung von OGS-Plätzen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.05.2022
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
1.) Darzustellen wieviele Anfragen und Ablehnung zu OGS Plätzen es in diesem Jahr gegeben hat.
2.) Die Vergabekriterien für die Zuweisung von OGS Plätzen im Stadtgebiet in der aktuellen Form darzustellen.
3.) Die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen um kurzfristig spätestens aber zu beginn des neuen Schuljahres 2022/2023, eine Betreuung aller abgefragtes OGS Kinder sicherzustellen.
Begründung:
In den vergangenen Wochen wurden durch die Verwaltung, die vorhandenen OGS Plätze für unsere Grundschulen verteilt und die Eltern der angemeldeten Kinder entsprechend über den Erhalt eines OGS Platzes oder die Absage eines OGS Platzes informiert. Nach der Information, wurden unsere Ratsverteter vermehrt auf die Vergabe, die Vergabekriterien und die aus einer Absage entstehende Problemstellungen der Eltern angesprochen. Es wurde teilweise großes Unterständnis geäußert.
Daher ist es der CDU Fraktion wichtig, hier eine größtmögliche Tranzparenz hinsichtlich der Vergabekriterien zu schaffen und eine Lösung für die teilweise berufstätigen und durch die erhaltene OGS Absage verzweifelten Eltern zu erwirken.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, die OGS Anmeldezahlen, die erteilten Zusagen und Anzahl der Ablehnungen aufgeschlüsselt nach Schulstandorten und Schulteilstandorten darzustellen.
Ebenfalls sollen in diesem Antrag die für 2022 gültigen Vergabekriterien für die Zuteilung von OGS Plätzen vorgestellt werden, sodass diese für die Eltern nachvollziehbar und Transparent werden.
Durch die Tranzparenz ist aus Sicht der CDU Fraktion allerdings weiterhin keine Lösung für die Probleme der Eltern in unserer Stadt Wegberg geschaffen. Seitens der Politik wurde dem Bürgermeister in seinem Haushalt über Jahre hinweg ausreichendes Budget zur Verbesserung der OGS Situation zur Verfügung gestellt. Eine Verbesserung ist trotz dieser finanziellen Mittel in der Vergangenheit leider nicht erfolgt.
Aufgrund des Rechtsanspruches auf einen OGS Platz ab 2026 sind wir nun zum Glück gezwungen schnell zu handeln. Aber auch hier gilt es mit Weitsicht zu planen und zweckmäßige Erweiterungen vorzunehmen.
Unabhängig des Rechtsanspruches ab 2026 gelingt es den meisten Kommunen in NRW durch kreative und individuelle Lösungen mit den betroffenen Eltern, die Probleme durch die Knappheit der OGS Plätze zu lösen.
Bei der Berteuung von Kindern sollte nicht von „Notbetreuung“ gesprochen werden. Dies wird den Kindern, gerade vor dem Hintergrund, dass seit Jahren ausreichende Mittel da waren um die vorab dargestellten Probleme zu lösen, nicht gerecht. Die Verwaltung wird mit diesem Antrag beauftragt, für die Kinder, denen kein „Regel-OGS Platz“ ab dem Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung gestellt werden kann, durch persönliche Gespräche mit den Eltern und kreative und unbürokratische Lösungen eine Betreuung aller Kinder in notwendigem Maße sicherzustellen.
Die Stadt Wegberg möchte eine Wohnstadt und Stadt für junge Familien sein. Aus diesem Grund, ist es wichtig, gerade in dieser schwierigen Situation Lösungen für junge Familien zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Generierung von Fördermitteln für einen Löschturm und einen Löschteich
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.03.2022
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtratsfraktion der CDU Wegberg stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt Fördermittel zur Errichtung eines Löschturms und Löschteiches im Kontext einen kommunalen Ausbildungszentrums für die gesamte freiwillige Feuerwehr der Stadt Wegberg zu generieren.
Begründung:
Der ursprünglich zum Bau unserer Feuerwache geplante Kostenrahmen ist bereits zu Beginn der laufenden Maßnahme deutlich überschritten. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Bauausschuss- und Ratssitzungen hitzige Debatten geführt, diverse Einsparmaßnahmen beraten und letztendlich der geplante Löschteich und der Übungsturm aus dem laufenden Bauverfahren gestrichen und in die Zukunft verschoben. Diese Entscheidung ist aus Sicht der CDU-Fraktion weiterhin richtig, weil jede Kostenstelle kritisch geprüft und der beantragte und vom Rat beschlossene Kostendeckel eingehalten werden muss.
In Gesprächen mit den Führungskräften der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg im Nachgang zu den Sitzungen wurde unserer Fraktion die Funktionsweise und Notwendigkeit der beiden Übungsbauwerke im Rahmen eines kommunalen Ausbildungszen- trums der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wegberg erläutert. Für unsere Fraktion ist es nachvollziehbar, dass im Rahmen eines für alle freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet errichteten Ausbildungszentrums, solche Bauwerke gerade für die Ausbildung der Jugendfeuerwehr sinnvoll sind.
Es wird damit zusätzlich die fundierte und gute Ausbildung unserer Jugendfeuerwehr für die Zukunft sichergestellt.
Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Verwaltung nach passenden Fördermöglichkeiten sucht, um die beiden im Kontext der laufenden Maßnahme zurückgestellten Übungsbauwerke möglichst zeitnah und möglichst kostenneutral für den städtischen Haushalt zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Erstellung einer Starkregengefährdungskarte
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.08.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, für das Stadtgebiet Wegberg eine Starkregengefährdungskarte zu erstellen
Begründung:
Durch den sich einstellenden Klimawandel werden sich Starkregenereignisse, wie in den letzten Tagen, zukünftig häufen. Augenscheinlich haben die Alarmierungsketten in verschiedenen Bereichen nicht funktioniert bzw. die amtlichen Stellen waren sich nicht bewusst, welche Auswirkungen die angekündigten Regenmengen auf bestimmte Gebiete haben können. Um für diesen Fall im Stadtgebiet Wegberg gut gerüstet zu sein, beantragen wir die Erstellung einer Starkregengefährdungskarte. Wir stellen uns vor, dass hier in Abhängigkeit von der erwarteten Regenmenge mögliche Überschwemmungsgebiete dargestellt werden und somit frühzeitig entsprechenden Maßnahmen ergriffen, werden können.
Da es sich hierbei um Auswirkungen den Klimawandels handelt, schlagen wir vor, hierzu Mittel aus dem Klimatopf zum Schutz der Bevölkerung zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Anträge zu Kosten- und Bauzeitplanung, Vermarktungskonzepte, Liegenschaftskataster
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.08.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtratsfraktion der CDU Wegberg stellt folgende Anträge:
I. Regelmäßige Berichterstellung im Fachausschuss Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe zur Kosten- und Bauzeitplanung der Erschließungsmaßnahmen städtischer Bau- und Gewerbegebiete
II. Erstellung eines professionellen städtischen Vermarktungskonzeptes und regelmäßige Berichterstattung zu den Vermarktungs- und Interessenstand zu den laufenden und zukünftigen Maßnahmen.
III. Erstellung und Pflege eines Liegenschaftskatasters mit freien Bau- und Gewerbeflächen zur Information der Politik
Begründung:
In der aktuellen Hochkonjunktur im Baugewerbe, besteht seit langer Zeit eine verstärkte Nachfrage nach attraktivem und bezahlbarem Wohnraum. Aufgrund der zeit einigen Jahren guten konjunkturellen Situation in der Industrie, besteht ebenfalls eine verstärkte Nachfrage nach guten und bezahlbaren Gewerbeflächen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Wegberg dazu entschieden, diverse Bau- und Gewerbegebiete zu erschließen und zu vermarkten. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation ist eine schnelle Erschließung und Vermarktung wünschenswert um einerseits einen Überschuss aus der Vermarktung der zu erschließenden Flächen zu generieren und andererseits langfristig an den Grundsteuern und Gewerbesteuern zu partizipieren. Zu den geplanten Maßnahmen wird je nach Fortlauf der Planungen im Ausschuss diskutiert und abgestimmt. Den Ausschussmitgliedern ist aus Sicht der CDU-Fraktion aufgrund des aktuellen Vorgehens allerdings nicht bekannt, welchen Planungs- und Umsetzungstand die Maßnahmen haben und wie die ursprünglich verabschiedete Kostenplanung für die jeweilige Erschließungsmaßnahme eingehalten wird. Bei einem Investitionsvolumen von rd. 10,0 Mio. für Er- schließungsmaßnahmen hat die Einhaltung diese Budgets aus haushalttäri- scher Sicht für die laufende Planung des Haushaltes eine hohe Relevanz.
Aus den vorab aufgeführten Gründen, beantragt die CDU Maßnahme I + II+III wie im Folgenden Dargestellt, auszuarbeiten, im Fachausschuss zu beraten und für alle laufenden und zukünftigen Erschließungsmaßnahmen der Stadt Wegberg umzusetzen.
Zu I:
Der zuständige Fachbereich soll für alle laufenden und zukünftigen Bau- und Gewerbegebiete eine Bauzeit (Termin Baubeginn/ Termin geplante Fertigstel- lung) und auch Kostenplanung erstellen und diese bei allen Änderungen fortführen und ergänzen. Aufgrund der Übersichtlichkeit ist eine Darstellung in Tabellenform wünschenswert. Dem Fachausschuss sind diese Unterlagen re- gelmäßig aber mindestens vierteljährlich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die zu erstellende Vorlage ist vom zuständigen Fachbereich zu entwerfen und vor Einführung und Erstellung für die laufenden und zukünftigen Maßnahmen im Ausschuss zu beraten und zu verabschieden.
Zu II:
Nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen ist eine schnelle und ziel- gerichtete Vermarktung der Wohn- und Gewerbeflächen wünschenswert. Aus diesem Grunde sollte in der Verwaltung eine Interessentenliste für grundsätzliches Interesse an städtischen Bau und Gewerbegebieten, aber auch speziell für die laufenden Maßnahmen geführt werden. Dies wird in benachbarten Kommunen ebenfalls praktiziert und der Vermarktungserfolgt gibt diesen Kommunen recht.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist für die Vermarktung der Wohn- und Gewerbeflächen in der Stadt Wegberg eine professionelle Vermarktungsstruktur zu entwickeln um ein zielgerichtetes Vorgehen und eine damit verbundene schnelle Vermarktung der aktuellen und zukünftigen Bau- und Gewerbegebiete zu gewährleisten. Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung daher dieses professionelle Vermarktungskonzept für die Stadt Wegberg zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und Einführung vorzulegen. Ein Austausch mit Nachbarkommunen zu deren Vorgehen, im Rahmen eines Best Practice Bei- spiel wäre wünschenswert.
Zudem ist der Ausschuss regelmäßig, mindestens aber in vierteljährlichen Abständen über den Vermarktungsstand und den aktuellen Interessentenstand zu informieren.
Zu III:
Den politischen Entscheidungsträgern ist aus Sicht der CDU-Fraktion aktuell nicht ausreichend bekannt, welche freien und veräußerbaren Liegenschaften (Wohnungsbau und Gewerbe) aktuell in städtischem Besitz oder im Besitz der SEWG sind und zur Vermarktung bereitstehen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SEWG beauftragt, ein Kataster über alle freien und zur Vermarktung bereitstehenden Wohn- und Gewerbeflächen zu erstellen und der Politik vorzulegen (wünschenswert in Kartenform). Das erstellte Kataster ist zukünftig zu pflegen, um neue Flächen zu ergänzen und dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe regelmäßig, mindestens halbjährlich, zur Verfügung zu stellen. In diesem Kataster sollten auch die Grundstücke markiert werden, die in naher Zukunft erworben werden sollen, um perspektivisch z.B. weitere Baugebiete zu erschließen. Durch dieses Kataster wird den politischen Entscheidungsträgern ein Überblick über die zur Verfügung stehenden Flächen verschafft. Es können somit auch auf politische Initiative rechtzeitig Flächenentwicklungen angestoßen oder forciert werden. Zudem kann über den Kontakt zu den Bürger*innen ggfs. eine Vermarktung und Kontaktherstellung zwischen Stadt und Interessent ermöglicht werden.
Wir sind uns bewusst, dass die Vorbereitung und Umsetzung der beiden gestellten Anträge mit großem Aufwand für die Fachbereiche verbunden sind. Wir glauben allerdings durch die zielgerichtete Aufarbeitung der Informationen und durch Implementierung eines professionellen Vermarktungskonzeptes eine größtmögliche Transparenz für die politischen Entscheidungsträger und auch die Bürgerschaft sowie eine schnellere und ertragreichere Vermarktung für unsere Stadt Wegberg erzielen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Anträge zu Investitionen und Haushalt
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.08.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtratsfraktion der CDU Wegberg stellt folgende Anträge:
I. Einführung von Investitionsbeurteilungen und Auswirkungen von Ratsbe- schlüssen durch die Kämmerei der Stadt Wegberg
II. Geänderte Aufbereitung der Investitionsliste zur Haushaltsplanung der Stadt Wegberg zur verbesserten Transparenz der effektiven Haushaltsbelas- tungen durch eine Offenlegung von Informationen zu Folgeaufwendungen sowie der jährlichen Belastung durch Abschreibungen.
III. Einführung einer Budgetierung für alle verpflichtenden kommunalen Aus- gabenbereiche (Abwasser, Straßen, Beleuchtung etc.) durch die Kämmerei der Stadt Wegberg zur Vorbereitung der Haushaltsplanungen 2022 und fol- gende.
Begründung:
Die Stadt Wegberg befindet sich seit dem Jahr 2015 im Haushaltssicherungs- konzept. Um das Haushaltssicherungskonzept planmäßig 2024 verlassen zu können, muss das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts im Vorder- grund aller politischen Überlegungen und Entscheidungen stehen.
Zu I:
In den aktuellen Rats- und Ausschussvorlagen werden durch die entspre- chenden Fachbereiche teilweise Angaben über Gesamtkosten der Maßnah- me gemacht. Die tatsächliche Abschreibungsdauer und damit verbundene effektive Haushaltsbelastung gehen hieraus allerdings nicht hervor. Somit ist es den Entscheidungsträgern leider nicht möglich, auf Grundlage eines Rats- oder Ausschussbeschlusses die tatsächlichen Belastungen für den Ergebnis- haushalt der Stadt Wegberg abzuleiten. Aufgrund der aktuellen Haushaltssi- tuation sollte aus Sicht der CDU Fraktion allerdings jedem Entscheidungsträ- ger bekannt sein, welche Auswirkungen seine Entscheidung tatsächlich be- inhaltet. Zur besseren Entscheidungsfindung und auch zur Verbesserung der Transparenz und des Verständnisses der Bürgerschaft, beantragt die CDU daher, dass zukünftig alle Rats- und Ausschussbeschlüsse durch die Fachbereiche in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kämmerei um folgende Punkte ergänzt werden:
- Aufteilung der Maßnahme in konsumtive und investive Kosten - AfA Dauer der Investitionsmaßnahme
- Voraussichtliche Tatsächliche Nutzungsdauer
- Belastung des Ergebnishaushaltes Anschaffungsjahr
- Belastung des Ergebnishaushaltes Folgejahre
- Folgekosten für die laufende Unterhaltung der Investition - Eventuelle Folgekosten durch Investitionsverzicht
- Erläuterung und Stellungnahme der Kämmerei
Aus Sicht der CDU-Fraktion, ist eine Darstellung in einer Tabellenform auf- grund der Übersichtlichkeit wünschenswert. Als Beispiel kann folgende Tabelle dienen.
Diese Informationen sollen zukünftig konsequent in jedem Rats- und Aus- schussbeschluss mit Investitionen, verankert werden. Sollten diese Informa- tionen fehlen, soll der Beschluss grundsätzlich nicht zu Beratung oder Ab- stimmung gebracht werden.
Zu II:
Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich den Antrag der FDP Fraktion vom 14.10.2020 und in der HFA Sitzung vom 23.02.2021 beschlossenen Antrag und beauftragt die Verwaltung nachdrücklich, diesen Antrag für alle Investitio- nen für die Haushaltsberatungen 2022 konsequent aufzubereiten. Ein weiter wichtiger und aus Sicht der CDU-Fraktion entscheidender Punkt ist die tat- sächliche Belastung des Ergebnishaushaltes durch die in der Investitionsliste aufgeführten Maßnahmen. Daher wird die Verwaltung beauftragt, die Investi- tionsliste zur Haushaltsplanung 2022 um die unter Punkt I beantragten Punk- te zu ergänzen.
Zu III:
In den letzten Jahren führten unterlassene Ersatzinvestitionen zu dem in der Vergangenheit bereits häufig angeführten teilweise massiven Investitionsstau und damit einhergehenden Vermögensabbau in der städtischen Infrastruktur. Hier sieht die CDU-Fraktion die Notwendigkeit zeitnah durch die Priorisierung der Maßnahmen zu Ersatzinvestitionen in das Kanalnetz, den Straßenbau sowie Straßenbeleuchtung entgegenzuwirken und diese Maßnahmen, wenn nicht schon in 2021 erfolgt, in den nächsten Haushaltsjahren priorisiert und gezielt durchzuführen. Hierzu ist es wichtig, aus Sicht der Politik einen Über- blick zu erhalten, welche Maßnahmen und in welcher Höhe diese, auch aus Finanzpolitischer Sicht, sinnvoll durchzuführen sind. Daher wir die Kämmerei beauftragt, erstmals für die Planungen zum Haushalt 2022, aber auch zukünftig, eine Budgetierung als Planungsgrundlage für die Fachbereiche vorzunehmen, damit diese und auch die Politik einen besseren Überblick auf die Investitionserfordernisse in der Stadt Wegberg bekommen. Zusätzlich soll damit die tatsächliche Haushaltsbelastung aus Ersatzinvestitionen durch weitsichtig geplante Investitionen in einem für die Stadt Wegberg tragbaren Rahmen verbleiben. Diese erarbeitete Budgetierung soll zudem als Zielvor- gabe dienen um sicherzustellen, dass diese Investitionen auch planmäßig vergeben und im Planungsjahr priorisiert umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Kostendeckung zum Bau der Feuerwache
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 14.06.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Die CDU-Fraktion der Stadt Wegberg beantragt einen Kostendeckel zum Bau der Feuerwache von maximal 9,6 Mio. EUR.
Begründung:
In unserem Antrag vom 23.02.2021 haben wir in Bezug auf den Neubau unse- rer Feuerwache einige Fragen und auch Anträge an den Ausschuss herange- tragen. Unserem Antrag auf Umplanung und Errichtung des Gebäudes nach dem Standard KfW 55 und der damit verbundenen Förderung wurde mit der Ausschussmehrheit entsprochen. Hieraus ist aus unserer Sicht, eine Förde- rung von rd. 750 TEUR realisierbar. Kurz nach der Verabschiedung dieses An- trages, wurde die Politik und die Öffentlichkeit seitens der Verwaltung und der Projektplaner mit ersten Kostensteigerungen konfrontiert, die unser Meinung nach, vollständig aus Fehlplanungen und Fehlkalkulationen entstehen. Im Rahmen der gesamten Planungen und auch Gespräche, kommt es aus unserer Sicht fortlaufend zu Kostensteigerungen und Änderungen der Bauzeitpla- nung. Für uns als politische Entscheidungsträger stellt sich das Gefühl ein, dass durch Änderungen und Fehlkalkulationen in Bauzeit- und Kostenplanung eine realistische und übersichtliche Einschätzung der Tragweite dieses Neu- baus, nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals auf unseren letztjährigen nicht final zur Abstimmung gekommen Antrag beziehen und einen Kostendeckel für den Bau der Feuerwache einbringen. Für uns ist es aufgrund der aktuellen finanziellen Situation unserer Stadt Wegberg und dem laufenden Haushaltssicherungskonzept unumgänglich, den Bau mit einem entsprechenden Kostendeckel zu versehen, um die eingeschlagene Haushaltskonsolidierung nicht zu gefährden. Aus Sicht der CDU Wegberg liegt dieser bei dem in 2020 verabredeten Bauvolumen in Höhe 9,6 Mio. EURO.
Die CDU-Fraktion der Stadt Wegberg beantragt daher einen Kostendeckel zum Bau der Feuerwache von maximal 9,6 Mio. EUR zu beschließen.
Hinsichtlich der weiteren Planung und eventueller Auswirkungen auf die finan- zielle Lage der Stadt Wegberg, beantragt die CDU-Fraktion folgende Maßnahmen zur Verhinderung einer Überschreitung zu veranlassen und bei einer eventuellen Überschreitung folgende Kompensationsmaßnahmen zu beschließen.
1.) Die Stadtverwaltung bespricht sich vor Baubeginn und Vergabe nochmals mit der Feuerwehr der Stadt Wegberg um eventuelle weitere Einsparpotentiale zu identifizieren. Durch Identifikation solcher Einsparpotentiale wird der Feu- erwehr der Stadt Wegberg nochmals die Möglichkeit gegeben, durch Konkre- tisierung weiterer Einsparpotentiale vor Baubeginn, die Streichung diverser Maßnahmen während der Bauphase, auf die keinen Einfluss mehr genommen werden kann, zu verhindern.
- Hierzu wird seitens der CDU-Fraktion explizit nochmals auf eventuell herab- zusetzende Standards bei der Materialwahl der Fenster, dem Übungsturm und ggfs. dem Löschteich hingewiesen.
2.) Bereits zugeteilte Förderungen für den Bau einer Holzfassade, der KfW-55 Zuschuss und weitere zukünftige projektbezogene Förderungen, müssen aus Sicht der CDU-Fraktion nicht zu einer Verringerung der Gesamtkosten führen. Vielmehr können diese Förderungen dem Gesamtbauvolumen von 9,6 Mio. EUR zugerechnet werden und führen zu einer Erhöhung des Kosten- und Ri- sikopuffers.
3.) Sollte trotz weiterer Einsparpotentiale aus Punkt 1 und hinzukommender Förderungen aus Punkt 2 eine Überschreitung des Kostendeckels von 9,6 Mio. EUR zzgl. Erteilter projektbezogener Förderungen erfolgen, ist durch die Verwaltung eine Einsparung des daraus entstehenden jährlichen Abschreibungsvolumens für zukünftige Haushalte der Stadt Wegberg auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Wegberg zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sind aus Sicht der CDU-Fraktion auch Maßnahmen zur Ausstattung der freiwilligen Feuerwehr vorrangig zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Öffnung der Sporthallen in den Sommerferien
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 14.06.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine durch- gängige Öffnung der Hallen für den Trainingsbetrieb in den Sommerferien, in Absprache mit den Vereinen, sicherzustellen.
Begründung:
Durch die Corona Pandemie war es seit Oktober 2020 nicht möglich, für Vereine und Mannschaften in geschlossenen Räumen und damit auch in den Sporthallen der Stadt Wegberg Sport und Trainingsbetrieb zu betreiben. Seit 07.06.2021 können die Vereine aufgrund der stark gesunkenen Inzidenzwerte nun wieder den Trainingsbetrieb unter Einhaltung diverser Hygieneauflagen aufnehmen. Aufgrund der bevorstehenden Sommerferien in NRW würde diese Öffnung in Wegberg nur bis 02.07.2021 gelten, da die Hallen der Stadt Wegberg, regulär während der Sommerferien geschlossen sind.
Aufgrund der großen Einschränkungen und Entbehrungen der vergangenen Monate, sind den von der Corona Pandemie ohnehin schon stark getroffenen Vereinen aber auch den Mitglieder*innen und Kindern aus Sicht der CDU keine weiteren Einschränkungen zuzumuten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Deckelung der Kosten für die neue Feuerwache auf max. 9,6 Mio. Euro
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 14.06.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Die CDU-Fraktion der Stadt Wegberg beantragt einen Kostendeckel zum Bau der Feuerwache von maximal 9,6 Mio. EUR.
Begründung:
In unserem Antrag vom 23.02.2021 haben wir in Bezug auf den Neubau unserer Feuerwache einige Fragen und auch Anträge an den Ausschuss herangetragen. Unserem Antrag auf Umplanung und Errichtung des Gebäudes nach dem Standard KfW 55 und der damit verbundenen Förderung wurde mit der Ausschussmehrheit entsprochen. Hieraus ist aus unserer Sicht, eine Förderung von rd. 750 TEUR realisierbar. Kurz nach der Verabschiedung dieses An- trages, wurde die Politik und die Öffentlichkeit seitens der Verwaltung und der Projektplaner mit ersten Kostensteigerungen konfrontiert, die unser Meinung nach, vollständig aus Fehlplanungen und Fehlkalkulationen entstehen. Im Rahmen der gesamten Planungen und auch Gespräche, kommt es aus unse- rer Sicht fortlaufend zu Kostensteigerungen und Änderungen der Bauzeitplanung. Für uns als politische Entscheidungsträger stellt sich das Gefühl ein, dass durch Änderungen und Fehlkalkulationen in Bauzeit- und Kostenplanung eine realistische und übersichtliche Einschätzung der Tragweite dieses Neu- baus, nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals auf unseren letztjährigen nicht final zur Abstimmung gekommen Antrag bezie- hen und einen Kostendeckel für den Bau der Feuerwache einbringen. Für uns ist es aufgrund der aktuellen finanziellen Situation unserer Stadt Wegberg und dem laufenden Haushaltssicherungskonzept unumgänglich, den Bau mit ei- nem entsprechenden Kostendeckel zu versehen, um die eingeschlagene Haushaltskonsolidierung nicht zu gefährden. Aus Sicht der CDU Wegberg liegt dieser bei dem in 2020 verabredeten Bauvolumen in Höhe 9,6 Mio. EURO.
Die CDU-Fraktion der Stadt Wegberg beantragt daher einen Kostendeckel zum Bau der Feuerwache von maximal 9,6 Mio. EUR zu beschließen.
Hinsichtlich der weiteren Planung und eventueller Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Stadt Wegberg, beantragt die CDU-Fraktion folgende Maß- nahmen zur Verhinderung einer Überschreitung zu veranlassen und bei einer eventuellen Überschreitung folgende Kompensationsmaßnahmen zu beschließen.
1.) Die Stadtverwaltung bespricht sich vor Baubeginn und Vergabe nochmals mit der Feuerwehr der Stadt Wegberg um eventuelle weitere Einsparpotentiale zu identifizieren. Durch Identifikation solcher Einsparpotentiale wird der Feu- erwehr der Stadt Wegberg nochmals die Möglichkeit gegeben, durch Konkre- tisierung weiterer Einsparpotentiale vor Baubeginn, die Streichung diverser Maßnahmen während der Bauphase, auf die keinen Einfluss mehr genommen werden kann, zu verhindern.
- Hierzu wird seitens der CDU-Fraktion explizit nochmals auf eventuell herabzusetzende Standards bei der Materialwahl der Fenster, dem Übungsturm und ggfs. dem Löschteich hingewiesen.
2.) Bereits zugeteilte Förderungen für den Bau einer Holzfassade, der KfW-55 Zuschuss und weitere zukünftige projektbezogene Förderungen, müssen aus Sicht der CDU-Fraktion nicht zu einer Verringerung der Gesamtkosten führen. Vielmehr können diese Förderungen dem Gesamtbauvolumen von 9,6 Mio. EUR zugerechnet werden und führen zu einer Erhöhung des Kosten- und Risikopuffers.
3.) Sollte trotz weiterer Einsparpotentiale aus Punkt 1 und hinzukommender Förderungen aus Punkt 2 eine Überschreitung des Kostendeckels von 9,6 Mio. EUR zzgl. Erteilter projektbezogener Förderungen erfolgen, ist durch die Verwaltung eine Einsparung des daraus entstehenden jährlichen Abschreibungsvolumens für zukünftige Haushalte der Stadt Wegberg auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Wegberg zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sind aus Sicht der CDU-Fraktion auch Maßnahmen zur Ausstattung der freiwilligen Feuerwehr vorrangig zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Verbesserung der Verkehrssituation in Kipshoven
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 30.03.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, den Parkplatz in Kipshoven am Spielplatz nach heutigen Standards zu vergrößern und zu modernisieren.
Als weiteren Punkt möge der Rat den Beschluss fassen, PKW-Parkbuch- ten und die Haltestelle des Schulbusses auf der Von-Agris-Straße einzu- zeichnen.
Begründung:
Begründung zu Punkt 1:
Die Parkplätze am Spielplatz in Kipshoven sind zurzeit schräg angeordnet und für die meisten PKWs deutlich zu klein. Bei etwas größeren Fahrzeugen ragt das Heck in die Von-Agris-Straße hinein. Diese Straße wird nicht nur von normalen Verkehrsteilnehmern befahren, sondern auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Zudem sind auf der gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls Parkplätze, sodass die Straße für einen fließenden und sicheren Verkehr zu eng wird. Nach einer Besichtigung wurde festgestellt, dass zur Er- weiterung der Parkplätze gegebenenfalls ein Teil des Spielplatzes (ca. 1,5m) genutzt werden könnte. Wir bitten die Verwaltung um Prüfung.
Begründung zu Punkt 2:
Auf der gesamten Länge der Von-Agris-Straße in Kipshoven wird beidseitig wild geparkt, sodass PKWs, landwirtschaftliche Fahrzeuge und auch der Schulbus regelmäßig Probleme haben, die Straße fließend zu befahren. Dies beunruhigt viele Anlieger dahingehend, dass beispielsweise im Falle eines Rettungseinsatzes die Feuerwehr oder der Rettungsdienst die Straße nicht komplikationsfrei befahren können. Um die Sicherheit und den Verkehr in Kipshoven zu verbessern, beantragen wir daher eine sinnvolle Markierung von Parkbuchten und der Haltestelle des Schulbusses.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Heinsberger Straße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 30.03.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Gesamtkonzept für die Heinsberger Str. zu entwickeln.
Begründung:
Die Stadt Wegberg hat im März einen Entwurf zur Umgestaltung der Heinsberger Str. im Bereich ab der Straße Am Alten Zollhaus in Richtung Dalheim vorgestellt. Dieser Entwurf wurde den Bürgern in einem Aushang bekannt gemacht und um Stellungnahme bis zum 26.03. gebeten. Eine Umgestaltung der Heinsberger Str. wurde von Bürgern als Folge der Fällungen der Straßenbegleitbäume gewünscht, um die Straße optisch einzuengen und den Verkehr zu beruhigen.
Die sehr breite ehemalige Bundesstraße vermittelt zur Zeit den Charakter einer Landstraße. Es ist notwendig den jetzigen Charakter als Land- straße der ehemaligen Bundesstraße abzuändern und viel mehr die Straße als Dorfstraße wirken zu lassen. Es wurde von Wildenrather Bürgern auch eine Betrachtung der Ortseinfahrt von Wassenberg
kommend gewünscht. Von daher wird eine Betrachtung der gesamten Heinsberger Straße angeregt.
Der vorgestellte Entwurf sieht fast ausschließlich Parkflächen auf einer Straßenseite vor. Dadurch wird der Charakter der Straße aber nicht geändert. Viel mehr wird hier eine Art „Tunnel“ geschaffen, was bestimmt nicht zu einer Beruhigung beiträgt. Auf Nachfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass eine wechselseitige Parkbuchtenanordnung zum schnellen Fahren animieren würde. Dieser Gedanke kann so nicht nachvollzogen werden. Es gibt sehr viele Städte, die solche versetzten Parkbuchten umgesetzt haben. Vorstellbar wäre hier auch eine Parkstreifenschaffung als Mittelstreifen mit dann räumlich getrennten engen Fahrbahnen oder eine gegenseitige Anordnung von Parkbuchten oder Pflanzinseln, sodass diese Engstellen nur von einem Fahrzeug passiert werden können. Dieses wurde u.a. an der Ortseinfahrt in Klin- kum mit Sperrpfosten umgesetzt.
Mit diesen verengenden Maßnahmen würde der Verkehr deutlich beru- higt, bzw. verlangsamt und den Bürgern würde mehr Sicherheit gegeben.
In aktuellen Planungen sieht die Stadtverwaltung bei der Gestaltung von neuen Baugebieten die Anpflanzung von Bäumen vor. Auch die Heinsberger Straße sollte wieder mit Bäumen bepflanzt werden. Dazu könnten auch die o.a. Pflanzinseln genutzt werden.
Besonders die sehr breite und leicht abfällige Ortseinfahrt aus Richtung Wassenberg kommend animiert zur Beschleunigung und bedingt da- durch ein zu schnelles Einfahren in den Ort. Zudem kommt hinzu, dass genau in diesem Bereich Bushaltestellen sind welche hauptsächlich von Schülern benutzt werden. An den Bushaltestellen in der Ortsmitte ist eine Überquerungshilfe vorhanden, der Entwurf sieht eine Überque- rungshilfe für die Haltestellen am anderen Ende der Heinsberger Straße vor und hier wird ebenfalls dringend eine Überquerungshilfe für Schul- kinder benötigt. Eine Überquerungshilfe würde auch zur deutlichen Verengung der Fahrbahn und Verkehrsberuhigung beitragen. Neben den Schülern müssen hier auch die Touristen vom Parkplatz an der Al- ten Wache die Heinsberger Straße zum Einstiegspunkt der Wanderwe- ge überqueren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Verbesserung der Verkehrssituation entlang der B57 in Rath-Anhoven
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 30.03.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW und ggf. anderen Behörden aufzunehmen und eine Lösung für die Situation an der B57 in Rath-Anhoven zu finden.
Begründung:
Durch die Ortschaft Rath-Anhoven führt die hochfrequentierte Bundesstraße 57. Im Bereich der Ortsdurchfahrt gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Die B57 verläuft von der Verschwenkung aus Richtung Erkelenz kommend bis zum Kreisverkehr am Ortsausgang Richtung Rheindahlen in gerader Linie und ist breit ausgebaut. Der optische Eindruck der geraden und breiten Fahrbahn ver- leitet dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Dieser Umstand beeinträchtig einerseits die Verkehrssicherheit und führt andererseits zu einem erhöhten Verkehrslärmpegel für die Anwohner. Insbesondere in den verkehrsschwächeren Zeiten und in der Nacht kommt es regelmäßig zu massiven Geschwindigkeitsübertretungen und Lärmbelästigungen. Selbst Kraftfahrzeugrennen sind laut Berichten der Anwohner an der Tagesordnung. Die Situation wird in der Motorrad-Saison noch einmal verschärft.
Über hohe Lärmbelästigungen beklagen sich auch die Anwohner der Straße „Am Gaskessel“, die parallel zur B57 am Ortsausgang von Rath-Anhoven ver- läuft. In geringer Entfernung zum Kreisverkehr hebt das Ortsschild die Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Rheindahlen auf. Bis zur Höhe der Ortschaft Mehlbusch gilt auf der B57 ein Tempolimit von 100 km/h. Insbesondere Motorradfahrer beschleunigen oftmals bereits kurz nach Verlassen des Kreis- verkehrs mit hoher Drehzahl und fahren die Gänge aus. Trotz eines Lärm- schutzwalls zwischen der B57 und dem Wohngebiet „Am Gaskessel“ ist der Verkehrslärm für die Anwohner kaum noch zu ertragen.
Eine sichere Überquerung der B57 ist für Fußgänger nur an der Ampelanlage in Nähe der Johannes-Pellen-Straße möglich. Weitere sichere und zumutbare Querungsmöglichkeiten sind auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt von der Verschwenkung bis zum Kreisverkehr nicht vorhanden.
Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Geschwindigkeits- und Lärmreduzie- rung, etwa die seit Kurzem aufgestellte elektronische Geschwindigkeitsmess- anlage sowie Geschwindigkeitskontrollen des Kreises Heinsberg, führen zwar zu einer temporären Sensibilisierung der Kraftfahrzeugführer, verbessern aber die Situation auf und entlang der B57 nicht nachhaltig. Es Bedarf deshalb der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger sowie ggf. anderen Behörden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrslärm zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Findung einer Lösung für einen sichern Radweg entlang der Alten Landstraße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 24.03.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen und eine Lösung für einen sichern Radweg entlang der Alten Landstraße zu finden.
Begründung:
Die Stadt Wegberg möchte durch gezielte nachhaltige Maßnahmen den Tou- rismus und auch den Fahrradtourismus ganz speziell fördern. Ebenfalls stei- gen Bürger*innen vermehrt auf die Nutzung des Fahrrades als Fortbewe- gungsmittel um. Durch viele bereits getätigte Investitionen in das Radwegenetz der Stadt, hat die Verwaltung gezeigt, dass diese Prioritäten erkannt sind. So wurde in den Vorjahren bereits die Verlängerung der Alten Landstraße zwischen Klinkum und Arsbeck sowie zwischen Klinkum und Wegberg umfang- reich saniert. Die Rad- und Gehwege entlang der Alten Landstraße innerorts in Klinkum, befinden sich in einem desolaten Zustand und sind dringend einer Sanierung bedürftig. Zahlreiche Unebenheiten, Schlaglöcher und andere Schäden sorgen dafür, dass das sichere Befahren gerade für Ältere oder un- sere Jüngsten nicht mehr möglich ist. Wünschenswert wäre es auch, durch die beantragte Ausbesserung die Verbindung zwischen den bereits sehr gut aufgearbeiteten Radwegen zwischen Arsbeck und Wegberg vollständig zu schließen und somit die Attraktivität des Wegberger Radwegenetzes weiter zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Planung eines sicheren Schulwegs entlang der L3 (Ortsdurchfahrt Uevekoven)
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 24.03.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Lösung für einen sicheren Schulweg entlang der L3 (Ortsdurchfahrt Uevekoven) zu finden.
Begründung:
In der Ratssitzung vom 2. März 2021 ist der Antrag der CDU Fraktion mehr- heitlich abgelehnt worden, dass die Stadt als freiwillige befristete Leistung, die Kosten für eine Fahrkarte des ÖPNV für die Kinder übernimmt, die die L3 als Schulweg nutzen müssen. Die risikobehaftete Situation besteht unverändert. Die Stadt soll durch den jetzigen Antrag aufgefordert werden, mit dem zustän- digen Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW Möglichkeiten zu finden, die L3 in der Ortsdurchfahrt Uevekoven durch geeignete Massnahmen als Schulweg und für Fahrradfahrer sicherer zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Prüfung von Fördermöglichkeiten für effiziente Gebäude bei der Planung der Feuerwache
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.02.2021
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Planung der Feuerwache in Hinblick auf neue Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu überprüfen.
Begründung:
Die Feuerwache wurde im Wettbewerb als Passivhaus vorgestellt. Im Rahmen der weiteren Planungsarbeit wurde sich am KfW70-Standard orientiert, der mittlerweile im Neubaubereich nicht mehr förderungsfähig ist.
Als „Leuchtturmprojekt“ der Stadt Wegberg sollte aus unserer Sicht für die Feuerwache ein hoher energetischer Standard und damit verbundene reduzierte Energiekosten selbstverständlich sein.
Ab dem 01.07.2021 ändern sich die Förderrichtlinien der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ über die KfW wie folgt:
Die eigentliche Förderung besteht entweder aus einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss. Die Prozentsätze der Förde- rungen sind in beiden Varianten identisch:
Das EE-Paket (Erneuerbare Energien) wird erreicht, wenn 55% zur Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt sind.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist durch die Nettogrundfläche des Gebäudes gedeckelt, maximal 2.000€ / m2 Nettogrundfläche.
Generell gilt die Förderung für die 300 und 400 Kostengruppe. Kosten können für alle Gebäudeteile die unter die EnEV/GEG fallen angerechnet werden, d.h. auch niedrig beheizte Bereiche (12-19°C) können dazugerechnet werden.
Wichtig ist zu beachten, dass erst nach Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen.
Das Gebäude hat eine Nettogrundfläche von ca. 2.181qm inkl. Halle. Würde das Gebäude die geringste Förderstufe (KfW 55) + EE-Paket erreichen, wäre ein Zuschuss in Höhe von 763.350,00 € (vorausgesetzt die Kosten der Kostengruppe 300+400 liegen > 5,4 Mio.) möglich.
Aktuell ist die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) abgeschlossen und die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) in Arbeit. Die Ausschreibungs- verfahren haben noch nicht begonnen.
Wir bitten darum, die Fördermöglichkeit zu prüfen und bei positivem Ergebnis die Planung entsprechend anzupassen. In diesem Zuge sollte geprüft werden, ob die Halle als „niedrig beheizte“ Fläche in der Bauphysik berücksichtigt wur- de. Bis zur Klärung sollte das Ausschreibungsverfahren nicht begonnen wer- den, da die vorzeitige Vergabe von Bauleistungen vor Antragsstellung zum Ausschlusskriterium der Förderung wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf befristete Erstattung der Schülerfahrkarte für Kinder aus Uevekoven
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 01.12.2020
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Kosten für eine Schülerfahrkarte für alle Kinder Uevekovens seitens der Stadt Wegberg zu erstatten, befristet bis zur Herstellung eines sicheren Schulweges.
Begründung:
Es ist fachlich und durch Stellungnahmen seitens verschiedener Behörden und des ADFC, dass die Nutzung der Erkelenzer Straße als Schulweg für Kinder sehr gefährlich ist. Im Brennpunkt steht der Bereich zwischen Barbarastraße und der Straße Am Wasserwerk als auch die Querung des Schenkels am Grenzlandring in beiden Fahrtrichtungen. Die mittelfristig zu erwartende Belebung der Gewerbefläche des ehemaligen Klinkerwerks wird die Verkehrssituation für fahrradfahrende Kinder zusätzlich verschärfen. Die Behebung der Gefahrenstellen ist mit aufwändiger Planung und erheblichen Kosten verbunden. Die Sicherheit der Kinder sollte aber oberste Priorität be- sitzen. Deshalb ist es angemessen, den schulpflichtigen Kindern seitens der Stadt Wegberg die Kosten für eine Schülerfahrkarte zur Nutzung des ÖPNV zu erstatten. Diese Entscheidung soll befristet sein bis die Herstellung eines sicheren Schulweges realisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur generellen Wiederbesetzungssperre bei der Neu- und/oder Nachbesetzung von Stellen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 01.12.2020
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, den Beschluss zur generellen Wiederbesetzungssperre bei der Neu- und/oder Nachbesetzung von Stellen aufzuheben.
Begründung:
Die generelle Wiederbesetzungssperre bei der Neu-und/oder Nachbesetzung vakanter Stellen scheint uns nicht mehr zielführend. Der ursprüngliche Ansatz bestand darin, die neu zu besetzenden Stellen vakant zu lassen, um diese neue zu bewerten bzw. im Aufgabenprofil zu aktualisieren. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht praktiziert worden. Außerdem gab es aus der Verwaltung oft den Hinweis, dass ein Einhalten der Wiederbesetzungssperre zu erheblichen Verzögerungen in Arbeitsabläufen innerhalb der Verwaltung geführt hätte. Bereits seit längerer Zeit werden die meisten Wiederbeset- zungssperren durch Beschluss des zuständigen Ausschusses bzw. des Rates aufgehoben. Ziel dieses Vorgehens war, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und Überlastung der verbliebenen Mitarbeiter zu vermeiden. Die CDU Fraktion möchte eine gut funktionierende Verwaltung mit motivierten Mitarbeitern fördern und daher auf den Aufwand zur Erstellung von Vorlagen zur Aufhebung von Wiederbesetzungssperren verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcus Johnen
(Fraktionsvorsitzender)
Antrag auf Einführung von Wanderknotenpunkten
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 13.07.2020
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung von „Wanderknotenpunkten“ nach dem Beispiel der Nachbarkommune Wassenberg, zu prüfen und umzusetzen.
Begründung:
Mit diesem Konzept kann die Stadt Wegberg einen weiteren Schritt gehen, um den Tourismusstandort und das Konzept der Naherholung zu erhöhen.
Besonders wichtig ist uns hierbei der nahtlose Anschluss an das Wandernetzwerk unserer Nachbarn Wassenberg und die Niederlande.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Otten |
Marcus Johnen |
Fraktionsvorsitzende |
Parteivorsitzender |
Antrag auf Beschleunigung von Investitionen in der Stadt Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 05.06.2020
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Investitionen in der Stadt Wegberg beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern!
- Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen in die Kindertageseinrichtungen, Schulen und die weitere städtische Infrastruktur zu beschleunigen.
- Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, durch eine zügige Umsetzung von offenen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren eine entscheidende Grundlage für die zukünftige nachhaltige Entwicklung unserer Stadt zu legen.
- Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, dem Rat vierteljährlich über den Stand der Umsetzung der Investitionen sowie über den Bearbeitungsstand offener Flächennutzungs-bzw. Bebauungspläne Bericht zu erstatten.
Begründung:
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Die Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang.
Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Pandemie hat der Landtag NRW ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Der deutsche Bundestag hat einen Nachtragshaushalt sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondgesetz beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz2 Satz6 GG festgestellt.
Die Maßnahmen des Landes NRW und des Bundes zielen darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in dieser außergewöhnlichen Notsituation stützen und die Folgen abmildern.
Dazu können wir in der Stadt Wegberg einen weiteren entscheidenden Beitrag leisten. Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, Bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.
Mindererträge im Haushalt und Mehraufwendungen im Zuge der Corona-Pandemie belasten den Haushalt, doch dies darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen in unsere öffentliche Infrastruktur verzögert werden.
Um die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt voranzubringen, ist es außerdem von großer Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum für Investitionen zur Verfügung steht.
Mit einer schnellen Umsetzung von kommunalen Investitionsvorhaben und dem Schaffen von räumlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung können wir unserer Verantwortung als Rat der Stadt Wegberg gerecht werden, um gemeinsam mit dem Land NRW und dem Bund dafür Sorge tragen, dass heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Instandsetzung der Wege „An der Ulrichskapelle“ und „Schanzerhof“
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 05.11.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Instandsetzung der Wege, die zum Premium Spazierweg „Tüschenbroicher Runde“ gehören, in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen bzw. die entsprechende Instandsetzung zu veranlassen.
Begründung:
Der Premium Spazierweg „Tüschenbroicher Runde“ wurde unlängst in der Presse beworben. Ein Vorzeigeweg, der gerade gehbehinderten Menschen auf einem 3 km langen Spazierweg die Region rund um die Tüschenbroicher Mühle und Schloß zu erleben. Auf den breiten Wegen „An der Ulrichskapelle“ und „Schanzerhof“ haben sich zahlreiche Schlaglöcher gebildet. Diese führen nach Regenfällen zu großen Pfützen, die teilweise die ganze Wegbreite ausfüllen. Die Wege werden häufig von Anliegern als Zufahrt zu ihrem Wohnsitz, von Touristen und Freizeitsportlern genutzt. Es besteht eine zunehmende Unfallgefahr. Die nachhaltige Instandsetzung der Wege dient dem Ruf der Mühlenstadt als Naherholungsgebiet und ist über die Stadtgrenzen hinaus von Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag zur klimagerechten Stadtentwicklung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause wurde die Ausrufung des Klimanotstands mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktionen CDU, FDP, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler Wegberg hatten einen alternativen Beschlussvorschlag eingebracht, der aber nicht zur Abstimmung kam, da die SPD Beratungsbedarf für sich reklamierte.
Die Fraktionen Freie Wähler Wegberg, FDP, Aktiv für Wegberg und CDU stellen folgenden Antrag nach § 20 GO:
1. Der Rat der Stadt Wegberg bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union.
2. Der Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Wegberg ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
3. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln.Klimaschutz führt zu mehr Lebensqualität.
4. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes.
5. Der Rat der Stadt Wegberg setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eine breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Er lehnt bloße Symbolpolitik, Verbote, Bevormundung und Aufwuchs von weiterer Bürokratie ab.
6. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahren für eine klimagerechte Stadtentwicklung ( citizenship for future ). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.
7. Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2 x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet.
8. Spätestens zur Ratssitzung im Dezember 2019 schlägt die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept vor, die bis zum 30.06.2020 umgesetzt werden können.
gez. Thomas Nelsbach Heinz Niessen Nicole von den Driesch Petra Otten
Begründung:
Feststeht und richtig ist, dass es ein ernsthaftes Problem beim Schutz des weltweiten Klimas gibt. Richtig ist aber auch, dass Deutschland am weltweiten CO2-Ausstoß einen Anteil von lediglich 2 Prozent hat und keine Kommune alleine in der Lage sein wird, wirkstarke Maßnahmen zu ergreifen, um das im Klimaabkommen von Paris festgelegte Ziel von einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu erreichen.
Dennoch muss auch in Wegberg ein ernsthafter Beitrag dazu geleistet werden, damit Deutschland seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen auch tatsächlich erreicht.
Aus Sicht der CDU,FDP, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler Wegberg ist es dabei überaus wichtig, die Menschen auf dem Weg mitzunehmen; z.B. indem sie ihre Häuser sanieren.
Verbote und Bevormundung sind dagegen für eine breite Akzeptanz einer klimagerechten Stadtentwicklung ebenso kontraproduktiv, wie die Ausrufung des Klimanotstands.
Erklärt die Stadt Wegberg den Klimanotstand, müssen alle Maßnahmen und Handlungen dahinter zurückstehen.Der Schutz der Artenvielfalt ebenso wie alle anderen Belange des Umwelt- und Naturschutzes, die Sorge dafür, den Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen würde ebenso hintangestellt, wie die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Stadt.
Nicht zuletzt müsste jede Form unnötigen CO2-Ausstoßes konsequent eingestellt werden ( Kirmes, Schwimmbad, Volksfeste,...)
CDU, FDP, Freie Wähler Wegberg und Aktiv für Wegberg setzen auf eine breit akzeptierte, klimagerechte Stadtentwicklung, auf ernsthaftes Handeln, nicht auf Symbole. Dazu sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Otten
Alternativer Antrag zum Klimaschutz
Feststeht und richtig ist, dass es ein ernsthaftes Problem beim Schutz des weltweiten Klimas gibt. Richtig ist aber auch, dass Deutschland am weltweiten CO2-Ausstoß einen Anteil von lediglich 2 Prozent hat und keine Kommune alleine in der Lage sein wird, wirkstarke Maßnahmen zu ergreifen, um das im Klimaabkommen von Paris festgelegte Ziel von einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu erreichen. Dennoch muss auch in Wegberg ein ernsthafter Beitrag dazu geleistet werden, damit Deutschland seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen auch tatsächlich erreicht.
Aus Sicht der CDU ist es dabei überaus wichtig, die Menschen auf dem Weg mitzunehmen; z.B. indem sie ihre Häuser sanieren.
Verbote und Bevormundung sind dagegen für eine breite Akzeptanz einer klimagerechten Stadtentwicklung ebenso kontraproduktiv, wie die Ausrufung des Klimanotstands.
Erklärt die Stadt Wegberg den Klimanotstand, müssen alle Maßnahmen und Handlungen dahinter zurückstehen. Der Schutz der Artenvielfalt ebenso wie alle anderen Belange des Umwelt- und Naturschutzes, die Sorge dafür, den Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen würde ebenso hintangestellt, wie die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Stadt.
Nicht zuletzt müsste jede Form unnötigen CO2-Ausstoßes konsequent eingestellt werden ( Kirmes, Schwimmbad, Volksfeste,...).
Die CDU setzt auf eine breit akzeptierte, klimagerechte Stadtentwicklung, auf ernsthaftes Handeln, nicht auf Symbole. Dazu sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.
1. Der Rat der Stadt Wegberg bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union.
2. Der Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Wegberg ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
3. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln. Klimaschutz führt zu mehr Lebensqualität.
4. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes.
5. Der Rat der Stadt Wegberg setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Er lehnt bloße Symbolpolitik, Verbote, Bevormundung und Aufwuchs von weiterer Bürokratie ab.
6. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einer vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahrens für eine klimagerechte Stadtentwicklung (citizenship for future). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.
Antrag auf Nutzung städtischer Freiflächen als Streublumenwiesen mit insektenfreundlicher Bepflanzung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 24.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, städtische Freiflächen in ungefährer Größe von insgesamt 5 ha mit Streublumenwiesen und insektenfreundlichen Bepflanzungen zu versehen.
Begründung:
Die CDU Fraktion hält es für angemessen, konkrete Zeichen zu setzen, dass das Leitbild der Stadt Wegberg "Stadt im Grünen" umgesetzt wird. Der Ausruf eines Klimanotstandes für Wegberg erreicht kein konkretes Ziel. Ziel muss sein, Maßnahmen mit hoher Klimafreundlichkeit zu fördern. Dazu können sinnvolle Kooperationen mit aktiven Jugendlichen und Vereinen oder Verbänden hilfreich sein. Streublumenwiesen und insektenfreundliche Bepflanzungen sind ein konkretes Vorhaben, dass die Stadt Wegberg umsetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf externe Begleitung/Moderation zur Realisierung von Projekten
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 24.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine adäquate externe Begleitung/Moderation zur Realisierung von Projekten sicher zu stellen. Ziel ist, es interessierten Bürgern, Vereinen und Teilnehmern der "Fridays for Future"-Proteste konkrete Möglichkeiten in Wegberg zu bieten, Ideen für konkrete Klimaprojekte umzusetzen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Sorgen der Menschen bezüglich des Klimaschutzes ernst.
Bereits seit 2014 hat die Stadt ein Klimaschutzkonzept und nimmt am Europeean Energy Award teil.
Unser Ziel muss sein, Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu fördern, Klimaschädlichkeit bei allen Maßnahmen so gering wie möglich zu halten und gemeinsam mit den Jugendlichen und anderen Interessierten weiterführende Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Zur Entlastung der Verwaltung ist daher die Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen z.B. dem NABU o.Ä. sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag zur Erstellung eines Konzepts "1000 Tage - 1000 Bäume"
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 24.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, unter dem Motto: " 1000 Tage - 1000 Bäume" ein Konzept zu erstellen, wie und wo im genannten Zeitraum 1000 neue Bäume im Stadtgebiet angepflanzt werden können
Begründung:
Die Stadt Wegberg hat in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichsten Gründen zahlreiche Bäume fällen müssen. Die CDU Fraktion hält angemessene Ersatzpflanzungen für notwendig um das Leitbild der Stadt Wegberg "Stadt im Grünen" zu stützen. Außerdem ist festzustellen, dass immer mehr Städte den Klimanotstand ausrufen, den sehen wir in Wegberg nur symbolisch. Dies macht auch nur Sinn, wenn dieser Proklamation konkrete Maßnahmen und konkretes Handeln folgt. Ziel muss sein, Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu fördern, Klimaschädlichkeit bei allen Maßnahmen so gering wie möglich zu halten und gemeinsam mit den Jugendlichen und anderen Interessierten weiterführende Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Bäume zu pflanzen ist ein konkretes Vorhaben, dass die Stadt Wegberg umsetzen kann.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Pflanzungen an geeigneten Orten umzusetzen und darüber hinaus bei den Bürgern für Baumpatenschaften zu werben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag zur Einrichtung eines verbindlichen Bieterverfahrens bei der Abgabe von Altgeräten und -fahrzeugen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 22.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein verbindliches Bieterverfahren bei der Abgabe von Altgeräten und -fahrzeugen über das Portal "Zollauktion" einzuführen.
Begründung:
Wenn städtische Altgeräte und -fahrzeuge außer Betrieb genommen werden und zur Entlastung des Haushalts verkauft werden sollen, geschieht dies bislang ohne ein verbindliches Verfahren. Unserer Ansicht nach könne die Erlöse aus diesen Verkäufen deutlich gesteigert werden indem die Verkäufe über das genannte Portal "Zollauktion" erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Beseitigung von Gehwegschäden
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 22.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeitplan zur Beseitigung der zahlreichen Gehwegschäden im Stadtgebiet aufzustellen.
Begründung:
Im Stadtgebiet kann man derzeit an zahlreichen Stellen Hinweisschilder finden, die auf Gehwegschäden aufmerksam machen. Dieser Zustand dauert schon eine ganze Weile an. Viele Bürger fragen sich und uns, wann mit der Beseitigung der Schäden gerechnet werden kann.
Die CDU Fraktion bittet um die Aufstellung eines verbindlichen Zeitplans, wann an welcher Stelle die Gehwegschäden behoben werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Umsetzung der Kampagne „Stadtradeln, Radeln für ein gutes Klima“
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.06.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Kampagne „Stadtradeln, Radeln für ein gutes Klima“ in Wegberg umzusetzen.
Begründung:
Bei dem Wettbewerb STADTRADELN soll es zum einen darum gehen den Radverkehrsanteil zu steigern und Kohlendioxid-Emissionen zu vermeiden. Bei diesem Projekt werden alle Wegberginnen und Wegberger gemeinsam aufgefordert etwas für unsere Umwelt zu tun. Die Stadt Erkelenz nimmt bereits in diesem Jahr teil. Unter
www.stadtradeln.de/erkelenz kann das Projekt und der aktuelle Stand verfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Prüfung, wie bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 20.05.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, umfassende Prüfungen vorzunehmen, wie bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann und hierbei auch die Möglichkeiten zur Schaffung von Mietwohnungsbau zu berücksichtigen.
Begründung:
In Kürze werden in Mönchengladbach-Rheindahlen zwei große Gewerbebetriebe (amazon und reuter) ihren Betrieb aufnehmen. Nach Medienberichten werden hier mehr als 1.000 neue Arbeitsstellen geschaffen.
Diese mehr als 1.000 Beschäftigten sind nicht alleinstehend, sondern haben eine Familie mit Ehemann/Ehefrau/Partner und Kinder – und diese Menschen benötigen Wohnungen, um von dort in zumutbarer Zeit ihre neue Arbeitsstelle zu erreichen.
Die Bahnanbindung von Wegberg bis Mönchengladbach-Genhausen ist vorhanden und von dort wäre eine Erreichbarkeit der beiden Betriebe auch per Fahrrad unkompliziert möglich. Auch aus den Ortslagen Beeck, Moorshoven, Kipshoven, Rath-Anhoven (um nur einige zu nennen) ist der Weg nach Rheindahlen nicht sehr weit und könnte per Fahrrad zurückgelegt werden.
Daher muss es erklärtes Ziel sein, diesen Menschen Möglichkeiten anzubieten, um im Umfeld ihres Arbeitsplatzes wohnen zu können.
Ein derartiges Angebot muss breit gefächert gemacht werden – vom Einfamilienhaus bis zur bezahlbaren Mietwohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Prüfung von Bereichen, die als Gewerbeflächen ausgewiesen werden können
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 20.05.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, umfassende Prüfungen vorzunehmen, in welchen Bereichen im Wegberger Stadtgebiet die Ausweisung von Gewerbeflächen möglich ist und die entsprechenden planungsrechtlich notwendigen Schritte zur Ausweisung einzuleiten.
Begründung:
Im Gewerbe- und Industriegebiet „Wegberg-Oval“ sind zwischenzeitlich nahezu alle Flächen vermarktet. Das neu ausgewiesene Gewerbegebiet in Rath-Anhoven kann noch nicht vermarktet werden, da eine umfassende Artenschutzprüfung erforderlich ist, so dass hier frühestens im Laufe des Jahres 2020 die Vermarktung beginnen wird.
In der Zwischenzeit gibt es keine städtischen Flächen die als Gewerbeflächen seitens der Stadt angeboten werden können.
Da auch der räumliche Umfang der zukünftigen Gewerbeflächen in Rath-Anoven doch „überschaubar“ ist, gilt es bereits jetzt Weichenstellungen herbeizuführen, um auch mittelfristig über ein Angebot an vermarktbaren Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zu verfügen.
Daher müssen zeitnah Prüfungen erfolgen, welche Flächen im Stadtgebiet hierfür in Frage kommen können und die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte zur Ausweisung der entsprechenden Flächen in Angriff genommen werden.
Beispielhaft schlägt die CDU-Fraktion die Prüfung für die folgenden Bereiche vor, ohne vorab geprüft zu haben, ob eine Realsierung in diesen Bereichen überhaupt möglich sein kann:
· Bereich Rickelrath in Richtung ehem. JHQ
· Rath-Anhoven in Richtung Kehrbusch, Schönhausen
· Arsbeck, Erweiterung des vorhandenen Gebietes Nordstraße
· Kipshoven in Richtung B 57 ggü. Gewerbebetrieb Heyer
Die aufgezählten Beispiele sind keineswegs abschließend und jegliche weiteren Vorschläge sind willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Prüfung, wie die Schaffung weiteren Wohnraums durch Anpassung der Bebauungspläne zu erreichen ist.
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 20.05.2019
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, umfassende Prüfungen vorzunehmen, wie die Schaffung weiteren Wohnraums durch Anpassung der Bebauungspläne zu erreichen ist.
Begründung:
Auf die Inhalte des Antrags i.S. Schaffung von neuem Wohnraum im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in Rheindahlen wird zunächst verwiesen.
Neben der Realisierung neuer Wohnungsbauprojekte muss auch geprüft werden, inwieweit innerhalb des Bestandswohnungsbaus Möglichkeiten geschaffen werden können, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Hierzu muss geprüft werden, inwieweit die Anpassung von rechtsgültigen Bebauungsplänen möglich und umsetzbar ist.
Beispielsweise könnte durch die Aufhebung der festgesetzten Geschossigkeit für Gebäude und die Ersetzung dieser Festsetzung durch eine Festsetzung der Gebäudehöhe die Möglichkeit geschaffen werden, vorhandene Dachgeschosse zu „vollwertigen“ Wohnungen ausbauen zu können und dadurch zusätzliche Wohnungen zu schaffen.
Der vorstehende Gedanke ist lediglich beispielhaft und keinesfalls abschließend. Jegliche weiteren Vorschläge sind willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Ermöglichung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 06.07.2017
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, sicherzustellen, dass Eheschließungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgeführt werden.
Begründung:
Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Verwaltung mitgeteilt, dass das Standesamt der Stadt Wegberg ab sofort keine Trautermine für Freitagnachmittage und Samstage im ersten Halbjahr 2019 annehmen wird. Außerdem wird das Standesamt lt. dieser Mitteilung für das erste Halbjahr 2019 lediglich Eheschließungen annehmen, bei denen einer der beiden Partner oder Partnerinnen die Haupt- oder Nebenwohnung in Wegberg hat.
Begründet ist dieser Schritt mit dem Beschluss des Rates, die Stelle des Leitenden Standesbeamten im ersten Halbjahr 2019 unbesetzt zu lassen.
Diese Begründung ist seitens der CDU-Fraktion nicht zu akzeptieren.
Die Intention des Ratsbeschlusses war vielmehr, dass der Bürgermeister aus dem Kreis der im Standesamt vorhandenen Mitarbeiter/innen eine/n Mitarbeiter/in zum neuen Leitenden Standesbeamten machen soll. Da es zumindest eine/n Mitarbeiter/in im Standesamt gibt, der/die die entsprechenden formalen Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung als Leitender Standesbeamter erfüllt, ergibt sich absolut keine Notwendigkeit, diese Stelle im ersten Halbjahr 2019 unbesetzt zu lassen.
Darüber hinaus sieht es die CDU-Fraktion als absolute Notwendigkeit an, dass Eheschließungen an Freitagen und Samstagen, z.B. durch Arbeitszeitflexibilisierung, im bisherigen Umfang auch zukünftig möglich bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Antrag auf Änderung des Bebauungsplan III – 4 Arsbeck, Auf dem Kamp
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Die Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 06.07.2017
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Bebauungsplan III – 4 Arsbeck, Auf dem Kamp zu ändern.
Begründung:
Die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass weitere Möglichkeiten zur Wohnbebauung im o.g. Bebauungsplangebiet im Siedlungsschwerpunkt Arsbeck geschaffen werden.
So wurden bzw. werden im 1. und 2. Bauabschnitt (BA) bereits eine Vielzahl von Einfamilienhäusern errichtet, der 3. BA befindet sich in der Vorbereitung.
Bedauerlicherweise führen die unterschiedlichen textlichen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen für den 1. BA und für den 2. BA regelmäßig für Verärgerung innerhalb der Bewohnerschaft dieses Bereiches.
Während im Bebauungsplan für den 1. BA die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eine sehr „offene“ Art und Weise der Bebauung erlauben, finden sich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für den 2. BA deutlich restriktivere Vorschriften.
Beispiel: für den 1. BA gibt es im Bebauungsplan keinerlei Festsetzungen zu Grundstückseinzäunungen; für den 2. BA gibt es folgende, sehr konkrete Auflage: „Die Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen sind mindestens auf einer Seite der Verkehrsfläche mit Rank- und Kletterpflanzen gemäß Pflanzliste einzugrünen.“
Ein sachlicher Grund für die unterschiedlichen Festsetzungen in den beiden Bauabschnitten, die unmittelbar aneinander grenzen, ist nicht ersichtlich.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung ein entsprechendes Änderungsverfahren zum o.g. Bebauungsplan einleitet, das gewährleistet, dass zum einen eine Gleichbehandlung aller Bauherrn für das gesamte Bebauungsplangebiet „Auf dem Kamp“ ermöglicht wird und zum anderen die „einengenden“ Festsetzungen im Bebauungspan auf das absolut geringst mögliche Maß reduziert werden
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende
Petra Otten
Anfrage bezüglich des Sachstands zu möglichen Aufgabenübertragungen an einen Dritten
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
23.05.2017
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Sachstand mögliche Aufgabenübertragung an einen Dritten
Sehr geehrter Herr Stock,
der Rat der Stadt Wegberg hat sich im Rahmen der Erörterung geeigneter Maßnahmen und deren Umsetzung im Haushaltsicherungskonzept auch mit dem Themenbereich der Abwasserbeseitigung beschäftigt.
So sollten auch die Chancen und Risiken einer (ggf. teilweisen) Übertragung von Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung auf externe Dritte geprüft werden. Erklärte Zielsetzung seitens der Politik war und ist es, hieraus positive haushalterische wie auch für den Bürger gebührenentlastende Effekte zu erzielen.
Seitens der Politik war hierzu ein Kontakt zwischen Verwaltung und einem großen europäischen Umweltdienstleister hergestellt worden. Parallel hierzu hatte Verwaltung Kontakt mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Kontakt aufgenommen, um mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns leider keine Erkenntnisse über den aktuellen Sachstand in dieser Thematik vor.
Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
-
Wie viele Gespräche wurden
a) mit dem großen europäischen Umweltdienstleister geführt?
b) mit der Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt?
-
Gibt es Lösungsansätze aus diesen Gesprächen?
-
Wenn ja, wann werden diese vorgestellt?
- Wenn nein, worin liegen die Gründe, die eine mögliche Lösungsfindung verhindern?
- Gibt es erste Berechnungsmodelle zu Auswirkungen einer möglichen Übertragung von Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung?
a) aus haushalterischer Sicht?
b) aus gebührenrechtlicher Sicht?
6. Wenn ja, wann werden diese vorgestellt?
7. Wenn nein, worin liegen die Gründe und welche Hindernisse müssen beseitigt werden um eine Vorstellung zu ermöglichen?
8. Wie ist die weitere Diskussion zu diesem Thema zeitlich vorgesehen?
Freundliche Grüße
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag bezüglich der Behandlung von Bürgeranträgen
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
24.03.2017
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Bürgeranträge
Sehr geehrter Herr Stock,
bisher werden Bürgeranträge anonymisiert (teilweise geschwärzt) in die politischen Beratungen eingebracht. Das wird Antragstellern nicht immer bekannt sein. Wir halten es daher für sinnvoll, Antragsteller immer bei der Bestätigung des Antragseingangs auf diese Verfahrensweise hinzuweisen, verbunden mit der Auswahlmöglichkeit den Bürgerantrag anders in die Beratungen einzubringen.
So erhält jede Antragstellerin/jeder Antragsteller das Entscheidungsrecht, bewusst ihre/seine Anonymität teilweise (bspw. nur für die Fraktionen) oder in Gänze aufzugeben.
Wir beantragen daher, Antragstellerinnen und Antragestellern von Bürgeranträgen diese Möglichkeit einzuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion
|
Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen zur Vermarktung und Bebauung einer Fläche im Bereich Kiefernweg/Tannenweg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.03.2017
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für das im Eigentum der Stadt Wegberg stehende Flurstück Gemarkung Wegberg, Flur 90, Flurstück 12 die Voraussetzungen einer Vermarktung und Bebauung dieser Fläche zu prüfen.
Begründung:
Die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass weitere Möglichkeiten zur Wohnbebauung im Innenring geschaffen werden. Der Anlage ist eine Fläche im Bereich Kiefernweg/Tannenweg (Gemarkung Wegberg, Flur 90, Flurstück 12) zu entnehmen. Diese städtische Fläche ist aus Sicht der CDU-Fraktion für die kurzfristige Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Innenring geeignet.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung die Voraussetzungen einer Vermarktung und Bebauung dieser Fläche prüfen möge. Ziel soll es dabei sein, eine verträgliche gemischte Bebauung (Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser und Ein-/Zweifamilienhäuser) ermöglicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zum Sachstand Neubau Hauptwache
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
09. März 2017
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Aktueller Sachstand Neubau Hauptwache
Sehr geehrter Herr Stock,
der Stadtrat hat am 20.12.2016 einen Grundsatzbeschluss zum Neubau der Hauptwache in Wegberg beschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns leider noch keinerlei Erkenntnisse über den aktuellen Sachstand in dieser Thematik vor.
Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
-
Wann kann mit der Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung der Planungs- und Architektenleistungen begonnen werden?
-
In welcher Art und Weise ist die beschlossene geeignete Beteiligung der Ratsvertreter geplant?
-
Liegt die Umsetzung der Beschlüsse noch innerhalb des vorgesehenen Zeitplans?
a. Falls Nein: Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um die Realisierung des Vorhabens zum geplanten Zeitpunkt sicherzustellen?
Freundliche Grüße
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag auf Ausweitung der Höchstparkdauer auf 4 Stunden
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
12. März 2017
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP zu Vorlage - VO/3977/17
Alternativer Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Stock,
der vorliegende Bürgerantrag bittet um Ausweitung der Höchstparkdauer im Stadtgebiet auf 4 Stunden. Aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Geschäftswelt erscheint es uns sinnvoll, dass eine Entscheidung bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt getroffen wird.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beschließt die Höchst- parkdauer der bewirtschafteten Flächen auf eine einheitliche Höchstparkdauer von 4 Stunden zum 01.05.2017 zu erhöhen.
Freundliche Grüße
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag auf Verhinderung von Windenergieanlagen im Bereich des Birgelener Waldes
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 07.03.2017
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die vorgesehene Errichtung von 4 bis 6 Windenergieanlagen im Bereich des Birgelener Waldes unmittelbar an der Stadtgrenze zu Wegberg zu verhindern.
Begründung:
Im Wege der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) sollen die Voraussetzungen zur Errichtung von 4 bis 6 WEA im Bereich des Birgelener Waldes unmittelbar an der Stadtgrenze zu Wegberg geschaffen werden.
Während die rein optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Stadtgebiet Wassenberg aufgrund der Topographie ggf. noch vertretbar sein mögen, sind diese Beeinträchtigungen auf dem Stadtgebiet Wegberg nicht hinnehmbar.
Insbesondere in den Ortslagen Wildenrath und Dalheim-Rödgen würde durch die Errichtung derartig hoher WEA eine nicht zu akzeptierende massive optische Beeinträchtigung des gesamten Landschaftsbildes erfolgen.
Neben den optischen Beeinträchtigungen wären zumindest diese beiden Ortslagen entsprechenden Lärmbelästigungen ausgesetzt.
Gesamtstädtisch würde die Errichtung und der Betrieb von 4 bis 6 WEA in diesem Bereich unsere Ziele zum sanften Tourismus konterkarieren, den Premiumwanderweg "Birgeler Urwald" beeinträchtigen und im Widerspruch stehen zu dem Naturschutzgedanken im Bereich Schaagbachtal und grenzübergreifend zum Nationalpark de Meinweg.
Aufgrund der vorgenannten Gründe sind alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die die Realisierung der Errichtung der WEA verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung von Gebührenbedarfsberechnungen sowie Betriebsabrechnungsbögen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 07.03.2017
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für alle kostenrechnenden Einrichtungen jährliche Gebührenbedarfsberechnungen sowie Betriebsabrechnungsbögen zu erstellen.
Begründung:
Wie die Diskussion um die neue Friedhofsgebührensatzung gezeigt hat, ist das komplexe Thema der Gebührenermittlung und Gebührenfestsetzung detaillierter zu betrachten.
Um hier seitens der Politik entsprechend frühzeitig „steuernd“ eingreifen zu können, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation der Gebühren für die Zukunft) sowie Betriebsabrechnungsbögen (Nachkalkulation für das abgelaufene Jahr) jährlich erstellt und der Politik zur Kenntnis gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Veräußerung von Grundstücken in Gerderath und Erkelenz
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 07.03.2017
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Eigentum der Stadt Wegberg stehenden Flurstücke in den Gemarkungen Gerderath und Erkelenz zu veräußern.
Begründung:
Aus den seitens der Verwaltung vorgelegten Unterlagen zu stadteigenen Grundstücken ist ersichtlich, dass die Stadt Wegberg auch Eigentümerin von Grundstücksflächen außerhalb des Stadtgebietes ist.
Für diese Flächen liegt nach Kenntnis der CDU-Fraktion kein konkretes Nutzungskonzept vor.
Vor diesem Hintergrund muss eine Veräußerung dieser Grundstücke im Wege eines freihändigen Verkaufs an interessierte Dritte das erklärte Ziel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erläuterung neukalkulierter Gebührenordnungen
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
09.02.2017
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes
Sehr geehrter Herr Stock,
da wir das Haushaltssicherungskonzept sinnvoll und mit Augenmaß weiter entwickeln müssen, ist es aus unserer Sicht erforderlich auf starke Veränderungen in den Gebührensatzungen einzugehen. Denn mögliche „Unterdeckungen“ von Gebührensatzungen belasten den städtischen Haushalt. Gleichzeitig gilt es für uns Ratsleute den Wegberger Bürgerinnen und Bürgern - bei jeder stärkeren Abweichung eines Gebührensatzes in einer Neukalkulation - Rechenschaft geben zu können.
Unsere Fraktionen beantragen, dass das Rechnungsprüfungsamt beauftragt wird, bei jeder Neukalkulation einer Gebührenordnung eine Stellungnahme zu verfassen und dem Rat zuzuleiten. Weiter wird das Rechnungsprüfungsamt beauftragt bei einer Abweichung eines Gebührensatzes (Neukalkulation) ab 30 Prozent – unabhängig von einer Steigerung oder Minderung –die Ursache dieser Abweichung zu erläutern und dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. dem Rat der Stadt diese zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag auf Neuausrichtung der SEWG
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
der Stadt Wegberg
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
08.02.2017
Nächste Sitzung des Aufsichtsrates
Zukunft der SEWG
Sehr geehrter Herr Stock,
die wirtschaftlichen Erfolge und Effekte der stadteigenen Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SEWG) bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der Unterzeichner ist es an der Zeit, dass wir erneut eine Neuausrichtung der Gesellschaft diskutieren. Im Ergebnis streben wir dabei einen Rückbau der Gesellschaft auf ein Mindestmaß der Geschäftsstätigkeit und eine Rückverlagerung bestimmter Aufgaben in die Kernverwaltung an.
Wir bitten Sie, die Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung um einen Tagesordnungspunkt „Zukunft der SEWG – Klärung weiteres Vorgehen“ zu erweitern.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag auf Implementierung eines Verwaltungslotsen
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
08.02.2017
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Verwaltungslotse
Sehr geehrter Herr Stock,
ein zentraler Ansprechpartner (Verwaltungslotsen) soll zukünftig für Investoren, Grundstückskäufer und Gewerbetreibende einen unkomplizierten, einfachen und schnellen Zugangsweg zur Stadtverwaltung darstellen. Dabei steht dieser Ansprechpartner vom „Anfang bis Ende“ als Lotse bei Auskünften oder Genehmigungs- und Antragsverfahren zur Verfügung. Eine hohe Serviceorientierung bildet die Grundlage für den gemeinsamen Erfolg. Im Ergebnis können Verwaltungsprozesse beschleunigt und Wegberg als Investitionsstandort attraktiver werden.
Unsere Fraktionen beantragen daher, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Funktion eines Verwaltungslotsen zu implementieren, entsprechende Prozesse zu definieren und öffentlichkeitswirksam diese Verwaltungslotsen zu bewerben.
Freundliche Grüße
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Antrag auf Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus
Mühlen-Bündnis
CDU - AfW - FDP
Stadt Wegberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
08.02.2017
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg
Wohnstadt Wegberg – Konzept Sozialer Wohnungsbau
Sehr geehrter Herr Stock,
das beschlossene Leitbild der Stadt Wegberg stellt die Weiterentwicklung der Wohnstadt Wegberg in den Mittelpunkt der politischen Arbeit. Aus Sicht der Antragssteller bedarf es dringend zusätzlichen und bezahlbaren Mietwohnraum im Stadtgebiet. Die Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus sollte einen Baustein einer zukünftigen Stadtentwicklung darstellen. Aus unserer Sicht bietet beispielsweise die Fläche des „ehemaligen Sportplatzes“ in Arsbeck gute Möglichkeiten für die hier skizzierte Entwicklung.
Unsere Fraktionen beantragen daher, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung und Schaffung von Sozialem Wohnungsbau im Stadtgebiet zu schaffen. Dabei soll in einem ersten Schritt die o.g. Fläche exemplarisch betrachtet und Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Georg Gellissen |
Nicole von den Driesch |
Christoph Böhm |
CDU-Fraktion |
Fraktion Aktiv für Wegberg |
FDP-Fraktion |
Anfrage zur Zukunft des Krankenhaus Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 30.01.17
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur „Zukunft des Krankenhaus “ als TOP 14.1 der Ratssitzung vom 24.01.17.
- Kann der Erbpachtberechtigte die eingetragenen Grundschulden ohne Einverständnis des Erbpachtgebers wieder bis zur eingetragenen Grundschuld beleihen?
- Wenn ja, wie gedenkt die Verwaltung dem Sachverhalt entgegen zu wirken?
- Da der besondere Status der medizinischen Erstversorgung in Zukunft aufgegeben werden soll und das Grundstück zur medizinischen Pflege (gewerblich) genutzt werden soll, ist zu fragen, ob und wie die Verwaltung gedenkt eine Anpassung des Erbpachtvertrages und eine damit verbundene Erhöhung des Erbpachtzinses durchzusetzen?
- Wie soll mit den noch unbebauten Grundstücken, die optional zur Erweiterung des Krankenhauses dienten, verfahren werden?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Installation einer geeigneten Straßenbeleuchtung auf der Nordstraße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 30.01.2017
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für eine geeignete Beleuchtung der Nordstraße zwischen der Ortslage Arsbeck und der Flüchtlingsunterkunft auf der Nordstraße zu sorgen.
Begründung:
Gerade in Herbst und Winter gerät der Zufahrtsweg zur o.g. Flüchtlingsunterkunft aufgrund der Dunkelheit ab dem späten Nachmittag bis in den Morgen hinein zur gefährlichen Wegstrecke für die Menschen, die diesen Weg zu Fuß bewältigen. Außerdem gilt es gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autoverkehr zu vermeiden. Die städtische Unterkunft für asylbegehrende Menschen wird in den nächsten Jahren noch genutzt werden. Deshalb ist der Aufwand der Installation einer Straßenbeleuchtung als angemessen zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Ergänzende Anfrage zum FNP sowie zum Bebauungsplan Feuerwache Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 02.11.2016
Ergänzende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende ergänzende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur „3. Änderung des FNP „Rettungs— und Feuerwache Wegberg" und Bebauungsplan I-43‚ Wegberg - Feuerwache“ zur Anfrage vom 04.10.16.
- In der Beantwortung der ersten Frage unserer Anfrage vom 04.10.16 führen Sie auf, dass im konkreten Baugenehmigungsverfahren eine Schädigung des Grundwassers durch entsprechende baukonstruktive Maßnahmen nachzuweisen ist. Hat die untere Wasserbehörde diesem Vorgehen und dem Errichten eines „Auffangbehälters“ zugestimmt? Entstehen durch dies Maßnahme weiter Kosten, die noch nicht in der Kostenschätzung abgebildet sind?
- In der Beantwortung der zweiten Frage unserer Anfrage vom 04.10.16 führen Sie auf, dass die Verwaltung die geplante überbaubare Fläche von 2.194m2 einschl. Flächenreserve von rund 320m2 für ausreichend dimensioniert hält. Wird diese Aussage von der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzbedarfsplan bestätigt? Weiterhin führen Sie auf, dass man nachträglich, wenn notwendig, ein weiteres Stockwerk auf die zu planende Hauptwache aufbauen kann. Sind die Mehrkosten für die mögliche spätere Aufstockung, die bereits für die Bauausführung (z.B. Ausführung der Dachfläche als Massivdach‚ Lastableitung und Dimensionierung des Gesamttragwerks) des Originalhauptgebäudes notwendig sind mit in die Kostenplanung aufgenommen worden?
- In der Beantwortung der dritten Frage unserer Anfrage vom 04.10.16 führen Sie auf, dass die Beteiligung des Landesbetriebs Straßenbau NRW in der Anlage 4 und Anlage 5 jeweils Nr. 6 der Vorlage VO/3577/16 ersichtlich ist. Ist eine zusätzliche Alarm-Notausfahrt, wie im Bebauungsplan dargestellt vom Landesbetrieb Straßen NRW genehmigt, oder eine Genehmigung schriftlich in Aussicht gestellt? Sollte diese Frage mit ja beantwortete werden, welche zusätzlichen Kosten entstehen für diese Ausfahrt und sind dies in die Kostenplanung mit aufgenommen?
- In der Beantwortung der fünften Frage unserer Anfrage vom 04.10.16 führen Sie auf, dass im vorliegenden Lärmgutachten lediglich die geplanten Ausfahrten zur Maaseiker Straße berücksichtigt werden, außer der in Frage 3 beschriebenen Alarm-Notausfahrt, deren Errichtung noch nicht geklärt ist, ist im Bebauungsplan keine weitere Ausfahrt angegeben. Warum wird in einer Ergänzung zum Lärmschutzgutachten nicht von 100% Einsatz mit Martinshorn ausgegangen, was unseres Erachtens näher an der Realität ist, als 50% Alarmfahrten?
- In der Beantwortung der sechsten Frage unserer Anfrage vom 04.10.16 führen Sie auf, dass bei einer späteren Nutzung der westlichen Teilfläche als Wohnbaufläche die Lärmschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm entlang des Grenzlandrings erweitert werden und somit den Immissionsschutz gegen die Alarmfahrten darstellen. Welche Kosten entstehen der Stadt Wegberg durch diese Maßnahme?
- Im Newsletter der Stadt Wegberg vom 31.10.16 werden für die Erstellung des Bebauungsplans der Feuerwehr Wegberg derzeitige Planungskosten von ca. 44.000,-€ benannt. Aus welchen Einzelpositionen setzt sich die Gesamtsumme zusammen?
- Warum wird im Bebauungsplan kein großzügiges Baufenster ausgewiesen, in dem der Baukörper mit festgesetztem Bauvolumen möglichst frei geplant werden kann. Durch die Einrichtung eines solchen Baufensters wird die erste angedachte Bebauung nicht verworfen und weitere innovative mögliche Entwürfe anderer Planungsbüros nicht ausgeschlossen.
- Ist die Möglichkeit eines Architektenwettbewerbs in der Verwaltung beraten worden? Wenn ja, welches Ergebnis wurde dabei erzielt?
Wir gehen davon aus, dass die o.g. Fragen innerhalb der nächsten 4 Wochen beantwortet werden können und der Bebauungsplanentwurf gegebenenfalls so anzupassen ist, dass in der Ratssitzung am 20.12.2016 der entsprechende Beschluss zum B-Plan gefasst werden kann.
Es ist erklärtes Ziel der CDU-Fraktion nach Beantwortung der Ergänzungsfragen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans zu fassen um das von der Feuerwehr
Wegberg gewünschte Signal zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Gründung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung des HTS-Konzepts
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 28.09.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Akteuren des Einzelhandels und der Gastronomie zeitnah Kontakt aufzunehmen zum Zwecke der Gründung einer Arbeitsgruppe zur Aufstellung konkreter Maßnahmen als Umsetzung des HTS-Konzepts für die Stadt Wegberg.
Begründung:
Ziel ist es aus dem 96 Seiten starken Tourismuskonzeptes für den gesamten Kreis Heinsberg konkrete mögliche Maßnahmen für Wegberg zu erarbeiten. Das Tourismuskonzept enthält viele Ansatzpunkte und Vorschläge zu verschiedenen Themenbereichen, die es nun gilt durch diese Arbeitsgruppe zu beurteilen, zu sortieren und als Grundlage für tatsächliche Maßnahmen heranzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung von ratenfreien Stundungen bei Forderungen aus Insolvenzen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.10.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Niederschlagungen von zweifelhaften Forderungen aufgrund von Insolvenzen auf eine mögliche ratenfreie Stundung zu prüfen.
Begründung:
Nachrangige Forderungen nach § 39 Insolvenzordnung (InsO) können als Forderung im Insolvenzverfahren nur angemeldet werden, wenn das Gericht ausdrücklich zur Anmeldung solcher Forderungen aufgefordert hat (§ 174(3) InsO). Die Restschuldbefreiung gilt nicht für Verbindlichkeiten und Geldstrafen, welche im § 302 InsO benannt sind. Geldbußen sind Geldstrafen im § 39(1) Nr. 3 InsO gleichgestellt.
Für diese Forderung kann eine ratenfreie Stundung bis zum Ablauf des Insolvenzverfahrens gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Untersuchung von Einsparpotenzialen bei der freiwilligen Leistungserbringung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 05.10.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen die nachfolgenden Produkte, vor allem in Bezug auf die Standards näher zu untersuchen mit der konkreten Zielvorgabe, bezifferbare Einsparpotentiale im Bereich der freiwilligen Leistungserbringung zu ermitteln und konkrete Umsetzungsfahrpläne zur Erreichung dieser Einsparung vorzulegen.
Begründung:
Unter dem Datum 21.01.2015 hatte die CDU einen Antrag zur Auflistung über aktuell erbrachte Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen gestellt. Um im Bereich der freiwilligen Leistungen schneller zu Ergebnissen zu gelangen hat die CDU den Haushalt „durchforstet“ und folgende Produkte ausgemacht, die aufgrund ihrer Personalintensität konkret zu betrachten sind:
- 15.01.01 Stadtmarketing
- 15.02.00 Tourismus
- 02.18.00 Sozialversicherungsangelegenheiten
- 04.01.00 kulturelle Veranstaltungen
- 04.10.00 Forum
- 05.01.00 Unterstützung von Senioren
- 06.02.01 Jugendarbeit
- 02.02.02 Märkte
- 13.02.00 Natur und Landschaft
- 14.01.00 lokale Agenda
NKF wurde mit dem Ziel der Output-Orientierung eingeführt, insofern ist die erbrachte Leistung in das Verhältnis zum Ressourcenaufwand zu stellen. Insoweit sollte in der Antragsbeantwortung auf den erstellten Output und dessen Trend (beispielsweise beim Produkt Märkte) eingegangen werden.
In diesem Zusammenhang sind auch Produkte mit freiwilligen Leistungsanteilen zu betrachten:
Produkt 02.11.00 (Personenstandswesen)
In diesem Produkt stehen Erträge in Höhe von 27.000 € ordentliche Aufwendungen von 134.000 € gegenüber, wobei rund 129.000 € davon Personalaufwendungen sind. Laut Plan werden 2,518 Stellen für die Leistungserbringung in diesem Produkt vorgehalten. Da sich die Leistung nahezu ausschließlich auf den Bereich der Eheschließungen (ca. 170/Jahr) beschränkt, ist ein Vergleich mit anderen Kommunen durchzuführen. Als Faustformel kann eine Anzahl von 100 Eheschließungen je Jahr und Mitarbeiter zugrunde gelegt werden.
Produkt 10.03.00 (Denkmalschutz und Denkmalpflege)
In diesem Produkt stehen Erträge in Höhe von 1.000 € ordentlichen Aufwendungen von 37.000 € gegenüber, wobei rund 30.000 € davon Personalaufwendungen sind. Laut Plan werden 0,4 Stellen für die Leistungserbringung in diesem Produkt vorgehalten. Es gibt keine Fördermittel des Landes für die Durchführungen kleinerer denkmalrechtlicher Maßnahmen. Die Aufgabenwahrnehmung sollte auf die gesetzlichen Pflichten nach dem Denkmalschutzgesetz reduziert werden.
Die vorgenannten Produkte stellen lediglich Beispiele dar, wobei Verwaltung aufgefordert werden sollte, weitere Produkte in vergleichbarer Weise zu untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zur Auftragsvergabe Masterplan für den Siedlungsschwerpunkt Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 28.09.2016
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur „Auftragsvergabe Masterplan für den Siedlungsschwerpunkt Wegberg“ als TOP 3.3 der STEP-Sitzung vom 23.08.16.
- Welche Aufgabenstellung zur Anfertigung des Masterplans ist den Planungsbüros seitens der Verwaltung gestellt worden?
- Welche konkreten Vorteile entstehen der Stadt Wegberg durch Erstellung des Masterplans?
- Für welchen Zeitraum können Informationen aus dem Masterplan zur Umsetzung herangezogen werden, ohne den Masterplan fortzuschreiben?
- Welche Nachteile entstehen der Stadt Wegberg, wenn der Masterplan nicht durch ein externes Büro erstellt wird, sondern das städtebauliche Konzept, basierend auf bekannten Daten der Quartiersentwicklung, seitens der Verwaltung aufgestellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zum FNP Rettungs- und Feuerwache Wegberg sowie zum Bebauungsplan
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 04.10.2016
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur „3. Änderung des FNP „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ und Bebauungsplan I-43, Wegberg - Feuerwache“ als TOP 2.3 der STEP-Sitzung vom 13.09.16.
- Im Bebauungsplan (4.1) wird die „Lagerfläche für kontaminierte Stoffe“ nördlich des Gebäudes beschrieben, wie wird eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen?
- Sind in den in der Machbarkeitsstudie geplanten 2.200m² Feuerwache alle eventuellen späteren Ausbaureserven (schlechtester Fall) in den B-Plan aufgenommen worden?
- Ist die geplante direkte Anbindung an den Grenzlandring im Vorfeld mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeklärt?
- Wie soll die Entwässerungsthematik gelöst werden, da die Versickerung von Niederschlagswasser nicht zugelassen werden soll?
- Wie ist mit den Aussagen zu Lärmbeeinträchtigungen umzugehen mit Blick darauf, dass offensichtlich nicht alle Alarmfahrten diesbezüglich im Gutachten berücksichtigt werden?
- Wie soll gewährleistet werden, dass aufgrund der Lärmbeeinträchtigungen die Flächen auf der gegenüberliegenden Seite der Maaseiker Straße gleichwohl ggfls. einer Wohnbaunutzung zugeführt werden können?
Da für die Ratssitzung am 25.10.2016 der entsprechenden Beschluss zum B-Plan gefasst werden soll, ist die Beantwortung der vorstehenden Fragen bis spätestens zum 20.10.2016 erforderlich, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zu Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadt Wegberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 12.09.2016
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
- Gibt es bei der Stadt Wegberg Personen, die im Rahmen sogenannter „geringfügig Beschäftigungsverhältnisse“ beschäftigt sind?
- Falls ja, in welchen Bereichen sind diese Personen eingesetzt?
- Werden diese Beschäftigungsverhältnisse im Stellenplan erfasst?
- Wie sind die Stellenbedarfe ggfls. entstanden und sind es nicht nur kurzfristige Bedarfe?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Ermittlung von Einsparpotentialen im Bereich der freiwilligen Leistungserbringung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 12.09.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen die nachfolgenden Produkte, vor allem in Bezug auf die Standards näher zu untersuchen mit der konkreten Zielvorgabe, bezifferbare Einsparpotentiale im Bereich der freiwilligen Leistungserbringung zu ermitteln und konkrete Umsetzungsfahrpläne zur Erreichung dieser Einsparung vorzulegen.
Begründung:
Unter dem Datum 21.01.2015 hatte die CDU einen Antrag zur Auflistung über aktuell erbrachte Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen gestellt. Um im Bereich der freiwilligen Leistungen schneller zu Ergebnissen zu gelangen hat die CDU den Haushalt „durchforstet“ und folgende Produkte ausgemacht, die aufgrund ihrer Personalintensität konkret zu betrachten sind:
- 15.01.01 Stadtmarketing
- 15.02.00 Tourismus
- 04.01.00 kulturelle Veranstaltungen
- 04.10.00 Forum
- 05.01.00 Unterstützung von Senioren
- 02.02.02 Märkte
- 13.02.00 Natur und Landschaft
- 14.01.00 lokale Agenda
NKF wurde mit dem Ziel der Output-Orientierung eingeführt, insofern ist die erbrachte Leistung in das Verhältnis zum Ressourcenaufwand zu stellen. Insoweit sollte in der Antragsbeantwortung auf den erstellten Output und dessen Trend (beispielsweise beim Produkt Märkte) eingegangen werden.
In diesem Zusammenhang sind auch Produkte mit freiwilligen Leistungsanteilen zu betrachten:
Produkt 02.11.00 (Personenstandswesen)
In diesem Produkt stehen Erträge in Höhe von 27.000 € ordentliche Aufwendungen von 134.000 € gegenüber, wobei rund 129.000 € davon Personalaufwendungen sind. Laut Plan werden 2,518 Stellen für die Leistungserbringung in diesem Produkt vorgehalten. Da sich die Leistung nahezu ausschließlich auf den Bereich der Eheschließungen (ca. 170/Jahr) beschränkt, ist ein Vergleich mit anderen Kommunen durchzuführen. Als Faustformel kann eine Anzahl von 100 Eheschließungen je Jahr und Mitarbeiter zugrunde gelegt werden.
Produkt 10.03.00 (Denkmalschutz und Denkmalpflege)
In diesem Produkt stehen Erträge in Höhe von 1.000 € ordentlichen Aufwendungen von 37.000 € gegenüber, wobei rund 30.000 € davon Personalaufwendungen sind. Laut Plan werden 0,4 Stellen für die Leistungserbringung in diesem Produkt vorgehalten. Es gibt keine Fördermittel des Landes für die Durchführungen kleinerer denkmalrechtlicher Maßnahmen. Die Aufgabenwahrnehmung sollte auf die gesetzlichen Pflichten nach dem Denkmalschutzgesetz reduziert werden.
Die vorgenannten Produkte stellen lediglich Beispiele dar, wobei Verwaltung aufgefordert werden sollte, weitere Produkte in vergleichbarer Weise zu untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Rückübertragung von Aufgaben an den Kreis Heinsberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die Erteilung von Fahr- und Beförderungserlaubnissen und die Kfz-Angelegenheiten zur Bearbeitung an den Kreis Heinsberg zurück gegeben werden kann.
Begründung:
Die Erteilung von Fahr- und Beförderungserlaubnissen und die sonstigen Kfz-Angelegenheiten stellen im Haushalt keinen nennenswerten Ertragsposten dar, führen aber zu Personalkosten. Vor dem Hintergrund der notwendigen Reduzierung von Standards auch im Bereich der Dienstleistungen der Verwaltung hält die CDU-Fraktion diese Aufwendungen für vermeidbar.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf alternative Nutzung der Reserveflächen auf Friedhöfen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob in Anbetracht des deutlich veränderten Bestattungsverhaltens der Wegberger Bevölkerung vorgehaltene Reserveflächen für Friedhofserweiterungen einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können.
Begründung:
Das Bestattungsverhalten hat sich nicht nur in Wegberg in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Das Verhältnis von Erd- zu Aschebestattungen hat einen deutlichen Wandel zu Gunsten von Aschebestattungen erfahren.
Diesem allgemeinen Gesellschaftstrend gilt es Rechnung zu tragen.
Bereits jetzt finden sich größere nicht belegte Friedhofsflächen, auf denen ehemals Erdbestattungen vorgenommen worden sind, die aber nunmehr nicht mehr belegt werden.
Darüber hinaus sind in der Vergangenheit Friedhofsreserveflächen erworben worden, die aufgrund der Entwicklung voraussichtlich niemals zu Friedhofszwecken genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit derartige Reserveflächen einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können. Beispielhaft sei hier die Reservefläche des bestehenden Friedhofs in Beeck genannt. Der Bereich zwischen jetzigem Friedhof und Grenzlandring eignet sich nach Ansicht der CDU-Fraktion durchaus als Entwicklungsfläche eines kleinen Wohnbaugebietes.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung eines Konzeptes für die Bibliothek im Schulzentrum
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zu prüfen, ob der Bedarf, gemessen an der jetzigen Auslastung der Bibliothek im Schulzentrum anderweitig erfüllt werden kann. Es soll ein Konzept ausgearbeitet werden, um dieses im entsprechenden Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
Nach den der Politik vorliegenden Informationen ist die Ausleihe eines Mediums in der Schulbibliothek unverhältnismäßig teuer. Aus diesem Grund ist eine Konzept mit Lösungs/ Änderungsansätzen zu erarbeiten, ob und ggf. wie die Bibliothek im Schulzentrum zukünftig betrieben werden kann/soll.
Neben den von der FDP bereits eingebrachten Ideen sollten folgende Denkansätze ebenfalls in ein Konzept einfließen:
· Fernleihe in Verbindung mit anderen Bibliotheken, z. B. Hochschulen, anderer großer Bibliotheken
· Nutzung der Online-Leihe, z.B. mit den Bibliotheken Mönchengladbach, diese Punkte auch in Bezug auf das Angebot und ggf. zentral gesteuert
· verkleinerte Bibliothek in den Schulen, ggf. über das Sekretariat, kleines Sortiment an den Schulbedarf angepasst
· Nutzung der jetzigen Räumlichkeiten für den Schulbetrieb, auch im Hinblick auf eine mögliche Zusammenlegung der Schulgebäude
· Einsatz des derzeitigen Personals in der Kernverwaltung
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Rückbau der Realschulturnhalle
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Rückbau der Realschulturnhalle nach Beginn der Sommerferien 2016 zu planen und die Nutzervereine sowie den Schulsport nach den Sommerferien 2016 auf andere geeignete Sporthallen zu verteilen.
Begründung:
Der Sanierungsstau der Realschulturnhalle ist zu groß, um unter wirtschaftlicher Betrachtung diese Halle zu erhalten. Ferner wurde bereits bei der Errichtung der Zweifachsporthalle der Abbruch der Realschulturnhalle ins Auge gefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung der Vermietung nicht genutzter Grundschulräume
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alle Grundschulstandorte im Stadtgebiet dahingehend zu überprüfen, ob eine Nutzung freier Raumkapazitäten durch entgeltliche Vermietung an Dritte möglich ist.
Begründung:
Statt Schließung von ggfs. zwei Grundschulstandorten ist zu überprüfen, ob die freien Raumkapazitäten durch entgeltliche Vermietung z.B. an Dienstleister, Versicherungen, Makler, IT Dienstleister, Ingenieurbüros, Newstarter usw. (ggf. befristet für einen Zeitraum sogar unentgeltlich) einer anderen Nutzung zugeführt werden können, um den Schulstandort zu erhalten. In diese Überprüfung soll auch die Überlegung einfließen, dort ggf. städtische Fachbereiche, die SEWG oder Kindergärten dort anzusiedeln.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Evaluierung der Parkraumbewirtschaftung nach Einführung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Jahr nach Einführung der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung eine Auswertung der Maßnahme im entsprechenden Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
Im Rahmen der Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept ist die Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung beschlossen worden. Nach einem Jahr sollte es eine Auswertung der finanziellen Ergebnisse dieser HSK-Maßnahme geben.
Gegebenenfalls müssen bewirtschaftete Fläche, Gebühren, Kontrollen etc. angepasst werden, damit das gewünschte Ziel dieser HSK-Maßnahme erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Untersuchung baulicher Mängel an der Straße Am Feldrain
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für das nachstehend dargestellte Problem eine Lösung zu erarbeiten und diese umzusetzen.
Begründung:
Vor längerer Zeit wurden in der Straße Am Feldrain Telefonkabel verlegt und zwar in der Mulde am Straßenrand.
Seit dieser Zeit bleibt das Regenwasser vor und auf der Mulde stehen, insbesondere im tiefer gelegenen Teil der Straße zu beiden Seiten der Einfahrt zu den Häusern 5 bis 19. Fragt man nach den Gründen, so sind vor allem folgende Faktoren von Relevanz:
· Ist nach der Verlegung die Abdeckung der Mulde fachmännisch erfolgt? Sie ist eher eine Überhöhung, als eine Mulde (Bodensenke).
· Im Zuge der Bauarbeiten am neuen Kindergarten wurde die Mulde (auch vor und hinter dem Baubereich) monatelang von schweren Baufahrzeugen und auch dem Bus befahren und so der Boden extrem verdichtet.
· In diesem tiefer gelegenen, mittleren Teil der Straße sammelt sich besonders viel Regenwasser.
· Der unhaltbare Zustand verschlimmert sich im Herbst noch dadurch, dass mit dem Laub der gegenüber stehenden Linden ein Morast entsteht, der ein Aussteigen auf der rechten Straßenseite unmöglich macht.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu stellen, ob beim Bau, bei der Veränderung (Kabelverlegung) und beim Betrieb der Mulde die Regeln des DWA-Merkblattes A 138 „Planung, Bau du Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ eingehalten wurden und werden.
Die Anlage einer Mulde zwecks Regenwasserversickerung hat sich in dieser Form als Fehlkonstruktion erwiesen. Das (einzelne, kleine) Schild „Parkverbot – auf dem Seitenstreifen“, wird nicht verstanden, nicht wahrgenommen oder ignoriert. So hat durch das Parken auf der Mulde die Verdichtung des Erdreichs weiter zugenommen. Die Mulde kann ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen.
Eine Möglichkeit wäre, das Erdreich tiefgründig aufzulockern, neu einzusäen und am Straßenrand (auf der Grenze zwischen Straße und Mulde) Abgrenzungssteine zu setzen, siehe z.B.
http://www.poetsch.de/709/index.html.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Such nach Lösungsmöglichkeiten für eine öffentliche Toilette
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Möglichkeiten zu suchen, um das faktische Fehlen einer öffentlichen WC-Anlage zu kompensieren.
Begründung:
Bekanntlich ist die öffentliche WC-Anlage auf dem Parkplatz Schwalmaue aufgrund wiederholter massiver durch Vandalismus verursachter Schäden außer Betrieb genommen worden.
Die zeitnahe Neuerrichtung einer öffentlichen WC-Anlage dürfte aufgrund der prekären Haushaltssituation der Stadt Wegberg nicht realisierbar sein.
Auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit der WC-Anlagen im Rathaus für Besucher und Gäste unserer Stadt und der Bitte um Anbringen einer entsprechenden Hinweisbeschilderung wurde der CDU-Fraktion mitgeteilt, dass dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei.
Dieser Gesamtzustand ist unbefriedigend und es sind kreative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das sogenannte und in anderen Kommunen erfolgreich betriebene System der „Netten Toilette“ könnte eine mögliche Lösungsmöglichkeit sein.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung einer Inventarliste für alle Schulen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Inventarliste aller Schulen zu erstellen. Ferner soll in dieser Liste das momentan nicht benötigte Inventar ausgewiesen sein, damit eventuell in anderen Schulen erforderliches Inventar damit ausgeglichen werden kann.
Begründung:
Durch wechselnde Schülerzahlen und damit verbundener Ausnutzung verschiedenstem Inventars an den einzelnen Schulen entsteht einerseits ein Überfluss und anderseits ein Bedarf an genau dem gleichen Inventar.
Um überflüssige Neuanschaffungen zu vermeiden, soll vor Beantragung eines Neukaufs, ein Austausch unter den Schulen stattfinden.
Um eine Übersicht über vorhandenes und momentan nicht benötigtes Inventar zu bekommen, muss eine Liste erstellt und dauerhaft auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dadurch können die Ausgaben für Neuanschaffungen dauerhaft gesenkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Reduzierung freiwilliger Leistungen zur Bauberatung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu überprüfen inwieweit die freiwilligen Leistungen zur Bauberatung des Fachbereichs Planen, Bauen und Wohnen reduziert werden können, um die Zeitanteile zur Genehmigung von Bauvorhaben zu erhöhen.
Begründung:
Die Beratungsleistungen, die vom Fachbereich Planen, Bauen Wohnen in den Produkten 100200 und 100400 erbracht werden sind freiwillig und kostenfrei für die Inanspruchnehmer. Durch diese freiwilligen kostenfreien Leistungen wird viel Zeit in Anspruch genommen, die bei der Bearbeitung von Bauanträgen fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Durchführung einer Hundezählung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Hundezählung durchzuführen.
Begründung:
Im Rahmen der Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept ist die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen worden. Damit diese Maßnahme zu nennenswerten Mehrerträgen führt, scheint es aus Sicht der CDU-Fraktion zweckmäßig die Zahl der Hunde im Stadtgebiet konkret zu ermitteln. In der Vergangenheit ist durch eine Zählung die Anzahl der angemeldeten Hunde deutlich angestiegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung alternative Pflegemöglichkeiten von städtischen Grünflächen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zu überprüfen, dass die Bepflanzung und Pflege der städtischen Grünflächen durch Anwohner übernommen werden kann. Weiterhin soll die Vergabe eines städtischen Preises für die ansprechendste Grünfläche geprüft werden
Begründung:
Die Bepflanzung und Pflege der städtischen Grünflächen kostet die Stadt viel Geld. Die Pflanzen werden in der Regel nach pflegerischen Gesichtspunkten ausgesucht und eingepflanzt. Die Pflege kann nur schnell und oberflächlich durchgeführt werden, da die Zeit zur intensiven Pflege fehlt. Diese Kosten können nach Ansicht der CDU-Fraktion eingespart werden.
Die CDU Fraktion ist davon überzeugt, dass es Anwohner nahe der städtischen Grünflächen gibt, die die Bepflanzung und Pflege gerne ehrenamtlich übernehmen würden.
Um einen Anreiz für die ehrenamtliche Pflege durch die Bürger der Stadt Wegberg zu schaffen, soll ein Preis installiert werden, der in einem festgelegten Rhythmus an die ansprechendste (schönste, praktischste, pflegeleichteste etc.) Grünfläche vergeben wird.
Vergeben wird die Auszeichnung von einer unabhängigen Jury, als Preis könnte ein Zuschuss zum geplanten Straßenfest o.ä. eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung eines Gesamtkonzepts für den Bauhof
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Gesamtkonzept des Bauhofs, mit den Punkten Fahrzeug- und Geräteneuanschaffungen sowie zeitlich benötigte Nutzung dieser bei geplantem Personal auf die zukünftig beabsichtigte Absenkung des Pflegestandards, für die nächsten 10 Jahre zu erstellen.
Begründung:
Die auszuführenden Tätigkeiten des Bauhofs haben sich in den letzten Jahren verändert, die Pflegstandards werden anhaltend überprüft und angepasst. Somit sind Schwerpunkte der Aktivitäten des Bauhofs nicht mehr mit den von vor etlichen Jahren zu vergleichen.
Die Aufstellung einer Auflistung aller vorhandenen Fahrzeuge und Geräte mit Alter und Kilometerangabe sowie Zustand und Nutzung des Fahrzeugs oder Gerätes sind für eine langfristige Planung unumgänglich.
In diesem Gesamtkonzept sind Einsatzschwerpunkte sowie Geräte- oder Fahrzeugdefizite und Überschüsse darzustellen und geeignete Umplanungsmöglichkeiten in personeller, zeitlicher oder arbeitsauflauftechnischer Hinsicht aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung von Eintrittspreiserhöhung für das Hallenbad
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Ermittlung der Eintrittspreiserhöhung und/oder eine Ermittlung der notwendigen Kostenreduzierungen für das Wegberger Hallenbad durchzuführen unter dem Gesichtspunkt eine Summe von 300.000 € einzusparen.
Begründung:
Das Wegberger Hallenbad verursacht jährlich Kosten in Höhe von ca. 650.000 € die den städtische Haushalt belasten.
Vorgegebenes Ziel der geforderten Ermittlung ist eine Ergebnisverbesserung von 300 T€ durch Erhöhung der Eintrittspreise und/oder Kostenreduzierung
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Einhaltung eines zweiten Angebotes bei der Vergabe von Ingenieurleistungen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI immer ein zweites Angebot einzuholen.
Begründung:
Aufgrund der seitens der Verwaltung jeweils angestellten Kostenschätzungen bei der Vergabe von Ingenieurleistungen ist das zu zahlende Honorar aufgrund der Regelungen der HOAI zumeist fest vorgegeben.
Wie sich jedoch spätestens in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben am 12.01.2016 herausgestellt hat, ist dies nicht immer zwangsläufig der Fall. Im vorliegenden Fall konnte durch die Einholung eines Vergleichsangebotes eine Einsparung von mehr als 20.000 Euro realisiert werden.
Damit zukünftig ggfls. mögliche Einsparungen bei der Vergabe von Ingenieurleistungen nach der HOAI nicht verloren gehen, erscheint die Einholung eines zweiten Angebotes ein angemessenes Mittel zur Realisierung möglicher Einsparungen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung zur Steigerung des Bürgerengagements
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Steigerung des Engagements von Bürgern für ihre Stadt öffentlichkeitswirksam etabliert werden können.
Begründung:
Viele der derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes werden auf dem Rücken und zu Lasten der Bürger ausgetragen und realisiert. Umso wichtiger ist es, die Bürger in diesem Prozess „mitzunehmen“ und ihr Engagement für die Stadt Wegberg zu honorieren. Die Diskussionen zum Ehrenpreis der Stadt Wegberg haben gezeigt, dass dies nicht der richtige Weg sein kann. Es müssen andere geeignete Wege gesucht werden, die zur Steigerung des Engagements von Bürgern für ihre Stadt führen und wo diesen Bürgerinnen und Bürgern die öffentlichkeitswirksame Präsentation ihres Engagements möglich ist und diese Leistungen mit tragbarer Auszeichnung in mehreren Abstufungen a la Bundesverdienstkreuz entsprechend wertgeschätzt und gewürdigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung zur Bildung von Kompetenzzentren mit Nachbarkommunen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die Bildung von Kompetenzzentren mit Nachbarkommunen für die verwaltungstechnische Bearbeitung von Vorgängen, die keine oder geringere örtliche Präsenz erfordern, realisierbar ist.
Begründung:
Vor wenigen Tagen konnten wir der Presse entnehmen, dass drei Kommunen im Kreis Viersen sich für die Erledigung der verwaltungstechnischen Bearbeitung von Vorgängen zusammengeschlossen haben. Einen derartigen Zusammenschluss kann es nach Einschätzung der CDU-Fraktion beispielsweise mit den Städten Erkelenz, Wassenberg, Hückelhoven im Wege der Bildung eines Kompetenzcenters für Aufgabenstellungen, die sich auch dezentral erledigen lassen, geben. Ein solches Kompetenzcenter könnte sicherlich die verwaltungstechnische Bearbeitung von Vorgängen, die keine oder geringere örtliche Präsenzerfordern (Wohngeld, Sozialhilfe, Fibu Buchungen, Personalabrechnung etc.) vornehmen und damit Einsparungen für die jeweiligen städtischen Haushalte erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Prüfung zur Einstellung eines Tiefbauingenieurs
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob in Anbetracht der vorgesehenen Investitionen im Abwasserbereich in den kommenden Jahren, die Anstellung eines Tiefbauingenieurs wirtschaftlich günstiger wäre als die Beauftragung externer Ingenieurbüros.
Begründung:
Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 werden für dieses Haushaltsjahr und für die mittelfristige Finanzplanung Investitionen in Gesamthöhe von ca. 8,5 Mio. Euro im Bereich der Abwasserbeseitigung geplant.
Unvermeidbar verbunden mit diesen Investitionen sind entsprechende Planungsleistungen (HOAI). Derartige Planungen werden bislang an externe Ingenieurbüros vergeben.
In Anbetracht des Investitionsumfangs ist zu überprüfen, ob es nicht wirtschaftlicher wäre einen eigenen Tiefbauingenieur zu beschäftigen, der diese Planungsleistungen erbringen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zum defizitär wirtschaftenden Hallenbad
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 26.04.2016
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie im Antragsschreiben vom 30.03.2016 deutlich herausgestellt, gilt es für den Ergebnisplan 2017 eine Verbesserung des Ergebnisses um rund 2,2 Mio. Euro darzustellen.
Vor diesem Hintergrund sind vorbereitend Themenfelder zu untersuchen, die nennenswertes Potential bieten könnten, um dieses Ziel zu erreichen.
Ein mögliches Themenfeld könnte das Hallenbad sein, welches jährlich ein Negativsaldo von mehr als 700.000 Euro produziert. Daher bedarf dieses Produkt einer detaillierten Betrachtung.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt daher hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
In o.g. Zusammenhang bitten wir daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch war der Zuschussbedarf/das Defizit des Hallenbades in den letzten fünf Jahren?
- Wie hoch ist der Wert des Anlagevermögens und wie hoch sind die jährlichen Abschreibungsbeträge?
- Welche Investitionen sind in den kommenden fünf Jahren absehbar bzw. bereits geplant?
- Wie viele Besucher hat das Hallenbad pro Jahr?
- Wie viele der Besucher verfügen über eine Mehrfacheintrittskarte?
- Wie viele Besucher kommen aus den Schulen (bitte möglichst Aufteilung nach Schulen und Klassen)?
- Wie viele Besucher hat das Hallenbad über den Vereinssport (bitte möglichst Aufstellung nach Vereinen)?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Realisierung einer Gehwegabsenkung im Bereich der Fußgängerampel Heuchter Straße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 11.01.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Kreuzungsbereich Heuchter Straße/Heiderstraße im Bereich der Fußgängerampel der Heuchter Straße eine Gehwegabsenkung vorzunehmen.
Begründung:
Im o.g. Kreuzungsbereich befinden sich vier Fußgängerampeln. An allen Fußgängerampeln, mit Ausnahme der Fußgängerampel der Heuchter Straße, sind die Gehwege abgesenkt.
Die nicht vorhandene Gehwegabsenkung im Bereich der Heuchter Straße führt zu einer Gefährdung von Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen. Daher ist dieser Bereich entsprechend anzupassen und der Gehweg auch dort abzusenken, damit ein möglichst gefahrloses Überqueren der Heuchter Straße möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf restriktivere Handhabung von Ermächtigungsübertragungen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 11.01.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, keine Ermächtigungsübertragungen am Ende eines Jahres für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, zu bilden, sondern im Bedarfsfall die Maßnahme in einem der folgenden Haushaltspläne neu zu veranschlagen.
Begründung:
Das Instrument der Ermächtigungsübertragung wird nach Einschätzung der CDU-Fraktion bislang zu großzügig eingesetzt.
Auch in der Verfügung des Landrats zur Genehmigung des Haushalts 2015 wird von diesem der restriktivere Einsatz des Mittels der Ermächtigungsübertragung gefordert.
Vor dem Hintergrund der aus den Ermächtigungsübertragungen entstehenden finanziellen Verpflichtungen (Zinsen und Abschreibungen der investiven Anlagegüter) würde eine restriktivere Handhabung hinsichtlich der Ermächtigungsübertragungen in den Folgejahren auch eine Entlastung des Ergebnishaushaltes nach sich ziehen und mittelfristig auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf zeitnahe Bereitstellung von Niederschriften
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 11.01.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Niederschriften zu den Ausschuss- und Ratssitzungen zeitnäher nach den jeweiligen Sitzungen zu erstellen und freizugeben.
Begründung:
Derzeit vergeht zwischen der Sitzung und der Freigabe der jeweiligen Sitzungsniederschrift regelmäßig ein zumindest mehrwöchiger Zeitraum.
Manchmal erreichen uns die Niederschriften erst am Montag bevor am darauffolgenden Dienstag der jeweilige Ausschuss bzw. der Rat wiederum tagt.
Dies führt dazu, dass es für die einzelnen Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder oftmals sehr schwierig ist den Verlauf der letzten Sitzung aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren und fundiert über die Genehmigung der Niederschrift entscheiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag zur Untersuchung eines Gebäudes auf der Venloer Straße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 11.01.2016
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das Gebäude Venloer Straße 62 im Hinblick auf die mögliche Anwendung der gesetzlichen Regelungen nach § 177 BauGB hin zu untersuchen.
Begründung:
An der Venloer Straße 62 befindet sich eine Immobilie, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr bewohnt ist.
Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes dieses Gebäudes hält es die CDU-Fraktion für erforderlich den baulichen Zustand des Gebäudes auf mögliche Gefahrenpotentiale, die von diesem Gebäude ggf. ausgehen, hin näher zu untersuchen. Hier ist das Instrument des § 177 BauGB möglicherweise ein geeignetes Mittel.
Zusätzlich sollen Gespräche mit dem Gebäudeeigentümer geführt werden zwecks Klärung der zukünftigen Nutzung sowie zur Beseitigung der aktuellen Gebäudeschäden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Errichtung von Ladestationen für E-Bikes
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 29.09.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung von Ladestationen für E-Bikes im Stadtgebiet zu prüfen.
Begründung:
Da sich Wegberg als Stadt im Grünen mit dem Fokus Tourismus versteht, und die Anzahl vom (Kurzzeit-) touristen, die mit einem E-Bike o.ä. die Stadt besuchen, erfreulicherweise ständig zunimmt, ist es notwendig, dass für diese E-Bikes o.ä. entsprechende Aufladestationen zur Verfügung stehen.
Hier besteht derzeit ein Mangel.
Die Verwaltung soll daher zur Errichtung entsprechender Ladestationen Überlegungen anstellen (ggf. unter Beteiligung von Sponsoren oder dem örtlichen Energieversorgungs-unternehmen) dass ein derartiges Angebot in Wegberg geschaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag bezüglich Standort Naturparkzentrum
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 29.09.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten zu prüfen, um im Stadtgebiet einen neuen Standort für das Naturparkzentrum zu finden.
Begründung:
Wie bereits seit geraumer Zeit bekannt ist, wird der Naturpark Schwalm-Nette Ende 2016 den Standort des Naturparkzentrums in Wildenrath aufgeben. Da in südlichen Naturpark ein Zentrum erhalten bleiben soll wird nun nach einem neuen Standort gesucht, der nach Ansicht der CDU-Fraktion weiterhin in Wegberg liegen soll.
Der Naturpark favorisiert eine Örtlichkeit im Innenstadtbereich, um eine nennenswerte Besucherfrequenz sicher zu stellen. Denkbar und wünschenswert wäre eine Verbindung mit einer Tourismusinformation, die dann z. B. von Mitarbeitern der Stadt und des Naturparks gemeinsam besetzt werden könnte. Es würde sich der Bereich zwischen Kloster und Mühle bzw. der Fußgängerzone anbieten.
Die Verwaltung soll Kontakt zur Geschäftsstelle des Naturparks aufnehmen und die Bedingungen für einen Standort, Größe und Ausstattung, ggfs. einen gemeinsamen Betrieb als Tourismusinformation dort nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag bezüglich der Abrechnung der Baumaßnahme Rather Straße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 29.09.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Regelungen einer neuen KAG-Beitragssatzung erst nach Abrechnung der Ausbaumaßnahme Rather Straße im Stadtteil Rath-Anhoven anzuwenden.
Begründung:
Wie vom Rat beschlossen, soll die Verwaltung im Rahmen der HSK-Maßnahmen eine neue KAG-Beitragssatzung erarbeiten, die sich an der Mustersatzung orientiert.
Ziel ist hierbei, für abrechnungspflichtige Ausbaumaßnahmen höhere Anliegerbeiträge erheben zu können, um so eine Entlastung des städtischen Haushalts zu erzielen.
Diese vom Grundsatz her sinnvolle Überlegung wurde vom Rat einstimmig beschlossen.
In der Praxis würde dies jedoch dazu führen, dass bereits die Ausbaumaßnahme „Rather Straße“ und deren Abrechnung einer solchen neuen Beitragssatzung unterliegen würde.
Dies hätte zur Folge, dass die Anlieger der „Rather Straße“ zur Zahlung deutlich höherer Beiträge (voraussichtlich plus 30 Prozentpunkte) herangezogen würden.
Da den Anliegern in einer Bürgerinformation bereits (niedrigere) Beitragssätze für die von ihnen zu zahlenden Ausbaubeiträge genannt worden sind, hält die CDU-Fraktion dies den Anliegern und damit Zahlungspflichtigen gegenüber für nicht vertretbar.
Auch wenn hier rechtlich kein Vertrauensschutz der Anlieger bestehen dürfte, beantragt die CDU-Fraktion, dass für die Abrechnung der Ausbaumaßnahme „Rather Straße“ die niedrigeren Beitragssätze zugrunde gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erhöhung der Wertgrenzen bei Auftragsvergaben
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 20.08.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Wertgrenzen bei Vergaben zu erarbeiten und diesen Vorschlag der Politik zur Entscheidung vorlegen.
Begründung:
Nicht zuletzt aufgrund der zu fassenden Dringlichkeitsentscheidungen während der Schulsommerferien (Bereich Gebäudewirtschaft und Bereich Feuerwehr) sieht die CDU-Fraktion Handlungsbedarf hinsichtlich der Erhöhung der derzeit festgesetzten Wertgrenzen bei der Auftragsvergabe.
Die CDU-Fraktion hält den Aufwand, der seitens der Verwaltung derzeit betrieben werden muss, um Aufträge durch politische Beschlüsse legitimieren zu lassen als unverhältnismäßig hoch an. Aus den derzeitigen Wertgrenzen resultieren regelmäßig zu fassende Dringlichkeitsbeschlüsse, ohne dass das mitunterzeichnende Rats-/Ausschussmitglied ausreichend Zeit hat, sich mit der Thematik intensiv zu beschäftigen.
Der Verwaltung sollte daher ein größerer eigenverantwortlicher Entscheidungsraum durch Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergaben eingeräumt werden.
Seitens der CDU-Fraktion wird hierzu ein Mittelwert zwischen den seinerzeitigen Wertgrenzen im Rahmen des Konjunkturpaketes II und den jetzigen Wertgrenzen vorgeschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Beseitigung von Verkehrsstörungen au dem Rebhuhnweg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 20.08.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
geeignete Maßnahmen zur Behebung der Missstände zu ergreifen.
Begründung:
Die Mitglieder der CDU-Fraktion wurden von einer größeren Zahl von Anwohnern des Rebhuhnwegs darauf angesprochen, dass das Verkehrsaufkommen während der Grünanlieferung bei der Firma Fegers zu massiven Verkehrsstörungen und Behinderungen führt. Zusätzlich soll es ein insgesamt sehr hohes LKW Aufkommen auf diesem Feldweg geben
Vor diesem Hintergrund erscheinen aus Sicht der CDU-Fraktion folgende Dinge geboten:
a) Das Verkehrsaufkommen und die Verkehrssituation sind während der Anlieferungstermine zu prüfen und zu beurteilen. Aus den Ergebnissen sollen Punkte zur Verbesserung der Verkehrssituation hergeleitet werden.
b) Da es sich um einen Feldweg handelt, ist durch das Ordnungsamt das LKW Aufkommen zu prüfen. Gleichzeitig ist die Nutzung der Feldwege durch LKW`s zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage hinsichtlich der Dauer von Ratssitzungen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.08.2015
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Nachgang zur Sitzung des Rates am 16.06.2015 ließen Sie über die Presse mitteilen, dass Sie Ihrer Pflicht, bei der Aufstellung der Tagesordnung darauf zu achten, dass eine Sitzungsdauer von drei Stunden nicht überschritten wird, vollumfänglich nachgekommen seien.
Wenn man die Sitzungsdauer der Ratssitzungen seit Ihrem Dienstantritt einmal hinsichtlich der Sitzungslänge untersucht, so kommt man zu folgendem Ergebnis:
Bei sieben Ratssitzungen (wobei die Sitzung vom 16.06. und 23.06.2015 als eine Ratssitzung zu betrachten ist) haben drei Ratssitzungen (23.09.14, 16.12.14 und 16.06./23.06.15) diesen Zeitraum mehr oder minder deutlich gesprengt, wobei die letztgenannte Sitzung mit einer Sitzungsdauer von knapp sechs Stunden den „Vogel abgeschossen“ hat.
Prozentual haben Sie damit die Dreistundenvorgabe bei knapp 43% der Ratssitzungen unter Ihrer Leitung überschritten.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt daher hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
In o.g. Zusammenhang bitten wir daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Würden Sie Ihre Aussage in der Presse zur Sitzungsdauer unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Tatsachen auch heute so treffen?
- Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.
- Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, damit zukünftig die dreistündige Höchstdauer der Sitzungen nicht mehr überschritten wird?
- Sind die Tagesordnungen der Ratssitzungen so voll gestaltet, da Sie keine Debatte über die einzelnen Punkte erwarten?
- Wenn ja, warum trifft sich dieses Organ?
- Wenn nein, wie kann die Tagesordnung dann so viele Punkte aufweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage hinsichtlich der Entwicklung altengerechte Quartiere
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.08.2015
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Sitzung des Rates am 10.03.2015 wurde dem Rat in der Vorlage - VO/3062/15-1 folgendes mitgeteilt:
„An der grundsätzlichen Absicht, die bereits im Stellenplan 2014 vorhandene „Stabsstelle des Technischen Beigeordneten“ für die Zwecke der Quartiersentwicklung umzuwandeln, hat sich zwischenzeitlich auch in Anbetracht der potenziellen Möglichkeit, Fördergelder in Anspruch zu nehmen, nichts geändert. In Anbetracht der o.g. Personalmaßnahme besteht nun jedoch die Absicht, die weitere organisatorische Aufarbeitung der Thematik „Quartiersentwicklung“ …. zu übertragen. Die Verwaltung veranschlagt hierfür derzeit einen erforderlichen Stellenanteil in Höhe von rund 50 %.
Kosten und Finanzierung:
Hinsichtlich des zwischenzeitlich gestellten Förderantrages wurde seitens des Kreises bzw. der Bezirksregierung bislang kein aktueller Sachstand mitgeteilt. Die dargestellten Veränderungen müssen, positive Beschlussfassung des Rates vorausgesetzt, noch an den Kreis bzw. die Bezirksregierung gemeldet werden. Aller Voraussicht nach ist in Anbetracht des 50 %-Stellenanteils im Bereich der Quartiersentwicklung mit einer Kürzung der Förderung zu rechnen, sollte der Förderantrag der Stadt Wegberg seitens der Bezirksregierung positiv beschieden werden.“
Dies stellt die einzige Information des Rates im Zusammenhang mit dem Projekt „Antrag Entwicklung altengerechte Quartiere“ dar.
Das Land NRW hat ein Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW erstellt. Dieses zielt auf die altengerechte Entwicklung von 53 Quartieren in NRW ab, wobei grundsätzlich nur ein Antrag pro Kreis gestellt werden kann. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Dieser entscheidet bei mehreren Interessenten aufgrund vom Land erstellter Kriterien welcher Antrag zur Förderung eingereicht wird. Ein wesentliches Auswahlkriterium ist dabei, dass eindeutig die Stärkung der kommunalen Verantwortung erfolgt, damit der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen in ihrer Steuerfähigkeit gestärkt und deren Gestaltungsfähigkeit sukzessive zurückgewonnen werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 40.000 € für maximal drei Jahre für näher festgelegte Personal- und Sachausgaben.
Durch das Förderprogramm wird erstmalig die finanzielle Ausgangsbasis als Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Kreisgebiet ein über 3 Jahre angelegter, kontinuierlicher Quartiersentwicklungsprozess in einem Quartier/Sozialraum einer kreisangehörigen Kommune stattfinden kann. Insofern kommt diesem „Pilotprojekt“ eine herausragende Bedeutung für zukünftige Maßnahmen und Vorgehensweisen zu.
Die Kreisverwaltung Heinsberg hatte daher am 12.01.2015 alle kreisangehörigen Kommunen mit der Bitte um Prüfung, inwieweit die Beantragung dieser Fördermittel für sie in Frage kommt, angeschrieben.
Drei Anträge sind beim Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt worden: Bürgermeister Wegberg, Bürgermeister Hückelhoven und Bürgermeister Geilenkirchen.
Die Kreisverwaltung hat die Antragsteller eingeladen, ihren Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 vorzustellen und zu erläutern.
Die Stadt Wegberg hat per Email am 30.03.2015 erklärt, dass sie auf einen persönlichen Vortrag in der Sitzung verzichtet.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 13.04.2015 einstimmig beschlossen, dass der Förderantrag „Entwicklung altengerechte Quartiere in NRW“ der Stadt Geilenkirchen an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet wird. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2015 bestätigt.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt daher hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
In o.g. Zusammenhang bitten wir daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Halten Sie die Form der Information des Rates über das Projekt „Antrag Entwicklung altengerechte Quartiere“ für ausreichend?
- Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.
- Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, um zukünftig den Rat über derartige Projekte angemessen zu informieren?
- Weshalb hat die Stadt Wegberg auf eine persönliche Vorstellung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 verzichtet?
- Wer hat den Verzicht entschieden?
- Wie soll der Einnahmeausfall in Höhe von 40.000 € für die Dauer von 3 Jahren (also insgesamt 120.000 €) im städtischen Haushalt konkret ausgeglichen werden?
- Was geschieht mit dem Stelleninhaber der Stelle, deren Stelleninhalt nunmehr zu 50 % weggefallen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage hinsichtlich der Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.08.2015
Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
§ 55 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung regelt die Pflicht des Bürgermeisters den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Die Verpflichtung beruht einerseits auf der Funktion des Rates als „Träger der Gemeindeverwaltung“ (§ 40), andererseits auf der ihm zugewiesenen Allzuständigkeit (§ 41 Abs. 1). Nur eine umfassende Information durch den Bürgermeister stellt sicher, dass der Rat als Willensbildungsorgan seinen Aufgaben gerecht werden kann.
In der näheren Vergangenheit stellt die CDU-Fraktion fest, dass der Bürgermeister dieser Unterrichtungspflicht durch Berichterstattung in der Rheinischen Post nachzukommen scheint.
Beispielhaft seien hierzu folgende Punkte aufgeführt:
- Der Rheinischen Post war zu entnehmen, dass die Stadt Wegberg voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 930.000 € erhalten soll. Die CDU-Fraktion mutmaßt, dass es sich hierbei um Fördermittel nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern handeln könnte. Näheres ist uns leider nicht mitgeteilt worden.
- Ende Juni war der Rheinischen Post zu entnehmen, dass die Verträge zur Einrichtung der ZUE in Petersholz noch nicht unterzeichnet waren. Dies, obwohl dieser Termin als sog. „Deadline“ in der vorangegangenen Ratssitzung ausdrücklich genannt worden war.
Diese Form, der Unterrichtungspflicht des Rates gem. § 55 Gemeindeordnung nachzukommen, irritiert die CDU-Fraktion erheblich.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt daher hiermit folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
In o.g. Zusammenhang bitten wir daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Halten Sie die Form der Unterrichtung des Rates im Rahmen des § 55 GO über das Medium der Rheinischen Post für korrekt und ausreichend?
- Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.
- Falls ja, wie soll sichergestellt werden, dass alle Ratsmitglieder die jeweilige Information aus der Rheinischen Post zeitnah erhalten?
- Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, um zukünftig der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungspflicht des Rates angemessen nachzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Ausweisung einer Wohnfläche im Bereich
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.08.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, für den Bereich Wegberg, Alte Landstraße, im Rahmen der Bauleitplanung die in der Anlage dargestellte Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Begründung:
Die tatsächliche Nichtverfügbarkeit von Baugrundstücken in der Ortslage Klinkum stellt ein Hemmnis für die Weiterentwicklung dieser Ortslage dar. In verträglichem Maße muss dieser negativen Entwicklung entgegengewirkt werden.
Mit der Bebauung im genannten Bereich und in der genannten Form wird der Ortslage diese Entwicklungsmöglichkeit gegeben und eine abschließende Arrondierung dieses Ortsteils in westlicher Richtung erreicht.
Der genannte Bereich war bereits Gegenstand politischer Erörterung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung am 02.06.2015.
Aufgrund der frappierenden Parallelen zwischen den örtlichen Gegebenheiten im Bereich Bischofshütte (vgl. B-Plan Verfahren IV-10) und dem hier in Rede stehenden Bereich sprach sich der Ausschuss in dieser Sitzung bei TOP 10.5. mit Stimmenmehrheit für die Ausweisung dieser Fläche als Wohnbaufläche aus. Dies auch, um dem grundgesetzlich geschützten Anspruch auf Gleichbehandlung (Artikel 3 des Grundgesetzes) gleich gelagerter Fälle Rechnung zu tragen
Lediglich aufgrund des dringenden Wunsches der Verwaltung und um das B-Plan-Verfahren IV-9 durch diesen Beschluss nicht zu verzögern, nahm der Rat davon Abstand einen gleichlautenden Beschluss in der Sitzung des Rates am 16.06.2015 zu fassen.
Seitens der Verwaltung wurde eine entsprechende Antragstellung empfohlen, um ein neues Verfahren zu eröffnen.
Dieser Empfehlung kommt die CDU-Fraktion hiermit nach und erwartet daher eine entsprechend aktive und positive Begleitung des Bauleitplanverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag bezüglich Sicherung des Schulweges in Uevekoven
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 17.08.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Genehmigung für die Nutzung des Geländes der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven die Sicherung des Schulweges auf der L 3 und im Übergang zum Grenzlandring für Fahrradfahrer gewährleistet ist.
Begründung:
Das Ziegeleigelände wird vom neuen Eigentümer für Gewerbe genutzt. Damit ist mit erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Zufahrt vom Grenzlandring kommend und zum Grenzlandring abfließend muss so geregelt werden, dass der Schulweg für die fahrradfahrenden Kinder gefahrlos zu nutzen ist. Das heißt, ein sichtbarer und sicherer Fahrradstreifen muss eingerichtet werden. Die Abbiegespuren vom und zum Grenzlandring müssen so gestaltet werden, dass eine gefahrlose Überquerung möglich ist. Vor der Ein- und Ausfahrt des Gewerbegebietes und der geplanten Tankstelle ist zu prüfen, ob durch Einrichtung eines Kreisverkehrs ein geordneter Verkehrsfluss gesichert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung von Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 28.04.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen und die einzelnen Fraktionen anzuhalten bis zum 12.06.15 formulierte Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu erstellen und in der Verwaltung einzureichen.
Begründung:
Um am 01.09.2015 in der Ratssitzung einen Beschluss über Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fassen zu können, müssen die Maßnahmen auf der Klausurtagung des Rates am 15.08.15 diskutiert werden. Um an diesem Tag über konkrete Maßnahmen beraten zu können ist es unabdingbar diese Maßnahmen im Vorfeld aus Sicht der einzelnen Fraktionen und der Verwaltung aufzustellen und bis zum Beginn der Sommerferien als Gesamtkatalog von der Verwaltung in die einzelnen Fraktionen zurück zusenden. Ohne die frühzeitige Sammlung und Sichtung der einzelnen Punkte wird eine zielorientierte Auseinandersetzung der Maßnahmen am 15. August nicht stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 27.04.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 einen Doppel-haushalt aufzustellen
Begründung:
Haushaltsaufstellung, Haushaltsberatung und Verabschiedung nehmen jedes Jahr eine erhebliche Zeit in Anspruch, sowohl innerhalb der Verwaltung aber auch in der Politik.
Mit Blick auf die Dauer der haushaltslosen Zeit im Jahr 2015 als auch mit Blick auf die vorgesehene Verabschiedung eines Haushaltes im Dezember 2015 erscheint es bereits alleine aus arbeitsökonomischen Gründen sinnvoll, für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 einen Doppelhaushalt aufzustellen.
Ein Doppelhaushalt mit entsprechenden Zwischen- und Budgetberichten ermöglicht ein deutlich effektiveres Handeln, so dass Kapazitäten zur Sach- und. Projektarbeit freigesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Ausweisung einer Wohnbaufläche für den Bereich Merbeck
CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
SPD Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
AfW Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Fraktion Freie Wähler im Rat der Stadt Wegberg
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 27.04.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die o.g. Fraktionen im Rat der Stadt Wegberg stellen hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, für den Bereich Merbeck im Rahmen der Bauleitplanung die in der Anlage dargestellte Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Begründung:
Die tatsächliche Nichtverfügbarkeit von Baugrundstücken in der Ortslage Merbeck stellt ein Hemmnis für die Weiterentwicklung dieser Ortslage dar. In verträglichem Maße muss dieser negativen Entwicklung entgegengewirkt werden.
Dies auch und vor allem um mittelfristig den Erhalt der Kindertagesstätte sowie der Grundschule zu sichern.
Mit der Bebauung im genannten Bereich und in der genannten Form wird der Ortslage diese Entwicklungsmöglichkeit gegeben und eine abschließende Arrondierung der Ortslage erreicht, die mit einer entsprechenden landschaftsschutzrechtlichen hochwertigen Eingrünung eine städtebauliche und ökologische Aufwertung darstellen würde.
Seitens der Grundstückseigentümer wurde bereits die grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung der entsprechenden Flächen an die SEWG signalisiert. Über die SEWG kann daher ein entsprechendes Erschließungs- und Vermarktungskonzept aus einer Hand vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Gellissen
FV der CDU
gez.
Ralf Wolters
FV der SPD
gez.
Nicole von den Driesch
FV der AfW
gez.
Sandra Nelsbach
FV der FW
Antrag auf Ausweisung einer Wohnbaufläche in Bischofshütte
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.11.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, für den Bereich Wegberg, In Bischofshütte im Rahmen der Bauleitplanung die in der Anlage dargestellte Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Begründung:
Die tatsächliche Nichtverfügbarkeit von Baugrundstücken in der Ortslage Klinkum stellt ein Hemmnis für die Weiterentwicklung dieser Ortslage dar. In verträglichem Maße muss dieser negativen Entwicklung entgegengewirkt werden.
Mit der Bebauung im genannten Bereich und in der genannten Form wird der Ortslage diese Entwicklungsmöglichkeit und eine abschließende Arrondierung des Ortsteils Bischofshütte erreicht, die mit einer entsprechenden landschaftsschutzrechtlichen hochwertigen Eingrünung eine städtebauliche und ökologische Aufwertung darstellen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Antrag auf Erarbeitung einer sinnvollen Querungshilfe auf dem Gehweg an der Fußbachstraße
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.01.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine sinnvolle Querungshilfe für Fußgänger auf dem Gehweg auf der Fußbachstraße an der Ausfahrt des Parkplatzes Schwalmaue zu erarbeiten.
Begründung:
Der Gehweg auf der Fußbachstraße gegenüber der Lederfabrik Heinen wird durch Schulkinder sowie durch ältere Menschen genutzt. Die Ausfahrt des Parkplatzes „Schwalmaue“ ist für den ein- und ausfahrenden Busverkehr jedoch so breit ausgeführt, dass ein fußläufiges Überqueren der Ausfahrt ohne auf fahrenden Verkehr zu treffen fast unmöglich ist.
Die Ausfahrt des Parkplatzes ist ferner durch seitlichen Bewuchs so gestaltet, dass die Einsicht auf den Parkplatz erst gewährleistet ist, wenn man die Fahrfläche bereits betreten hat. Schulkinder und ältere Menschen sind dadurch einer ständigen Gefahr ausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Anfrage zur Aufstellung des Haushaltes 2015
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.01.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen bei den Haushaltsplanungen nur noch kreditfinanzierte Investitionen vorzusehen, die Aufwendungen maximal in Höhe der geplanten Tilgungen erwarten lassen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 werden Maßnahmen die Neu- oder Ersatzinvestitionen darstellen einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihrer Rentierlichkeit zu unterziehen sein.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion bei den Haushaltsplanungen nur noch kreditfinanzierte Investitionen vorzusehen, die Aufwendungen maximal in Höhe der geplanten Tilgungen erwarten lassen.
Wir beantragen die Vorlage der Auflistung spätestens mit der Einbringung des Haushaltes 2015, da die Ergebnisse nachhaltigen Einfluss auf Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015 haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Vorlage einer Aufstellung zu Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.01.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Aufstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, bei welchen aktuellen von der Verwaltung erbrachten Aufgaben und Leistungen es sich um Pflichtaufgaben oder sog. freiwillige Leistungen handelt.
Begründung:
Wiederholt forderte die CDU in den letzten Jahren von der Verwaltung eine schriftliche Auflistung über aktuell erbrachte Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen. Die Auflistung soll der Politik Kenntnis darüber geben, welchen Spielraum es für notwendige Einsparungen gibt.
Hiermit beantragen wir formell die Vorlage einer solchen Auflistung.
Bei der Auflistung ist außerdem der jeweilige Kosten- und Zeitaufwand für die Leistungserstellung dazustellen.
Wir beantragen die Vorlage der Auflistung spätestens mit der Einbringung des Haushaltes 2015, da die Ergebnisse nachhaltigen Einfluss auf Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015 haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag zu kreditfinanzierten Investitionen bei der Haushaltsplanung
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.01.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen bei den Haushaltsplanungen nur noch kreditfinanzierte Investitionen vorzusehen, die Aufwendungen maximal in Höhe der geplanten Tilgungen erwarten lassen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 werden Maßnahmen die Neu- oder Ersatzinvestitionen darstellen einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihrer Rentierlichkeit zu unterziehen sein.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion bei den Haushaltsplanungen nur noch kreditfinanzierte Investitionen vorzusehen, die Aufwendungen maximal in Höhe der geplanten Tilgungen erwarten lassen.
Wir beantragen die Vorlage der Auflistung spätestens mit der Einbringung des Haushaltes 2015, da die Ergebnisse nachhaltigen Einfluss auf Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015 haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Vorlage einer Aufstellung aller städtischen Liegenschaften
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 21.01.2015
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Aufstellung vorzulegen, die alle städtischen Liegenschaften enthält sowie die Angabe des angedachten zukünftigen Verwendungszweckes.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 muss auch eine schwerpunktmäßige Betrachtung der kommunalen Liegenschaftspolitik erfolgen. Diese ist ggf. neu auszurichten.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion die Vorlage einer Aufstellung, die alle städtischen Liegenschaften (mit Ausnahme der städtischen Straßenflächen) enthält sowie die Angabe des angedachten zukünftigen Verwendungszweckes.
Wir beantragen die Vorlage der Auflistung spätestens mit der Einbringung des Haushaltes 2015, da die Ergebnisse nachhaltigen Einfluss auf Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015 haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erstellung eines Verkehrskonzepts für den Bereich Kampfstraße bis Bücher Straß in Arsbeck
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 23.11.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen für den Bereich Wegberg-Arsbeck von Kampstraße bis Bücher Straße ein Verkehrskonzept sowohl für den ruhenden wie fließenden Verkehr zu erarbeiten.
Begründung:
Im Bereich der Kampstraße wie auch der Heuchterstraße beginnend im Kurvenbereich der Einmündung Kampstraße bis zur Bücher Straße findet sich zu jeder Tages- und Nachtzeit eine große Anzahl parkender Autos am Fahrbahnrand. Die dann verbleibende Restbreite der Straße reicht nicht aus, dass Begegnungsverkehre möglich sind. Dies führt dazu, dass Autofahrer, die an diesen parkenden Fahrzeugen vorbeifahren müssen, oftmals zu gefährlichen Fahrmanövern veranlasst werden, um die parkenden Autos zu passieren. Kommt dann ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung, so sind Beinaheunfälle vorprogrammiert.
Als mögliche Lösungsansätze könnten eine Einbahnstraßenregelung auf der Kampstraße sowie ein gesteuerte Ausweisung von Parkflächen auf der Heuchterstraße in Frage kommen. Andere Vorschläge seitens der Verwaltung sind sehr willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Errichtung einer Straßenleuchte im Bereich des Kiefernwegs
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 27.10.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich des Kiefernweges (in der Kurve in Höhe des Sportplatzes) eine Straßenleuchte zu errichten.
Begründung:
Im o.g. Bereich ist die Ausleuchtung leider vollkommen ungenügend, da sich die nächstfolgende Straßenlaterne leider erst deutlich hinter diesem Kurvenbereich befindet.
Für aktive Sportler, die die Beecker Sportanlage nutzen als auch für Zuschauer stellt sich daher immer eine latente Gefahr dar, wenn sie das Sportgelände verlassen.
Dies gilt insbesondere für Kinder, die z.B. nach dem Training mit dem Fahrrad nach Hause fahren aber auch grundsätzlich für andere Fahrradfahrer und Fußgänger in diesem Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf frühzeitige Einbeziehung der Politik in Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 27.10.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Politik frühzeitiger in Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einzubeziehen.
Begründung:
Mit dem neu gebildeten Ausschuss für „Bauen und Vergaben“ sollte durch Änderung der inhaltlichen Schwerpunkte diesem Titel auch Rechnung getragen werden.
Die Vergaben auf die rein formale Ebene der Auftragsvergabe = Beauftragung des Anbieters mit dem günstigsten Preis zu beziehen greift hier zu kurz.
Der Ausschuss sollte sich mit den zukünftig vorzunehmenden Ausschreibungen (Inhalt, Menge, Art und Beschaffenheit) beschäftigen.
Dies hätte den Erfolg, dass sich nachfolgend nicht die Diskussion im politischen Raum darum drehen würde, ob die Ausschreibung von ihren Inhalten, von ihren qualitativen Notwendigkeiten und von der Ortsberücksichtigung der Bieter durch Serviceleistungen richtig, gleich und sachgerecht war. Heute erfährt die Politik die Anbieter und die Angebotspreise. Was aber konkret ausgeschrieben wurde, sickert erst recht spät, meist bei Preisabweichungen oder bei Leistungsmängeln bzw. bei falschen Standards durch.
In einem ersten Schritt sollten daher der Politik vor Einleitung des Ausschreibungsverfahrens das jeweilige Leistungsverzeichnis und die Kalkulation der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Erörterung von Wegen zur Finanzierung der Pensionslast
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 27.10.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Weg aufzuzeigen, um den Aufbau einer Basis zur Finanzierung der Pensionslasten sicherzustellen.
Begründung:
Zuletzt führte der Jahresabschluss 2012 erneut deutlich vor Augen, dass die steigenden Pensionsrückstellungen zu einer immer größer werdenden Belastung des Haushaltes führen.
In 2012 stiegen die Rückstellungen erneut um 955 T€ auf nunmehr 25,2 Mio. Euro. Dies stellt für die Zukunft eine immense Belastung dar, da hierfür keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen.
Eine mögliche Maßnahme wäre daher, auch für Beamte Gelder in einen Fond o.ä. einzuzahlen, die in ihrer Höhe den Rentenversicherungsbeiträgen der tariflich Beschäftigten entsprechen.
Der Vorteil eines solchen Verfahrens, wäre, dass eine finanzielle Basis aufgebaut würde sowie die bessere Vergleichbarkeit des Finanzbedarfes zwischen tariflich Beschäftigen und Beamten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Feststellung von Kostentreiber bei der Abwasserbeseitigungsgebühr
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 06.09.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kostentreiber der Abwasserbeseitigungsgebühr im Vergleich zu anderen Flächenkommunen aus dem Kreis Heinsberg aber auch aus Nachbarkreisen, festzustellen. Ein Benchmark der Kalkulationen zu anderen Kommunen soll Transparenz schaffen.
Begründung:
Einem Pressebericht in der Rheinischen Post war zu entnehmen, dass im Kreis Heinsberg die Abwasserbeseitigungsgebühren der Stadt Wegberg mehr als das Doppelte der Abwasserbeseitigungsgebühren z.B. der Stadt Erkelenz betragen. Auch in der Gemeinde Brüggen betragen die Abwasserbeseitigungsgebühren im Vergleich zu Wegberg nur ca. 40% bei ähnlichen Vergleichsparametern wie in Wegberg.
Es ist daher erforderlich in einer interkommunalen Kalkulationsanalyse transparente Vergleichsdaten aufzuzeigen.
Letztendlich sollen Ansätze gefunden werden, die zu einer Verringerung der Belastung der Bürger im Bereich der Abwasserbeseitigungsgebühren führen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen
Antrag auf Einrichtung eines elektronischen Kummerkastens
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Der Vorsitzende
Herrn Bürgermeister
Michael Stock
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
Wegberg, 06.09.2014
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen elektronischen Kummerkasten, einen sogenannten Mängel-Melder, auf der Internetseite der Stadt Wegberg zu installieren.
Begründung:
Kommunaler Bürgerservice im Internet ist selten gut. Das ergab im Frühjahr eine von den Grünen in Auftrag gegeben Untersuchung. Die Netzauftritte sämtlicher 396 Stadt- und Gemeindeverwaltungen in NRW wurden auf ihre Bürgerfreundlichkeit getestet. Sieger wurde die Stadt Bonn.
Nach dem Bonner Vorbild soll auch in Wegberg ein „Mängel-Melder“ entwickelt werden. Mit wenigen Klicks unter
www.wegberg.de muss der Bürger zu diesem elektronischen Kummerkasten gelangen.
Von A wie fehlerhafte Ampeln bis W wie wilde Müllkippen: mit einem solchen „Mängel-Melder“ wird es den Bürgern leichter gemacht, über Missstände zu informieren und um Abhilfe zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Georg Gellissen