Anträge u. Anfragen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Vermarktung der Baugrundstücke in den neuen Baugebieten zu beschleunigen.
In den vergangenen Jahren haben wir in Wegberg mit der Entwicklung mehrerer Baugebiete den Rahmen geschaffen, um zusätzliche Bürgerinnen und Bürger für unser Stadtgebiet zu gewinnen. Neben dem aktuell in der Vermarktung befindlichen Baugebiet „Auf dem Kamp II in Arsbeck“ werden in naher Zukunft weitere Baugebiete erschlossen und zur Vermarktung bereit sein.
In der Vergangenheit wurde mit der Vermarktung der Baugebiete erst nach vollständigem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen begonnen. Dies wurde damit begründet, dass zum Vermarktungszeitpunkt bereits alle Kosten der Erschließungsmaßnahme bekannt sein mussten, um mit dieser Kalkulationsgrundlage einen Verkaufspreis zu ermitteln. In der Realität wurde rückblickend betrachtet allerdings immer der aktuelle Marktpreis, orientiert am Bodenrichtwert, zur Preisermittlung herangezogen.
Eine deutlich frühere Vermarktung ist möglich und auch sinnvoll. Dieses Vorgehen lässt sich mit Blick auf andere Kommunen belegen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte eine Vermarktung, wie in Nachbarkommunen, unmittelbar nach der Vermessung und Planerstellung der Grundstücke erfolgen.
Die Vorteile eines solchen Vorgehens sind unter anderem:
1. Frühere Planungssicherheit für Interessentinnen und Interessenten.
2. Absatzsicherheit der Stadt und damit verbundene frühere Möglichkeit, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu steuern. Ebenfalls die Möglichkeit, wenn notwendig, frühzeitig neue Erschließungsprojekte anzustoßen.
3. Baustart der Rohbauten nach Fertigstellung einer Baustraße, statt wie jetzt nach Fertigstellung der gesamten Erschließungsmaßnahme inklusive Straßen, Laternen und Straßenbepflanzung. In der Praxis sind Beschädigungen dieser Erschließungskomponenten nicht zu verhindern und daher der Regelfall.
4. Früherer Baubeginn, damit kürzere Belastung der Anwohner von Baugebieten.
5. Schnellerer Liquiditätszufluss, dadurch Verbesserung der liquiden Mittel der Stadt Wegberg und gegebenenfalls Zinserträgen oder Ersparnis von Zinskosten.
6. Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation durch die frühere Generierung von Steuereinnahmen und Aufteilung der Gemeinkosten.
Neben den vorab beschriebenen Argumenten gibt es zahlreiche weitere, die für das angestrebte Vorgehen sprechen. Wir sind überzeugt, mit dem eingereichten Vorschlag einen weiteren Grundstein in der Weiterentwicklung unserer Kommune als familienfreundliche Wohnstadt legen zu können.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
eine langfristige Nutzbarkeit des Skaterplatzes durch eine Verbesserung des Bodenbelags sicherzustellen.
Im Jahr 2022 wurde der neue Skaterplatz der Stadt Wegberg in Betrieb genommen. Bereits kurz nach Inbetriebnahme wurde in den Fachausschüssen über grobe Unebenheiten im Bodenbelag der Anlage berichtet. Diese Problematik ist auf die Verwendung von kleinteiligen Betonplatten zurückzuführen. Die teilweise hohen Kanten hindern die Besucher der Anlage an einer sachgerechten Nutzung und führen bei den Skatern zu einer erhöhten Sturzgefahr. Der Jahresbericht 2023 der Streetworkerin bestätigt die Problematik erneut. Die kleinteiligen Platten wurden bereits im Vorhinein von den Skatern und Mitgliedern unserer Fraktion in Frage gestellt.
Die Verwaltung möge in einem ersten Schritt darüber berichten, ob bereits Gespräche mit dem ausführenden Fachplaner über die Geeignetheit des Untergrunds für Skater geführt wurden und dabei gegebenenfalls bereits Planungen über Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Ebenfalls ist mit dem Fachplaner zu erörtern, ob Planungs- oder Ausführungsfehler nach dieser kurzen Zeit zu dem vorhandenen Schadensbild geführt haben.
Mit diesem Antrag soll die dauerhafte Nutzbarkeit der Anlage gewährleistet werden. Es soll insbesondere betrachtet werden, ob Ausbesserungsarbeiten möglich sind oder nur eine vollständige Erneuerung die dauerhafte Nutzbarkeit der Anlage sicherstellen kann. Hierbei ist auch über eine mögliche Beteiligung des ausführenden Fachplaners oder des ausführenden Unternehmens an den Änderungskosten zu berichten.
Die Skateranlage dient als Treffpunkt für viele Jugendliche und erfreut sich großer Beliebtheit. Durch die Erneuerung der Anlage hat die Stadt Wegberg eine attraktive Anlaufstelle und einen schönen Treffpunkt geschaffen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte eine dauerhafte und langfristige, gefährdungsfreie Nutzung der Anlage durch geeignete Maßnahmen für alle handelnden Personen oberstes Ziel sein.
Bürgermeister Christian Pape
Fraktionen im Rat der Stadt Wegberg
Verwaltung der Stadt Wegberg
Presse
Haushaltsrede 2024 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pape,
sehr geehrte Frau Kämmerin Kühlen,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
sehr geehrte Damen und Herren,
durch den vorzeitigen Rücktritt von Bürgermeister Michael Stock liegt neben den eigentlichen politischen Aufgaben ein durch intensiven Wahlkampf geprägtes Jahr 2023 hinter uns. Spätestens mit der heutigen Haushaltsberatung gilt es, wieder nach vorne zu schauen und mit allen Akteuren gemeinsam an einer erfolgreichen Zukunft für Wegberg zu arbeiten.
In einer Kommune bedeutet Zukunft, mit zielgerichteter und nachhaltiger Haushaltsplanung einen Handlungsspielraum zu schaffen, um die großen, vor uns liegenden Aufgaben gemeinsam mit Politik und Verwaltung zu meistern.
Unser großer Dank für die Aufbereitung des über 700 Seiten starken Haushaltsentwurfs gilt der Kämmerin Sonja Kühlen, Ihrer Mannschaft in der Kämmerei und Finanzwirtschaft sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Ebenfalls möchte ich heute nochmals die Gelegenheit nutzen und mich im Namen unserer Fraktion bei Frau Karneth und Herrn Thies sowie dem 1. stv. Bürgermeister Herrn Schmitz und der 2. stv. Bürgermeisterin Frau Dr. Broy zu bedanken. Sie haben in den vergangenen Monaten alles aufgefangen, was es in einer führungslosen Zeit in der Stadt Wegberg aufzufangen gab. Für Ihren Einsatz herzlichen Dank!
Wir bekommen mit der heute zu fassenden Entscheidung eine Haushaltssatzung vorgelegt, die aus unserer Sicht sehr wichtige Rahmenbedingungen berücksichtigt. Ein Haushalt, der keine Steuererhöhungen und damit zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet. Und das trotz eines unrealistischen Investitionsvolumens und einer seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesenen Inflation sowie damit verbundenen Preissteigerungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind uns bewusst, dass die Tatsache gleichbleibender Grundsteuern bei dieser Planung in erster Linie auf die sehr guten Ergebnisse der vergangenen Jahre zurückzuführen ist. Diese guten Ergebnisse und die vorhandene Ausgleichsrücklage sind auch darauf zurückzuführen, dass lange geplante und notwendige Investitionen nicht getätigt wurden.
Wir sind sehr zufrieden, dass wir im vergangenen Jahr mit allen Fraktionen einen zielführenden und aus unserer Sicht sehr wichtigen Antrag zur gezielten Abarbeitung der pflichtigen Unterhaltungsrückstände im Straßen- und Kanalvermögen auf den Weg gebracht haben. Die notwendigen zusätzlichen Stellen werden mit diesem Haushalt geschaffen, und damit stellen wir die Verwaltung nun in die Pflicht, in diesem Bereich zu liefern.
Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass der kommunale Anteil der Einkommenssteuer, von dem die Stadt Wegberg partizipiert, auch aufgrund der guten Tarifabschlüsse in der Wirtschaft in den nächsten Jahren für steigende kommunale Einnahmen sorgen wird. Auch die Gewerbesteuer als Ertragskomponente kann unserer Ansicht nach in den nächsten Jahren durch eine zielgerichtete Ansiedlung der richtigen Unternehmen im Gewerbegebiet Rath-Anhoven weiter gesteigert werden. Im Bereich Wirtschaftsförderung und Unternehmerfreundlichkeit sehen wir großen Nachholbedarf. Daher haben wir Ende des vergangenen Jahres bereits die Zertifizierung als mittelstandsorientierte Verwaltung mit einem Antrag auf den Weg gebracht. Wir sehen damit die große Chance, messbare und verbindliche Standards für die Unterstützung bereits angesiedelter und interessierter neuer Unternehmen zu schaffen und von den Kontakten eines großen Netzwerkes zu profitieren.
Auch die Ausgaben werden durch hohe Tarifabschlüsse und die Aufstockung des Personals weiter steigen. Ebenfalls werden die leider in den letzten Jahren nicht getätigten Investitionen zu einer höheren Belastung durch Abschreibungen führen. Hier ist es aus Sicht unserer Fraktion wichtig, die geplanten Maßnahmen möglichst investiv auszugestalten und die Abschreibungszeiten genau wie in anderen Kommunen der tatsächlichen Nutzungsdauer anzupassen und damit die jährliche Belastung unserer Stadt zu verringern.
Unter dem Strich stellen diese Rahmenbedingungen den Bürgermeister, die Verwaltung und die Politik vor eine große Aufgabe: durch kluge und nachhaltige Entscheidungen weiter kommunale Kostenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Wegberg zu verhindern.
In den vergangenen Monaten wurde seitens einiger Fraktionen immer wieder der Ruf laut, ins Haushaltssicherungskonzept zurückzukehren. Aus unserer Sicht sollen wir mit aller Kraft gemeinsam versuchen, diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Sparen ist auch ohne HSK möglich. Wir müssen uns hier auf einen gemeinsamen Weg machen. Wir sind alle eingeladen, konkrete Sparvorschläge durch Anträge einzubringen. Alternativ ist auch ein allgemeiner Antrag möglich, der die Verwaltung beauftragt, Einsparpotentiale zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Durch diese Herangehensweise wird keine zusätzliche Bürokratie produziert, und wir haben als Wegberger Politik das Heft des Handels selber in der Hand.
Hier möchte ich gerne den erfolgreichen Unternehmer Henry Ford zitieren: „Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.“
Sollte es demnach sinnvolle Sparansätze geben, sollten wir diese identifizieren und dafür Sorge tragen, dass notwendige Einsparungen auch erfolgen.
Der geplante Haushalt umfasst in diesem Jahr ein nie dagewesenes Investitionsvolumen von über 30 Mio. Euro. Hinzu kommen Ermächtigungsübertragungen aus bereits laufenden Projekten aus dem Jahr 2023 von 8,4 Mio. Euro. Demnach sind Gesamtinvestitionen von rd. 40 Mio. Euro geplant. Im besten Jahr 2023 hat die Verwaltung nach aktuellem Stand rd. 12,1 Mio. Euro umgesetzt. Diese Fehlplanung muss unserer Ansicht nach für den nächsten Haushalt 2025 endlich abgestellt werden. Dieser Hinweis erfolgt leider schon seit Jahren, und die Investitionen steigen und steigen.
Weiterhin stellen wir regelmäßig eine überproportionale hohe Abweichung bei den Personalkosten zwischen Planung und Jahresergebnis fest. Hier weichen wir beim letzten vorliegenden Abschluss 2022 rund 17% - 2,7 Mio. Euro ab. Die großen nicht zutreffenden Investitionsplanung und auch direkten konsumtiven Kosten, z.B. für Personal, führen seit vielen Jahren dazu, dass die negative Planung durch einen positiven Abschluss überlagert wird. Bei den vorgenannten Themen sehen wir nur zwei Ansätze, die bedeutend abweichen. Mit weiteren Zahlen möchte ich Sie nicht weiter langweilen, denn das Problem wiederholt sich leider in vielen Bereichen. Bei einer finanzstarken Kommune fallen diese hohen Abweichungen nicht weiter ins Gewicht. In unserem Fall hängt von dieser unzureichenden Planung leider immer wieder ab, ob wir über Steuererhöhungen diskutieren oder diese sogar umgesetzt werden. Wir müssen hier besser werden!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pape,
die Bürgerinnen und Bürger unserer Mühlenstadt haben Ihnen mit dem eindeutigen Wahlergebnis einen großen Vertrauensvorschuss geschenkt. Dazu möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals gratulieren. Dieser Vertrauensvorschuss geht mit großen Erwartungen einher. Nach unserem Austausch ist mir klar, dass Sie sich dieser Verantwortung auch bewusst sind.
In Ihrem Wahlkampf haben Sie uns eine attraktive Mühlenstadt Wegberg skizziert. Zur Attraktivität gehört gerade für junge Familien neben dem kommunalen Angebot auch erträgliche Kosten- und Gebührenbelastungen. Wir liegen in Wegberg bei den meisten Kosten und Gebühren an der Spitze im Kreis Heinsberg.
Nur durch eine passgenaue Haushaltsplanung wird es uns unter den schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich sein, genau abzuschätzen, mit welchen Gebühren und Steuern wir die Bürgerinnen und Bürger zukünftig belasten müssen. Zudem können wir durch eine optimale Planung einschätzen, welche Mittel uns für die Weiterentwicklung unserer Stadt zur Verfügung stehen. Weiterhin schieben wir bei den Jahresabschlussarbeiten seit einigen Jahren unvollständige Bilanzwerte beim Kanal- und Straßenvermögen vor uns her. Hier gilt weiterhin ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfers. Auch die hier zu ermittelnden Bilanzwerte haben große Aussagekraft zur aktuellen Vermögenssituation unserer Stadt. Wir setzen große Hoffnung in Sie, dass Sie das Thema Haushaltsplanung und auch Jahresabschlusserstellung mit der notwendigen Priorität versehen, es zur Chefsache machen und durch Führung schaffen, die aus unserer Sicht unzureichende Planung in Zukunft passgenauer zu erarbeiten.
Die Finanzen sind für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für die Politik sicherlich kein Thema, das Begeisterung auslöst. Die Finanzplanung ist jedoch die Basis und stellt den Handlungsspielraum einer Kommune dar. Wir haben versucht, durch gezielte Anträge in den vergangenen Jahren an einer Verbesserung der Aufstellungsstruktur des Haushaltes mitzuarbeiten. Die Anträge wurden fast alle einstimmig politisch entschieden. Setzen Sie diese Anträge konsequent um, arbeiten Sie mit der Kämmerin und den Fachbereichsleitern an einem guten Haushalt für 2025. Zu einer Verbesserung müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen, damit die Kämmerin ein stimmiges und möglichst genaues Zahlenwerk zusammentragen kann.
Neben den pflichtigen Aufgaben stehen mit dem Ausbau der OGS und Investitionen im Bereich Klimaschutz große Ausgaben und Maßnahmen auf der Agenda. Hier gilt es durch ein weitsichtiges OGS System nicht Immobilienvermögen zu schaffen, das nicht benötigt wird. Vielmehr ist es aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoll, durch flexible und multifunktionale Raumkonzepte einen optimalen und möglichst mit geringen Kosten verbundenen Rahmen zur Betreuung unserer Kinder zu schaffen.
Im Klimaschutz müssen wir ebenfalls dringend Fahrt aufnehmen. Hier gilt es durch kluge und nachhaltige Investitionen auch die Wirtschaftlichkeit unserer Kommune weiter zu steigern. Neben dem positiven Klimaeffekt schließt es sich hier nicht aus, Geld zu verdienen. Wir sind froh, dass wir hier nun mit allen Fraktionen in den Austausch gehen und versuchen einen gemeinsamen Weg und vor allem eine schnelle Weiterentwicklung voranzutreiben.
Nun nehme ich den Dreh nochmal zum Anfang. Der uns vorliegende Haushalt ist aus unserer Sicht planerisch „stark verbesserungswürdig“. Einen Beleg dafür wird uns der Jahresabschluss 2023 sicher erneut liefern. Diese Aufgabe haben wir vorab skizziert. Allerdings beinhaltet der Haushalt keine zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen. Wir werden dem Haushalt in der vorliegenden Form zustimmen, um der Verwaltung schnellstmöglichen Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung unserer Mühlenstadt zu geben. Wir erwarten jedoch für die Haushaltsplanung 2025 eine klare Verbesserung der Genauigkeit der Planzahlen in allen notwendigen Bereichen.
Die CDU-Wegberg steht für eine attraktive Weiterentwicklung unserer Mühlenstadt bei möglichst konstanter Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden unseren konstruktiven Beitrag leisten, damit sich Wegberg positiv weiterentwickelt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister
Freundliche Grüße
Thomas Cassel
Fraktionsvorsitzender der CDU-Wegberg
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
für den Bereich der Abwassergebühren eine detaillierte Kosten- und Finanzplanung zu erstellen, um eine Aussage über die mittelfristige Entwicklung der Wegberger Abwassergebühren zu ermöglichen.
In den vergangenen Wochen haben wir als Politik in den Ausschüssen die 10. Änderungssatzung für die Erhebung von Abwassergebühren beraten und werden diese voraussichtlich in der Ratssitzung am 19.12.2023 beschließen.
Seit Jahrzehnten plagen uns in Wegberg mittlerweile überproportional hohe Abwassergebühren, die regelmäßig mit geografischen Besonderheiten und der Notwendigkeit von zwei Kläranlagen erklärt werden. Die Abwassergebühren der Stadt Wegberg sind teilweise doppelt so hoch wie die Gebührensätze der Nachbarkommunen und landesweit in der Spitzengruppe. Weiterhin werden wir jedes Jahr mit der Verabschiedung der Gebührensatzung mit einem neuen Rekordwert konfrontiert. Da es sich um eine Umlage handelt, hat die Politik zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf die zu verabschiedenden Gebühren.
Aus diesem Grund sieht die CDU-Fraktion es als dringend notwendig an, auch für den Bereich Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren eine mittelfristige Finanzplanung für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu erstellen. Mit diesem neuen Instrument wird der Politik die Möglichkeit gegeben, die Entwicklung abzuschätzen und rechtzeitig notwendige Schritte einzuleiten.
Weiterhin ist es aus Sicht der CDU-Fraktion notwendig, die technischen und buchhalterischen Gegebenheiten von externer Seite zu durchleuchten und zu begutachten. Hier sollte Wert darauf gelegt werden, gemeinsam mit einem externen Partner auf eine mittelfristige deutliche Verbesserung der Abgabensituation hinzuwirken. In einem externen Gutachten sollen die Gründe für die exorbitant hohen Kosten in Wegberg ausführlich erläutert werden. Ebenfalls sollen konkrete Verbesserungs- und Einsparmaßnahmen mit konkreter Darstellung und Auswirkung auf die Gebührensatzung für Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren aufgeführt werden. Weiterhin soll bei der Begutachtung auch die Investitionstätigkeit der letzten 5 Jahre überprüft und deren Auswirkungen auf die Gebührenrechnung aufgeschlüsselt werden. Die Verwaltung soll mit diesem Antrag beauftragt werden, der Politik konkrete Vorschläge inklusive einer Kostenplanung für die Beauftragung einer externen Prüfungsgesellschaft vorzustellen. Der Rat oder Fachausschuss soll im Anschluss über die Beauftragung entscheiden.
Die aktuell fast jährliche Konfrontation mit steigenden Abwassergebühren kann aus Sicht der CDU-Fraktion nicht weiter hingenommen werden. Es muss Ziel von Stadt und Politik sein, gerade in diesem Bereich für eine mittelfristig deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger unserer Mühlenstadt zu sorgen.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
für die Stadt Wegberg eine Zertifizierung als „Mittelstandorientierte Verwaltung“ anzustreben, den Weg für einen Zertifizierungsprozess mit RAL Gütezeichen für „Mittelstandsorientierte Verwaltungen“ aufzuzeigen und den zuständigen Fachausschuss regelmäßig über den laufenden Prozess zu informieren.
Der Kommunale Wettbewerb nimmt zu. Die Kommunen stehen in direktem Konkurrenzkampf, den Mittelstand für ihre Kommune zu gewinnen oder zu halten. Diesen Prozess herbeizuführen und die damit verbundene Servicequalität zu halten, wird unserer Verwaltung einiges abverlangen.
Glücklicherweise gibt es Institutionen, die diesen Prozess unterstützen, Leitfäden anbieten und die Ziele einer Mittelstandsorientierten Verwaltung klar definieren. Nachbarkommunen wie die Stadt Mönchengladbach haben sich kürzlich ebenfalls auf den Weg gemacht und sind der Gütergemeinschaft Mittelstandsorientierter Verwaltungen beigetreten, um mittelfristig diese Zertifizierung zu erreichen und die Verwaltung auch prozessual zu optimieren.
Der damit verbundene Prozess sollte genutzt werden, um insbesondere Verbesserungen hinsichtlich Transparenz und Verfahrenslänge von Baugenehmigungsverfahren in den Fokus zu rücken. In einem ersten Schritt sollte vor der Beantragung der Mitgliedschaft eine Bestandsanalyse sowie ggf. erste Maßnahmenvorschläge vorgelegt werden. Insgesamt sollen eine verlässliche und transparente Prozessplanung mit Abschnittzielen sowie die insgesamt zeitliche Verkürzung des Baugenehmigungsverfahrens für KMU, auch gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Ansiedlungen in Uevekoven und Rath-Anhoven, erreicht werden. Über vorgenommene Analyse sowie ggf. ersten Maßnahmenvorschläge sowie den Prozess im Rahmen der Mitgliedschaft an sich ist im zuständigen städtischen Gremium regelmäßig zu berichten.
Kommunikationsstrukturen:
Auch die Einführung eines Lotsen, der nicht Teil der Sachbearbeitung ist, sollte berücksichtigt werden. Dieser soll das konkrete Anliegen in die richtige Struktur bzw. das richtige Verfahren bringen, um die sachgerechte und zielge richtete Bearbeitung des Anliegens zu ermöglichen. Weiterhin sollen auch Synergien und mögliche Umstrukturierungen hinsichtlich der Stadtentwicklungsgesellschaft Wegberg (SEWG) überprüft werden – insbesondere andere Städte und die dortigen Verzahnungen für Ansprachestrukturen sollen in den Blick genommen werden. Ziel muss es sein, Kommunikationsstrukturen für KMU verstärkt auf möglichst eine Person zu konzentrieren und somit ein attraktiver Ansiedlungs- und Entwicklungsstandort für Unternehmen zu werden.
Kosten:
Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Verwaltung e.V. kostet 3.000 €. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft ist diese kostenlos. Im zweiten Jahr wird der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben. Ab dem dritten Jahr ist der Mitgliedsbeitrag jährlich in voller Höhe zu entrichten. Die externe Überwachung im Rahmen der Mitgliedschaft verursacht Kosten in Höhe von 5.000 € zzgl. Reisekosten. Diese ist im ersten Jahr der Mitgliedschaft durchzuführen. Nach 24 Monaten ist eine erneute externe Überwachung notwendig. Im Anschluss erfolgt die Überwachung alle 36 Monate.
Wir glauben, mit dieser Mitgliedschaft einen Grundstein für eine noch serviceorientiertere Verwaltung legen zu können. Weiterhin werden wir von den Erfahrungen, dem regelmäßigen Austausch und den Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen profitieren. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft wird zudem zeitnahe und vor allem relevante Änderungsprozesse aufzeigen und dadurch zeitnah und automatisch initiieren.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Veräußerung des ehemaligen geplanten Spielplatzes Ryther Weg als Baugrundstück?
Begründung:
In der Ausschusssitzung des Ausschusses Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften vom 15.06.2021 wurde seines des Ausschusses beschlossen, das ursprünglich als Spielplatz eingeplante Grundstück auf dem Ryther Weg, zu überplanen, als Baugrundstück zu erschließen und im Anschluss zu veräußern. Weiterhin sollten die Erträge aus der Veräußerung vor allem zur Ertüchtigung der nahegelegenen Spielplätze Netteweg und Kringskamp und weiterhin der übrigen im Stadtgebiet befindlichen Spielplätze verwendet werden.
Weiterhin besteht seitens der Nachbarschaft auf dem Netteweg eine Erklärung, den Spielplatz vorübergehend aber maximal bis zu Ertüchtigung zu pflegen. Daher bitten wir um eine Information, ob zu diesem Thema ein Kontakt mit der Nachbarschaft gehalten wird.
Bis zum heutigen Tage fehlen aus Sicht unserer Fraktion zu diesem Thema weitere Informationen und ein regelmäßiger Sachstandsbericht.
Daher bitten wir nun um Information zum aktuellen Verfahrensstand.
Zusätzlich bitten wir um Auskunft, wann mit einer Veräußerung bzw. Vermarktung des Grundstücks zu rechnen ist.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
in Rücksprache mit den Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehren die Reinigung der Gemeinschaftsräume der Gerätehäuser in die Reinigungsrahmenplanung der Stadt Wegberg aufzunehmen.
Aktuell ist es so, dass einige Gerätehäuser von der für die Stadt Wegberg zuständigen Reinigungsfirma, einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden. Andere werden durch die Löschgruppen selber oder durch freiwillige Angehörige von Mitgliedern der Löschgruppe gereinigt. Die Fahrzeuge und Fahrzeughallen werden von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr gereinigt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich bei den Feuerwehrhäusern um Liegenschaften der Stadt Wegberg, die einer regelmäßigen Reinigung und Instandhaltung unterzogen werden sollen. Dadurch kann und soll u.a. eine Werterhaltung der städtischen Gebäude sichergestellt werden. Um eine Grundreinigung sicherzustellen, soll nach Auffassung unserer Fraktion eine regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsräume, wenn seitens der Löschgruppen gewünscht, durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgen. Die Reinigung der Fahrzeuge und Fahrzeughalle soll weiterhin den Mitgliedern der Löschgruppen obliegen.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Vor- und Nachteile von verschiedenen Beteiligungsmodellen im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen gegenüberzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
Um Klimaneutralität zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure Beiträge leisten. Auch auf kommunaler Ebene gibt es hierzu Beispiele, wie Städte und Gemeinden mittels eigener Projekte im Bereich erneuerbare Energie einen nicht unerheblichen Beitrag zum Energiewende leisten. Neben dem vorab beschriebenen Beitrag zur Energiewende, gibt es bei solchen Projekten die Möglichkeit, attraktive Renditen für die Kommune zu erwirtschaften und somit einen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch langfristig konstante kommunale Abgaben zu ermöglichen. Weiterhin kann durch offene und transparente Kommunikation vor dem Hintergrund der beschriebenen indirekten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eine deutlich höhere Akzeptanz als bei reinen privaten Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden. In der Ausschusssitzung des WBVL vom 25.08.2023 war ein parteiübergreifender Konsens, dass die Stadt Wegberg mit Nachdruck versuchen sollte, von den Erträgen der Energiegewinnung zu partizipieren. Dadurch soll ein direkter oder indirekter monetärer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger als direkt Betroffene, erzielt werden. Bei der langfristigen Planung von direkten oder indirekten Beteiligungsmodellen, sollten aus Sicht der CDU-Fraktion alle regenerativen Energiequellen (Biomasse, Photovoltaik und Windenergie) einbezogen werden.
In der WBVL Sitzung wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, dass möglichst zeitnah mit diesem Prozess begonnen wird. Aus unserer Sicht ist es wichtig, unmittelbar mit der Aufbereitung von Vor- und Nachteilen der Beteiligungsmodelle zu beginnen und parallel dazu, die identifizierten Entwicklungsflächen zu sichern bzw. mit den Eigentümern oder auch Investoren, die diese Flächen bereits gesichert haben, in einen Austausch über optionale Nutzung und Beteiligungsmöglichkeiten zu treten.
Wir bitten, diesen Antrag schnellstmöglich im Fachausschuss zu behandeln und die aufgeführten Maßnahmen möglichst frühzeitig zu initiieren. Der Auftrag zur Aufbereitung der möglichen Beteiligungsmodelle wurde in der WBVL Ausschusssitzung bereits einstimmig beschlossen und als Auftrag an die Verwaltung gegeben.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgende Anfrage gemaäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
- Wie setzen sich die in der Stadt Wegberg erhobenen OGS-Beiträge zusammen?
- Welche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt werden bisher ggf. für eine Senkung der OGS-Beiträge herangezogen?
- Mit welchem Gesamtbetrag würde der allgemeine Haushalt der Stadt Wegberg durch eine Beibehaltung der Geschwisterkindregelung belastet?
- Hat bei der erneuten Ausschreibung der OGS-Betreuung in 2023 ein allgemeiner Austausch zu Anforderungen und Vorgehen mit den Nachbarkommunen (Best Practice) stattgefunden?
- Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?
- Welche Auswirkungen hat/kann die aktuell zwischen dem Träger AWO und den Mitarbeitern öffentlich geführte Diskussion um nicht abgeschlossene neuen Arbeitsverträge zwischen den bisherigen Mitarbeitern des Vereins „Kooperativ spielend Lernen e.V“ und der AWO als neuem Arbeitgeber haben?
In den letzten Wochen wird im Kreis Heinsberg und unter den angehörigen Kommunen des Kreisjugendamtes eine große Diskussion über die bisherige Kostenübernahme für Geschwisterkinder durch das Kreisjugendamt geführt. Hierbei bemängeln die anderen angeschlossenen Kommunen, dass die Stadt Wegberg aufgrund der Umlageberechnung zum Kreisjugendamt hier rd. 26 % einzahlt, aber über 62 % dieser Mittel erstattet bekommt.
Weiterhin wird in den Medien regelmäßig aufgeführt, dass die OGS-Beiträge in Wegberg deutlich über den Beiträgen der anderen dem Kreisjugendamt angeschlossenen Kommunen liegen.
Nach unseren Recherchen stellt sich die Bandbreite der OGS-Beiträge in den Kommunen, die dem Kreisjugendamt angehören, für die OGS- Betreuung pro Kind wie folgt dar:
Wassenberg | 25 bis 31 Euro |
Wegberg | 34 bis 221 Euro |
Übach-Palenberg | 20 bis 182 Euro |
Gangelt | 25 bis 185 Euro |
Selfkant | 25 bis 50 Euro |
Waldfeucht | nicht ermittelbar |
Diese Auflistung zeigt, dass wir mit dem kürzlich neu abgeschlossenen OGS-Vertrag auch in diesem Bereich die mit Abstand teuerste Kommune sind. Uns ist bewusst, dass ein großer und auch notwendiger Kostenpunkt die deutlich gestiegenen Personalkosten des Betreuungspersonals darstellen. Diese Kostensteigerung wird die anderen Kommunen aus unserer Sicht, bei einer erneuten Ausschreibung der Betreuungsleistungen, ebenfalls ereilen.
Unserer Fraktion ist es aber gerade auch vor dem Hintergrund der politisch und auch öffentlich geführten Diskussion zu diesem Thema wichtig, eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Bei der öffentlichen Ausschreibung zu Beginn dieses Jahres hat die Stadt Wegberg zwei Angebote erhalten. Hierbei hat die Politik sich für das günstigste entschieden.
Daher bitten wir zur Schaffung einer Transparenz um möglichst detaillierte Stellungnahme zu den oben aufgeführten Fragen.
Frage 1:
Hier sollte die Stadt Wegberg versuchen, detailliert auf die Anforderungen und auch die unterschiedlichen Anforderungen der Ausschreibung und Betreuungsleistungen zwischen den Kreisjugendamt angehörigen Kommunen eingehen.
Frage 2:
Hier sollte dargestellt werden, welche allgemeinen Haushaltsmittel seitens der Stadt Wegberg und auch der anderen Kreisjugendamt angehörigen Kommunen als Transfer für die OGS-Beiträge aufgebracht werden.
Frage 3:
Wir bitten um eine Kalkulation, welche Auswirkung eine vollständige Übernahme der Beiträge für Geschwisterkinder, wie bisher durch das Kreisjugendamt geschehen, unter Berücksichtigung der zukünftig gedeckelten Erstattung in Höhe von 75,00 EUR pro Monat für die Stadt Wegberg hätte.
Frage 4:
Ist ein Austausch zu den OGS-Ausschreibungen mit Nachbarkommunen erfolgt? Welche Erkenntnisse hat man hierbei für die Ausschreibung und auch die zukünftige Ausrichtung der OGS gewinnen können?
Frage 5:
Das öffentlich bekannte Anschreiben der Mitarbeiter des Vereins „Kooperativ spielend lernen e.V.“ haben wir dieser Anfrage beigefügt. Wir bitten um Stellungnahme der Stadt Wegberg, welche Auswirkungen ein aufgrund der aktuell allgemein sehr hohen Nachfrage nach Betreuungskräften entstehender Verlust der Mitarbeiter für die AWO haben kann.
Bzw. welche Regress- oder Kündigungsmöglichkeiten die Stadt Wegberg für den Betreuungsvertrag hat, wenn aus den aus dem Schreiben ersichtlichen offenkundigen Risiken, nicht alle Betreuungsleistungen vertragsgemäß erfüllt werden können.
Die Stadt Wegberg ist nicht nur bei den Betreuungskosten eine der teuersten Kommunen im Kreis Heinsberg. Mit Hinblick auf die aktuell geführte Diskussion zu den deutlich gestiegenen Kosten für die OGS-Betreuung ist es unserer Fraktion wichtig, dass jeder interessierte Bürger in Wegberg nachvollziehen kann, aus welchen Kosten und vor allem mit welchen Leistungen der zu erbringende Betreuungsbeitrag verbunden ist. Nur so schaffen wir es, Wegberg trotz hoher Kosten als attraktive Wohnstadt mit zufriedenen Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig weiterzuentwickeln.
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
I. den Arbeitskreis „Bestattungsformen auf Wegberger Friedhöfen“ fortzuführen und einen mittel- bis langfristigen Friedhofsentwicklungsplan mit konkreten Maßnahmen und Umsetzungsdaten zu erarbeiten.
II. Haushaltsmittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem auf dem Merbecker Friedhof im Haushalt 2024 einzuplanen.
I. Arbeitskreis Bestattungsformen:
Im Jahr 2023 hat der Arbeitskreis „Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg“ zum ersten Mal getagt. Im Anschluss hat die Verwaltung in einer WBVL-Ausschusssitzung einige Entwicklungsmöglichkeiten auf den Wegberger Friedhöfen vorgestellt, die bei der Politik großen Anklang gefunden haben. Wir möchten nun den Arbeitskreis regelmäßig fortführen und damit eine mittel- bis langfristige Entwicklungsplanung mit Umsetzungsterminen auf den Wegberger Friedhöfen initiieren.
II. Haushaltsmittel Urnenstelen
Der kirchliche Ortsausschuss Merbeck hat ebenfalls über Bestattungsformen beraten und den Wunsch an uns herangetragen, in Merbeck auch die Bestattung in Urnenstelen anzubieten.
Aufgrund der starken Nachfrage auf den anderen Friedhöfen halten wir die Einrichtung solcher Urnenstelen in weiteren Ortsteilen für sinnvoll und unterstützen diese Überlegungen. Wir beantragen daher im Haushalt 2024 entsprechende Mittel für die Errichtung von Urnenstelen auf dem Merbecker Friedhof einzuplanen.
Die Entwicklung und Erschließung neuer Bestattungsformen ist eine wichtige Aufgabe unserer Kommunen. Die Nachfrage nach Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahren weiter rückläufig. Aus Sicht unserer Fraktion ist es wichtig, dass wir perspektivisch in jedem Ortsteil unserer Stadt auch die Urnenbestattung in Kolumbarien oder Urnenstelen anbieten. Der Friedhof ist gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine zentraler Anlaufpunkt und eine Gedenkstätte für verloren Angehörige die den Anforderungen der Zeit regelmäßig angepasst werden muss. Aus diesem Grund sollte die Stadt Wegberg im Arbeitskreis einen „Friedhofsentwicklungsplan“ entwickeln, der erstens für die Bürgerinnen und Bürger langfristige Planungssicherheit schafft und für die regelmäßige Haushaltsplanung entsprechende Mittel planbar macht.
Weiterhin führt die Verlagerung von Erdbestattung in Kolumbarien und Urnenstelen auf mittel- bis langfristige Sicht zur Einsparung von Pflegeaufwand durch den Bauhof und damit zu einer nicht unerheblichen Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Erfüllung der Nachfrage unserer Bürgerinnen und Bürger.
In der Ausschusssitzung des KUVT vom 09.05.2023 wurde der Zustand der städtischen Straßen erläutert und das städtische Straßen- und Wegekonzept vorgestellt. Laut der Darstellung gibt es hier einen nicht unerheblichen Sanierungsstau von ca. 12,5 Mio EUR.
Die personelle Situation lasse laut Aussage der Verwaltung ein maximales Sanierungsvolumen von rd. 900 TEUR pro Jahr zu. Dies führt aus Sicht unserer Fraktion dazu, dass der Sanierungsstau nicht abgearbeitet wird, sondern sich in den nächsten Jahren drastisch aufbaut. Hierdurch entstehen weitere nicht abschätzbare investive aber auch konsumtive Kosten.
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion, die gesamte Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro zu vergeben. Hierbei würde alle delegierbaren Bauherrenaufgaben, wie die Strukturierung, die Kosten- und Terminüberwachung und regelmäßige Sachstandsberichte durch den externen Dienstleister übernommen. Die Fachabteilung der Stadtverwaltung würde entlastet und auch zeitaufwendige Arbeiten wie das Protokollieren der Team- und Baubesprechungen könnten durch das Projektsteuerungsbüro übernommen werden.
Zusätzlich zur Problematik, dass die Kosten überproportional steigen werden, hat die damalige Landesregierung im Jahr 2022 beschlossen, die Anlieger von Straßenbaubeiträgen befristet bis 31.12.2026 freizustellen. Vor dem Hintergrund des großen Sanierungsstaus in Verbindung mit der befristeten Beitragsfreistellung für Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundenen enormen Entlastung der betroffenen Wegbergerinnen und Wegberger, sollte die Beseitigung des Sanierungsstaus unserer Straßen aus unserer Sicht Priorität haben. Wir bitten daher um zeitnahe Bearbeitung und Behandlung unseres Antrages im zuständigen Fachausschuss und im Rat der Stadt Wegberg um die beantragte Beseitigung des Sanierungsstaus bis Ende 2026 in Verbindung mit der Beitragsbefreiung unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes und nachhaltiges Mobilitätskonzept für unser gesamtes Stadtgebiet zu erstellen.
Dieses Mobilitätskonzept soll über einen üblichen Verkehrsentwicklungsplan hinaus gehen und damit alle Verkehrsmittel von Autos, Nutzfahrzeugen über Linienbusse, die Bahn bis hin zum Radverkehr und Fußgänger miteinbeziehen und somit die gesamte Wegberger Mobilität entwickeln. Eine clevere Weiterentwicklung unserer Mobilität ist dabei zwingend notwendig. Nur durch zusätzliche Emissionsminderungen auch in diesem Bereich, können wir unserer Verantwortung und unseren Zielen im Kampf gegen den Klimawandel gerecht werden. Das Konzept ist auch aus rein praktischen, sowie wirtschaftlichen Gründen für die Zukunft von großer Bedeutung.
Der deutsche Verkehr hat sich immer mehr hin zum Individualverkehr entwickelt. Das bedeutet, dass die Zahl der Autos immer mehr gewachsen ist und gleichzeitig die Zahl der Insassen pro Fahrt immer weiter sinkt. Das führt selbst in unserer ländlichen Region mittlerweile zu oft zu vollen Straßen und zu oft zu viel zu wenigen Parkplätzen. Natürlich können wir als ländliche Stadt nicht auf den PKW verzichten, allerdings bietet insbesondere die hervorragende Anbindung an das Schienennetz, sowie der ausreichende Platz für Radwege eine besondere Chance, um unsere Mobilität deutlich intelligenter und damit zukunftssicherer auszurichten.
Wir stellen uns vor, dass dieses Konzept in mehreren Phasen erstellt wird, sodass sicher gestellt ist, dass das Ziel dieses Projekts auch wirklich erreicht ist. Wir wollen nicht alleine die Infrastruktur betrachten, sondern Mobilität für die Zukunft ausrichten, sprich beispielsweise den Individualverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr neu vernetzen, oder auch alternativen Antriebstechniken eine Chance geben. Damit soll unsere Infrastruktur entlastet, Geld und Emissionen eingespart, sowie die alltäglichen Wege für jeden Wegberger Bürger und jede Wegberger Bürgerin angenehmer gestalten werden.
Dabei kann auch die Erstellung eines Verkehrsmodells sehr hilfreich sein. Dieses ermöglicht digital, Veränderungen zu simulieren und somit Auswirkungen potenzieller Maßnahmen zu erkennen, bevor diese umgesetzt werden.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass dieses Konzept unter starker Beteiligung der Wegberger Bürgerinnen und Bürger oder auch Institutionen, wie dem KlimaTisch Wegberg e.V. und dem ADFC erstellt wird. Dafür könnten beispielsweise Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten oder Bürgerforen geeignete Mittel sein.
Wir sind uns sicher, dass wir durch die Erstellung und anschließende Umsetzung dieses Konzepts, die Wegberger Weichen nicht nur sprichwörtlich in Richtung Zukunft stellen!
Effizienzgebäude
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(Tilgungs-)Zuschuss
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Max Förderung je m2
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KfW-55
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15 %
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300 €/m2
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KfW-55 + EE-Paket
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17,5 %
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350 €/m2
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KfW-40
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20 %
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400 €/m2
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KfW-40 + EE-Paket
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22,5 %
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450 €/m2
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Petra Otten | Marcus Johnen |
Fraktionsvorsitzende | Parteivorsitzender |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |
Georg Gellissen | Nicole von den Driesch | Christoph Böhm |
CDU-Fraktion | Fraktion Aktiv für Wegberg | FDP-Fraktion |